Verfassungsbeschwerde gegen prozentuale Kennzeichung von Mischfutter erfolgreich
Konfliktstoff: Bauernverband bedauert gerichtliche Auseinandersetzung
[dvt] - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat der Verfassungsbeschwerde eines Mischfutterherstellers stattgegeben, der sich gegen eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster (OVG) wehrte, die prozentuale Zusammensetzung seiner Futtermittel angeben zu müssen. Das OVG hat nun nach Maßgabe des Verfassungsgerichtes erneut zu entscheiden.Nachdem das Unternehmen zunächst über das Verwaltungsgericht Düsseldorf eine Einstweilige Anordnung gegen die Verpflichtung zur prozentualen Deklaration erwirken konnte, hatte das OVG diese Entscheidung wieder aufgehoben. Das Bundesverfassungsgericht vertritt jetzt die Auffassung, dass die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts nicht rechtmäßig war. Sie verletze das im Grundgesetz verankerte Recht der Firma auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes. Dieser müsse im Hinblick auf Rechtsverletzungen, die im Zusammenhang mit der Umsetzung von Gemeinschaftsrecht in nationales Recht entstehen können, jedoch gewahrt bleiben.