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In Niederlanden Freilandverbot für Legehennen und Mastgeflügel beschlossen

Die niederländische „Productschap Pluimvee en Eieren (PPE)“ (Wirtschaftsgruppe für Geflügel und Eier) hat vor dem Hintergrund der in Asien grassierenden Geflügelpest für die Mitgliedsbetriebe ein Verbot der Freilandhaltung für Geflügel beschlossen. Es soll zunächst bis zum 30. April 2004 gelten. Man möchte verhindern, dass die Geflügelpest über Wild – und Zugvögel in ungeschützte Freilandhaltungen eingeschleppt. Die niederländische Geflügelwirtschaft erlitt erst im vergangenen Jahr Millionenschäden durch einen Geflügelpestseuchenzug durch ein H7N7-Influenzavirus. Nach Untersuchungen der Erasmus Universität in Rotterdam wurde das Virus mit großer Wahrscheinlichkeit über Wildenten eingeschleppt. Die PPE fordert die niederländischen Hobby-Geflügelhalter dringend auf, ihre Tiere ebenfalls vorsorglich im Stall zu halten. An die EU wurde die Bitte gerichtet, Eier und Fleisch von im Stall gehaltenen Freilandhennen und Masttieren auch weiterhin als „Freilandeier“ und mit der Bezeichnung „aus Freilandhaltung“ vermarkten zu dürfen.

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Netto stellt Meck-Pomm heraus

Insgesamt 72 landesspezifische Produkte erhalten über das Jahr verteilt in den 213 Märkten des Lebensmitteldiscounters NETTO in Mecklenburg-Vorpommern einen besonderen Platz. In Form einer "Regionalen Ecke" werden sechs verschiedene Spezialitäten des Landes im monatlichen Wechsel unter der Überschrift "Das Gute" in den Filialen präsentiert. "Vor allem kleine Traditionsbetriebe erhalten so die Möglichkeit ihre Produkte besonders zu vermarkten. Der Kunde findet ein attraktives und abwechslungsreiches Angebot einheimischer Waren vor", hob Landwirtschaftminister bei der Einweihung einer "Regionalen Ecke" in Rostock hervor. Unterstützt wird die Aktion vom Verein Agrarmarketing Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Im Angebot sind unter anderem Produkte wie das Sanddorngelee der Molkerei-Naturprodukte GmbH. Rügen, Hochlandkaffee der Firma PEGEMA aus Rostock, Schwarzbierbrot der Mecklenburger Backstuben und Schwarzbier der Stralsunder Brauerei sowie die Premium-Gerichte der Mecklenburger Landpute.

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Der Schlachtviehmarkt im März

Nachfrage erhält Impulse

Das Geschehen an den Vieh- und Fleischmärkten dürfte in den kommenden Märzwochen wieder in geregelten Bahnen verlaufen, nachdem der Handel im Februar zumindest regional durch Karneval und Fasching gestört wurde. Dabei werden im Monatsverlauf bei den einzelnen Fleischarten zunehmend edlere Teilstücke im Rahmen von Bevorratungskäufen für das Osterfest in den Mittelpunkt des Geschehens rücken. Das lässt insbesondere für Jungbullen, Schlachtkälber und Lämmer feste Preise erwarten; für Schlachtkühe und Schlachtschweine dürften die Erlöse zumindest stabil sein. Jungbullen bringen feste Preise

Im März werden voraussichtlich mehr Jungbullen geschlachtet als im Monat zuvor, dennoch dürfte das Jungbullenangebot kleiner bleiben als in den Vorjahren. Auf diese Entwicklung deuteten bereits die Viehzählungsergebnisse vom November 2003 hin. Bestätigt wird die Angebotstendenz durch die seit Jahresbeginn um gut ein Prozent kleineren Schlachtzahlen. Das begrenzte Jungbullenangebot kann voraussichtlich reibungslos abgesetzt werden. Die Schlachtunternehmen dürften sich nämlich mit Blick auf die Osterfeiertage Anfang April verstärkt mit edleren Teilstücken bevorraten. Die Erzeugerpreise für Jungbullen sind daher im März wohl fortgesetzt leicht nach oben gerichtet. Mit kräftigen Aufschlägen ist aber kaum zu rechnen, da die Notierungen bereits im Februar relativ deutlich gestiegen sind. Darauf deutet zumindest die aktuelle Preisentwicklung hin. An das Ergebnis vom März 2003 werden die Erzeugerpreise wohl nicht heranreichen; ein Preisabstand von knapp 20 Cent je Kilogramm bleibt aus heutiger Sicht voraussichtlich bestehen.

