In Bayern Beanstandungen wegen zu hohem Wasserzusatz in Fleisch- und Wurstwaren rückläufig
Das sagt das Bayerische Verbraucherschutz - Ministerium zum Thema "Wasserzusatz in Fleisch- und Wurstwaren"
Die Prüfung von Frischfleisch, Fleisch- und Wurstwaren auf den zulässigen Wassergehalt gehört seit Jahren zum Kontrollprogramm der Bayerischen Lebensmittelüberwachung. Dabei geht es um die Frage der ordnungsgemäßen Kennzeichnung von Lebensmitteln und den unzulässigen Zusatz von Wasserbindern. Zusatz von Wasser oder Wasserbindern ohne Kennzeichnung ist Verbrauchertäuschung. Diese Ware wird von den Lebensmittelüberwachern beanstandet und aus dem Verkehr gezogen. Eine Gesundheitsgefahr besteht nicht.Bei Frischfleisch und Wurstwaren sind in den letzten Jahren die Untersuchungsergebnisse regelmäßig unauffällig. Beispielsweise wies nur eine von 64 Geflügelfleischproben im Jahr 2004 einen erhöhten Wassergehalt auf.