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Verdienstkreuz am Bande an Paul-Heinz Wesjohann

Auf Vorschlag des niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff hat der Bundespräsident Herrn Paul-Heinz Wesjohann das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Der niedersächsische Minister für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Hans-Heinrich Ehlen, übergab diese hohe Auszeichnung im Rahmen einer Feierstunde in Visbek-Rechterfeld an den Geehrten. Paul-Heinz Wesjohann hat sich durch sein vielfältiges und langjähriges Engagement sowohl in seinem Unternehmen als auch in verschiedensten ehrenamtlichen Positionen um das Wohl der Allgemeinheit verdient gemacht. Minister Ehlen verwies in seiner Laudatio auf die vorausschauende Führung der Paul-Heinz Wesjohann-Gruppe (PHW-Gruppe) durch Wesjohann. Ihm sei es zu verdanken, dass in dem Unternehmen bereits seit 1995 ein integriertes System mit lückenlosem Herkunftsnachweis im Bereich der Geflügelwirtschaft angewendet werde.

Auch mit Blick auf den frühzeitigen Verzicht auf Tiermehle oder Antibiotika attestierte Minister Ehlen dem Unternehmer eine wichtige Rolle für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Parallel zum erfolgreichen Ausbau der PHW-Gruppe auf mittlerweile 30 zugehörige mittelständische Unternehmen mit zusammen rund 3800 Mitarbeitern engagiert sich Paul-Heinz Wesjohann bereits seit Jahrzehnten auch in berufsständischen Organisationen. Darunter seit 1973 die Mitgliedschaft im Vorstand des Bundesverbandes der Geflügelschlachtereien.

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EU-Verordnung zu gesundheitsbezogenen Angaben bei Lebensmitteln kritisiert

Anhörung im Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

Scharf kritisiert haben Vertreter der deutschen Ernährungs- und Süßwarenindustrie sowie der Werbewirtschaft bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft am Montagmittag die von der EU-Kommission vorgelegten Verordnungsentwürfe über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (Rats-Dok. Nr. 11646/03) und über den Zusatz von Vitaminen und Mineralien sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln (Rats-Dok. Nr.14842/03). Mit der erstgenannten Verordnung sollen allgemeine Grundsätze für die Verwendung von nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln in der EU festgelegt sowie der Verbraucher vor irreführender Werbung geschützt werden. So sollen nicht überprüfbare Angaben zum allgemeinen Wohlbefinden künftig verboten sein. Um irreführende Nährwertangaben zu verhindern, werden zudem genaue Bedingungen für die Verwendung von Begriffen wie "fettreduziert", "zuckerarm" etc. festgelegt. Auf unumstrittenen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende gesundheitsbezogene Angaben sollen in eine "Positivliste" aufgenommen und Werbebotschaften mit spezifischen Gesundheitsversprechen durch die EU-Kommission ausdrücklich genehmigt werden. Die zweite Verordnung sieht unter anderem EU-einheitliche Regelungen zum freiwilligen Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen zu Lebensmitteln vor.

Für die Vertreter des Zentralverbandes der Deutschen Werbewirtschaft (ZAW), des Bundesverbandes der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) und der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie verstößt die geplante Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben gegen Gemeinschaftsrecht, da sie einen unverhältnismäßigen Eingriff in Rechte der werbenden Firmen beinhalte und darüber hinaus in unzulässiger Weise die Informationsrechte der Verbraucher beschränke. Zudem gebe der Verordnungsentwurf nur vor, dass die Harmonisierung des Binnenmarktes im Vordergrund stehe. In Wahrheit handele es sich um eine massive Regulierung in den Bereichen des Gesundheits- und Verbraucherschutzes, für die die EU keine Regelungskompetenz habe. Der ZAW monierte zudem, auch bislang uneingeschränkt erlaubte gesundheitsbezogene Aussagen müssten künftig einem überaus bürokratischen Zulassungsverfahren unterworfen werden. Der damit verbundene Aufwand überfordere insbesondere kleinere und mittelständische Unternehmen. Auf diese Weise würden etablierte Märkte zementiert und der Markteintritt neuer Teilnehmer "unverhältnismäßig" erschwert. Nach Ansicht des BDSI stellen die Verordnungsvorschläge einen Paradigmenwechsel von einer nachträglichen staatlichen Kontrolle nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben hin zu einer Kombination weitgehender Verbote sowie der Verpflichtung, gesundheitsbezogene Angaben grundsätzlich erst mit einem aufwändigen Verfahren genehmigen zu lassen. Sollten die Verordnungsentwürfe Realität werden, sei mit einem erheblichen Arbeitsplatzverlust in der Süßwarenindustrie zu rechnen. Der Vertreter der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie trat dafür ein, die geplante Einführung von so genannten Nährwertprofilen, die Lebensmittel in positiver Weise aufweisen müssten, um künftig noch nährwert- und gesundheitsbezogene Aussagen tragen zu dürfen, ersatzlos zu streichen, da deren Nutzen ernährungswissenschaftlich nicht hinreichend abgesichert sei.