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Zahl der Bio-Supermärkte wächst

2004 weitere Neueröffnungen geplant

Die Zahl der Bio-Supermärkte in Deutschland mit einer Verkaufsfläche von mindestens 200 Quadratmetern hat in den vergangenen beiden Jahren jeweils um 40 Märkte zugenommen und beläuft sich jetzt insgesamt auf knapp 200. Die Märkte haben im Schnitt eine Ladenfläche von 350 Quadratmetern. 2004 sind 25 weitere Neueröffnungen vorgesehen.

In Frankreich wurden 2003 genau 269 Bio-Supermärkte erfasst, in Italien sind es schätzungsweise 100 Märkte. In den Niederlanden gibt es zirka 35 solcher Angebote, Spanien hat rund 20 Bio-Supermärkte aufzuweisen. In Österreich existieren lediglich zwei größere Bio-Supermärkte in der Hauptstadt Wien, da ökologisch erzeugte Lebensmittel dort hauptsächlich über den traditionellen Lebensmitteleinzelhandel vermarktet werden.

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Plattform "Ernährung und Bewegung" vereinbart

Das Verbraucherministerium und die Lebensmittelwirtschaft haben am 11. Februar 2004 die Bildung einer gesamtgesellschaftlichen Plattform vereinbart. Die Plattform soll Maßnahmen fördern und bündeln, die der Ernährungsaufklärung und der Steigerung der körperlichen Aktivität bei Kindern und Jugendlichen zur Prävention von Übergewicht dienen. Weitere Akteure sind aufgerufen, sich an der Plattform zu beteiligen.

Gemeinsame Erklärung zwischen Bundesverbraucherministerium und der Lebensmittelwirtschaft über die Errichtung einer gesamtgesellschaftlichen Plattform zur Förderung von Maßnahmen der Ernährungsaufklärung und der Steigerung der körperlichen Aktivität bei Kindern und Jugendlichen zur Prävention von Übergewicht

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Der Brandenburger Etikettenschwindel

In Brandenburg wird gegen ein Unternehmen ermittelt, das Fleisch mit abgelaufenem MHD umetikettiert wieder in den Handel gebracht hat. Ein Teil des beschlagnahmten Fleisches war offensichtlich verdorben. Am Rande amüsant, dass aus der Unions-Bundestagsfraktion hier gleich ein Angriff auf die Bundesregierung formuliert wird. Aber lesen Sie selber.

Der Lebensmittelskandal um die Firma Mac Snack Food Import GmbH in Stahnsdorf (Potsdam-Mittelmark) weitet sich aus. Laut Brandenburgischem Agrarministerium war bei einer der insgesamt 28 Fleischproben, die in den vergangenen Tagen am Landeslabor Brandenburg in Frankfurt (Oder) untersucht wurden, das Haltbarkeitsdatum überschritten. "Die war ungenießbar", sagte Ministeriumssprecher Achim Wersin dazu. Zwei der fünf im Berliner Institut für Lebensmittel, Arzneimittel und Tierseuchen (ILAT) untersuchten Proben des argentinischen Rindfleischs seien schlecht gewesen. "Das Fleisch war derart verdorben, dass man das auch ohne mikrobiologischer Untersuchung riechen, sehen und schmecken konnte", wird ILAT-Abteilungsleiterin Doris Kusch zitiert.

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Im Hörsaal ging es um die (Weiß-)Wurst

oder wie sich Experten täuschen können

An der Universität Hohenheim wollte Prof. Albert Fischer seinen Studenten beweisen, dass die Diskussion um die Münchner Weißwurst doch sehr von Vorurteilen geprägt sei. Doch bei der Blindverkostung kam es dann anders.

In der bayerischen Landeshauptstadt kämpft die Schutzgemeinschaft Münchner Weißwurst für einen umfassenden Schutz eben dieser als Spezialität geschützter Herkunft - so wie die Nürnberger ihre Bratwurst schützen. So hat sich eine Auseinandersetzung entzündete, ob denn weiterhin auch außerhab  von Stadt und  Landkreis München "Münchner Weißwurst" produziert werden dürfe und das gar noch ohne eine wichtige Originalzutat, das Kalbfleisch.

