DBV-Präsidium positioniert sich zum Tierzuchtrecht
Bei der Novellierung des deutschen Tierzuchtgesetzes muss die erforderliche Harmonisierung mit dem EU-Recht im Maßstab 1:1 durchgeführt werden. Dies erklärte das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rinderzüchter (ADR), dem Zentralverband der Deutschen Schweineproduktion (ZDS), der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) und dem Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter (BDZ) in einer Entschließung zur Neuordnung des Tierzuchtrechts. Die Verbände lehnen über das EU-Recht hinausgehende Änderungen des Tierzuchtrechtes ab, solange die Auswirkungen für die deutsche Tierzucht nicht eingehend geprüft sind. Das nationale Tierzuchtgesetz sei Grundlage für die Erzeugung hochwertiger Nahrungsmittel und für aktiven Verbraucherschutz. Gleichzeitig werde ein unverzichtbarer Beitrag zur Sicherung der genetischen Qualität und Varianz geleistet.