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Mehr Verbraucherschutz bei gesundheitsbezogener Lebensmittelwerbung

Anlässlich der Anhörung im Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben und Vitaminzusätze bei Lebensmitteln erklärt Ulrike Höfken, verbraucher- und agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN:

Grundsätzlich begrüßen wir die von der Europäischen Kommission vorgelegten Verordnungsvorschläge aus verbraucher- und gesundheitspolitischen Gründen. Durch die Lockerung des bisherigen Verbots in Bezug auf krankheitsbezogene Lebensmittelwerbung erhält die Lebensmittelwirtschaft nun die Möglichkeit, Angaben zur Reduzierung eines Krankheitsrisikos positiv herauszustellen. Der wissenschaftliche Nachweis und die Vereinheitlichung von gesundheitsbezogenen Angaben fördern einen fairen Wettbewerb und verbessern den freien Warenverkehr.

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FDP sieht Arbeitsplätze in Lebensmittel- und Werbewirtschaft bedroht

Zur heutigen Anhörung im Verbraucherausschuss über die Werbe- und Anreicherungsverordnung der EU erklärt die Ernährungsexpertin der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Christel Happach-Kassan, dass eine Neuregelung zwar nötig sei, aber sicher nicht so wirtschaftsfeindlich wie im Entwurf vorgesehen.

Eine Harmonisierung der nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel und der Anreicherung von Vitaminen und Mineralstoffen in Lebensmitteln ist erforderlich. Unterschiedliche Regelungen in den Mitgliedstaaten behindern die Freiheit des Warenverkehrs und machen daher einheitlichere Regeln in der Europäischen Union erforderlich. Allerdings schießt die EU-Kommission mit beiden Verordnungen weit über dieses Ziel hinaus.

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CDU / CSU: EU-Vorschlag zur Lebensmittelwerbung nachbessern

Zur Anhörung im Verbraucherschutzausschuss zu Verordnungsvorschlägen der EU-Kommission über Werbung und Vitaminzusätze bei Lebensmitteln erklären die Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Verbraucherschutz, Ursula Heinen MdB, sowie die zuständigen Berichterstatterinnen, Julia Klöckner MdB und Uda Heller MdB:

Die Ausführungen der Sachverständigen haben ergeben: Die von der EU-Kommission angestrebten Ziele - Vereinheitlichung und größere wissenschaftliche Fundierung von Lebensmittelwerbung sowie besseres Ernährungsverhalten insbesondere von Jugendlichen - sind auf jeden Fall und ohne Zweifel unterstützenswert. Der Verordnungsvorschlag schießt jedoch erheblich über dieses eigentliche Ziel hinaus.

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Angaben auf Lebensmitteln müssen verlässlich sein – europaweit

Zur Anhörung über den Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel im Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft erklärt die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion, Gabriele Hiller-Ohm:

Der auf eine Forderung des Europäischen Parlaments zurückgehende Verordnungsvorschlag der EU-Kommission sieht vor, die nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben für Lebensmittel auf europäischer Ebene zu vereinheitlichen. Damit sollen eine europaweite Verlässlichkeit der Angaben, bessere Verbraucherinformation und ein fairer Wettbewerb erreicht werden.

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Im Blickpunkt: Gefährliche Produkte

EU-Kommission veröffentlicht fürderhin jede Woche Bericht über Gefahrenmeldungen

Die Europäische Kommission möchte in Zukunft wöchentlich eine Zusammenstellung der ihr aus den Mitgliedstaaten zugehenden Warnungen über gefährliche NonfoodKonsumerzeugnisse herausgeben. Die erste Ausgabe ist bereits auf der Kommissions-Website über Verbraucherschutz [hier] zu finden.

Durchschnittlich treffen bei der Kommission über das EU-weite Schnellinformationssystem für gefährliche Produkte (bekannt unter dem Akronym RAPEX) Woche für Woche 2 bis 4 Produktwarnmeldungen ein. Vielfach geht es dabei um folgende Gefahren: Erstickung, Obstruktion der Atemwege, Stromschlag oder Entflammung. Bei den betroffenen Produkten handelt es sich meistens um Spielzeugartikel. An zweiter Stelle der gefährlichen Erzeugnisse stehen Elektrogeräte. Da die seit dem 15. Januar geltende Neufassung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit die Hersteller und Händler verpflichtet, von sich aus die Behörden von gefährlichen Produkten in Kenntnis zu setzen (siehe IP/04/53), ist das Schnellwarnsystem RAPEX jetzt noch wichtiger geworden. Für Lebens- und Futtermittel gibt es auf EU-Ebene ein gesondertes Schnellwarnsystem (RASFF). Auch die mit Hilfe dieses System gemeldeten Gefahren werden in einer wöchentlichen Übersicht publik gemacht (siehe IP/03/750).