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Hähnchen - nicht immer appetitlich

WDR ruft zu Vorsicht bei verpacktem Frischgeflügel auf - Test zeigte deutliche Hygienemängel

Eine Stichprobenuntersuchung des WDR brachte wenig Appetitliches zum Vorschein: Zwei Drittel des getesteten, verpackten Geflügelfleisches war zum aufgedruckten Verbrauchsdatum schon verdorben. Die Hähnchenschenkel rochen unangenehm, waren schmierig und voller Keime und Bakterien.

Getestet wurden 30 Packungen von küchenfertig zerteiltem Geflügel verschiedener Marken und Preisklassen. Hühnerbrüste genauso wie Hühnerschenkel und -schnitzel, allesamt aus der Selbstbedienungstheke. Gerade einmal neun dieser Proben waren am letzten Tag des Verbrauchszeitraums noch sensorisch und mikrobiologisch in Ordnung. Für die übrigen Proben galt: Appetit vergangen.

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Warum das HDL-Cholessterin das "gute" ist

Bedeutung der Rolle von HDL-Cholesterin weiter aufgeklärt

Auch Laien wissen heute, daß eine hohe Konzentration von Blutfetten (Cholesterin) ein Risiko für Gefäßerkrankungen bedeutet, insbesondere für Herzinfarkt und Schlaganfall. Allerdings sagt ein hoher Cholesterinspiegel im Blut allein wenig über die Gefahren aus. Entscheidend sind vielmehr die einzelnen Fraktionen der Blutfette: Dabei stellte sich schon vor Jahren heraus, daß das sogenannte HDL-Cholesterin nicht gefährlich ist, vielmehr als "gutes" Cholesterin sogar einen Schutzfaktor gegenüber Gefäßkrankheiten darstellt.

Warum, blieb allerdings bislang zum großen Teil unklar. Jetzt hat eine Gruppe von Wissenschaftlern aus Münster, Düsseldorf, Essen, Tokio und Berlin, an der Professor Dr. Markus van der Giet aus der "Medizinischen Klinik IV" der Charité maßgeblich beteiligt ist, des Rätsels Lösung gefunden: Die Gruppe stellte fest, daß HDL ein entscheidender Regulator des sogenannten Gefäßtonus, der Eng- bzw. Weitstellung der Blutgefäße, ist. Denn HDL stimuliert die Bildung und Freisetzung des flüchtigen Gases Stickstoffmonoxyd (NO) aus den Endothelzellen, jenen Zellen, die die Innenauskleidung der Blutgefäße bilden. HDL bindet dafür an den entsprechenden Rezeptor in der Wand dieser Zellen. Sobald NO daraus freigesetzt ist, erschlaffen die Muskelzellen in den tieferen Schichten der Gefäßwand und die Gefäßlichtung erweitert sich.

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Puten blockieren "Bombodrom"

Putenzuchtbetriebe im Eilverfahren erfolgreich

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat das letzte anhängige Eilverfahren zur Nutzung des Truppenübungsplatzes Wittstock als Luft-Boden-Schießplatz entschieden. Mit Beschluss vom 6. Februar 2004 hat es die aufschiebende Wirkung der Klage der Kartzfehn Märkische Puten GmbH, die Putenzuchtanlagen in Ganz, Neuglienicke, Rossow, Dünemünde, Pfalzheim, Frankendorf, Gadow und Dossow betreibt, wiederhergestellt. Das hat zur Folge, dass die Bundeswehr bis zur Abweisung der Klage des Unternehmens oder Aufhebung des Beschlusses durch das Oberverwaltungsgericht, bei dem die Bundesrepublik Beschwerde gegen den Beschluss einlegen kann, auf dem Truppenübungsplatz Wittstock keine Einsätze durchführen darf.

Die 3. Kammer hat auch im vorliegenden Fall einen Verstoß gegen das Abwägungsgebot angenommen. Die Bundesrepublik habe bei ihrer Entscheidung die Auswirkungen des Fluglärms für den Putenzuchtbetrieb nicht in die Interessenabwägung eingestellt. Zwar habe die Bundesrepublik bei der Wahrnehmung von Verteidigungsaufgaben einen weiten Beurteilungsspielraum. Jedoch sei vorliegend nicht auszuschließen, dass das Unternehmen durch den Fluglärm in seinen Rechten verletzt wird.

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