Bundesrat sieht geplante Neuordnung von Lebens- und Futtermittelgesetz kritisch
Bedenken des DBV gegenüber dem Gesetzesvorhaben werden bestätigt
Trotz deutlicher Kritik hat der Bundesrat die geplante Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts nicht grundsätzlich abgelehnt. Die Zusammenlegung der bisher eigenständigen Gesetze im Bereich Lebensmittelhygiene, Futtermittel, Bedarfsgegenstände und Kosmetika zu einem Regelwerk geschehe auf Kosten der Klarheit der gesetzlichen Regelungen für den Anwender, so der Bundesrat in seiner Stellungnahme. In Zukunft würden nur noch Fachleute des Lebens- und Futtermittelrechts zuverlässig wissen, welche Regelungen anzuwenden sind. Der Bundesrat sieht ebenso die große Zahl an Verordnungsermächtigungen als problematisch an. Bei zukünftigen Änderungen wichtiger Entscheidungen im Lebens- und Futtermittelrecht werde mit diesen Ermächtigungen der Bundestag als Entscheidungsgremium übergangen.Bereits in der vergangenen Woche hatte sich der federführende Agrarausschuss des Bundesrates in Bonn auf die kritische Stellungnahme verständigt. Das grundsätzliche Ziel des Gesetzesentwurfes, nämlich die Vereinfachung für den Anwender, wurde von den Ländervertretern als unbefriedigend beurteilt. Trotzdem hat sich der Ausschuss gegen einen Antrag von Sachsen und Baden-Württemberg ausgesprochen, das Lebens- und Futtermittelrecht in zwei eigenständigen Regelungsbereichen zu belassen.