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Der Schlachtrindermarkt im Januar

Knappes Angebot an Jungbullen

Den Schlachtereien in Deutschland standen Jungbullen in den vergangenen Januarwochen meist nur in knapper Zahl zur Verfügung. Die Schlachtunternehmen korrigierten die Auszahlungspreise daher stetig nach oben, um die benötigte Stückzahl zu erhalten. Dagegen wurden Schlachtkühe in der ersten Januarhälfte überraschend reichlich offeriert, was einen teilweise kräftigen Preisrückgang zur Folge hatte. Aufgrund des niedrigen Preisniveaus fiel die Abgabebereitschaft der Landwirte im weiteren Monatsverlauf aber zunehmend geringer aus, und die Schlachtereien zahlten gegen Ende des Monats mindestens knapp behauptete Preise.

Für Jungbullen der Fleischhandelsklasse R3 bekamen die Erzeuger im Januar durchschnittlich 2,39 Euro je Kilogramm Schlachtgewicht; das waren 18 Cent mehr als im Dezember, aber immer noch 31 Cent weniger als vor einem Jahr. Für Färsen der Klasse R3 stieg der Durchschnittspreis um vier Cent auf 2,26 Euro je Kilogramm, das Vorjahresniveau wurde damit um drei Cent verfehlt. Ebenfalls zugelegt haben die Erlöse für Schlachtkühe der Kategorie O3; sie stiegen vom Dezember zum Januar – trotz der zeitweise deutlich sinkenden Tendenzen – um sieben Cent auf 1,52 Euro je Kilogramm; damit bekamen die Landwirte aber noch 17 Cent weniger als im Januar 2003.

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Zwiebeln in der EU nicht so reichlich

Schiffe mit Nachschub aus Übersee bereits unterwegs

Die Zwiebelernte in der Europäischen Union ist 2003 bei weitem nicht so groß ausgefallen wie im Vorjahr: Nach schwachen Erträgen aufgrund des heißen Sommers kamen in den 15 Mitgliedstaaten schätzungsweise nur 3,6 Millionen Tonnen zusammen nach rekordhohen 4,1 Millionen Tonnen in 2002. Die Preise bewegen sich daher auf einem höheren Niveau, auch auf dem deutschen Markt. Die hiesigen Verbraucher müssen für das Gemüse ebenfalls mehr bezahlen. Auf der Ladenstufe kostete ein Kilogramm Haushaltszwiebeln im Januardurchschnitt 0,78 Euro, zehn Cent beziehungsweise fast 15 Prozent mehr als im Vorjahresmonat.

Die Versorgungssituation in der EU dürfte daher mehr Ware aus den Ländern der Südhalbkugel anlocken, die regelmäßig im zeitigen Frühjahr die Zwiebellücke zwischen der alten und der neuen europäischen Ernte überbrücken helfen. In Kürze wird erste Ware aus Südafrika erhältlich sein, die Zwiebelschiffe aus Neuseeland und Südamerika sind unterwegs. Sie werden Anfang März eintreffen. Insgesamt dürften die Exportmengen aus den Überseeländern in die EU auf rund 230.000 Tonnen steigen und damit um etwa zehn Prozent höher ausfallen als im Vorjahr.

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Knapp 20.000 Produkte mit Bio-Siegel

Verarbeiter stellen Hauptgruppe der Unternehmen

Immer mehr Bio-Erzeugnisse in Deutschland tragen das amtliche Bio-Siegel. Bis Ende 2003 kennzeichneten nach Angaben der Öko-Prüfzeichen GmbH bereits 1.006 Unternehmen 19.729 Produkte mit dem Bio-Siegel. Ein Jahr zuvor waren es erst 712 Betriebe mit 14.007 Produkten, was einem Zuwachs innerhalb eines Jahres von mehr als 40 Prozent entspricht.

Die Gruppe der Verarbeiter stellt dabei weiterhin mit rund einem Drittel das Gros der beteiligten Unternehmen. Auf Brot- und Backwaren entfallen nach wie vor die meisten Bio-Siegel-Produkte, nämlich rund zwölf Prozent. Die Gruppe Wurst- und Fleischwaren folgt mit anteilig elf Prozent. Mit knapp einem Fünftel kommen die meisten Unternehmen aus Bayern gefolgt von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg mit jeweils 15 Prozent sowie Niedersachsen mit 13 Prozent.

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Wo die Deutschen Ihre Eier kaufen

Frische Eier holen sich viele Bundesbürger nach wie vor am liebsten direkt beim Erzeuger oder auf dem Wochenmarkt. Über ein Fünftel der von den deutschen Haushalten gekauften Eier stammt von diesen erzeugernahen Absatzwegen. Nicht zu übersehen ist jedoch der Trend hin zum Discounter: 2003 wurden im Bundesdurchschnitt schon 43 Prozent aller Eier bei Aldi, Lidl, Penny und Co. gekauft. Diese Angaben beruhen auf dem Haushaltspanel der Gesellschaft für Konsumforschung. Die Erfassung der Einkäufe von 12.000 deutschen Haushalten wurde ab Anfang 2003 auf Handscanner umgestellt und ist daher mit früheren Angaben nicht vergleichbar. Dennoch steht fest, dass die Discounter ihren Marktanteil in den vergangenen Jahren spürbar ausgeweitet haben, auch bei Eiern. Dabei sind Eier – unabhängig von der Einkaufsstätte – heute immer noch ähnlich billig wie vor 30, 40 oder 50 Jahren!

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