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Anwendung der niederauflösenden Protonen - Kernresonanz - Spektroskopie zur Bestimmung der inneren Qualität von intakten Eiern Mikrobiologische Aspekte

40. Kulmbacher Woche - Kurzfassung Vortrag

Mit Hilfe der niederauflösenden Protonen-Kernresonanzspektroskopie (LR 1H NMR) können mikrobiell bedingte physikalisch-chemische Änderungen im Ei in wenigen Sekunden erfasst werden, ohne dass das Ei beschädigt werden muss. Dieses Verfahren wurde erfolgreich eingesetzt, um zu untersuchen, wie sich inokulierte Mikroorganismen in Eiern von Käfighennen bei unterschiedlichen Lagerungsbedingungen verhalten.

Drei Hennen-Herkünfte, Lohmann Brown, Lohmann Selectic und Isa Warren sowie je vier verschiedene Hennen-Alter wurden berücksichtigt. Die Eier wurden am Tag des Legens unter den gewählten Bedingungen eingelagert, nach 1, 8, 15 und 22 Tagen Vorlagerung mit 0,1 ml einer definierten Bakteriensuspension in das schalennahe Eiklar am spitzen Eipol beimpft und weitergelagert.

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Computertomographie und Schlachtkörperanalyse beim Schwein

40. Kulmbacher Woche - Kurzfassung Vortrag

Für die Klassifizierung von Schweineschlachtkörpern werden unterschiedliche Verfahren angewendet - vom manuellen ZP bis zum hochtechnisierten Autofom. Innerhalb der EU ist es erforderlich, die Eignung dieser Klassifizierungs-Verfahren in einem aufwändigen Zulassungsprozess nachzuweisen. Kernpunkt dieser Zulassung ist eine grobgewebliche Zerlegung (in Muskelfleisch, Fettgewebe und Knochen) zur Bestimmung des Muskelfleischanteils im Schlachtkörper. Innerhalb der EU stellt die Zerlegung derzeit das Referenzverfahren dar, dessen Ergebnis von den zuzulassenden Klassifizierungsverfahren reproduziert werden muss.

Die grobgewebliche Zerlegung ist fehlerbehaftet sowie zeit- und damit kostenintensiv. Es besteht daher ein großes Interesse an einer schnellen und zuverlässigen Alternative, wofür sich die Röntgen-Computertomographie (CT) anbietet. Im Rahmen des EU-Projektes EUPIGCLASS konnte gezeigt werden, dass eine CT-Analyse grundsätzlich geeignet ist, den Muskelfleischanteil (MFA) exakt zu bestimmen. In Folge dieses Projektes wurde daher an der BFEL, Standort Kulmbach, ein CT-Labor eingerichtet, um die Methode weiterzuentwickeln und die Röntgen-CT-Analyse als alternative Referenzmethode zur Bestimmung des MFA zu evaluieren.

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Videobildauswertung an Kälberschlachtkörpern

40. Kulmbacher Woche - Kurzfassung Vortrag

Die Eignung der Videobildauswertung (VIA) für die Klassifizierung von Rinderschlachtkörpern sowie für die Handelswertbestimmung von Schlachtkörpern von Rindern, Schweinen und Puten wurde bereits durch mehrere Untersuchungen belegt. Bislang lagen jedoch noch keine Erfahrungen über das Verhalten der VIA bei Kälberschlachtkörpern vor. Zielsetzung der vorliegenden Untersuchung war daher die Erprobung eines VIA-Systems für die Klassifizierung von Kälberschlachtkörpern. Darüber hinaus sollten Schätzformeln zur Bestimmung der Teilstück- und Gewebegewichte ermittelt werden.

Die Untersuchung wurde im Schlachtbetrieb Westfleisch eG in Hamm an Feldmaterial durchgeführt. Für die Bestimmung der Handelsklasse wurden 1519 Kälberschlachtkörper von einem Experten der Bundesanstalt für Ernährung und Lebensmittel, Standort Kulmbach, gemäß EUROP-Schema über eine 15-Punkte-Skala (5 Hauptklassen mit je 3 Unterklassen) eingestuft. Die Handelsklassenverteilung der Stichprobe entsprach der üblichen Marktverteilung. Für die Bestimmung der Teilstück- und Gewebegewichte wurde eine geschichtete Stichprobe von 125 Schlachtkörpern so gezogen, dass die biologisch möglichen Kombinationen der Fleischigkeits- und Fettgewebeklassen möglichst gleichmäßig besetzt waren.

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Verbraucherakzeptanz von uruguayischem und deutschem Rind- und Lammfleisch

40. Kulmbacher Woche - Kurzfassung Vortrag

Fleischimporte aus Argentinien und Uruguay gehören in Deutschland seit vielen Jahren zum gängigen Marktangebot. Dennoch fehlen bisher Untersuchungen zur Bewertung dieser Produkte im Vergleich zu deutschem Fleisch. In der vorliegenden Studie [1] wurde die Verbraucherakzeptanz von uruguayischem Rind- und Lammfleisch vergleichend zu entsprechendem deutschen Fleisch geprüft.

Die Verbrauchertests wurden an zwei Standorten (Kulmbach und Vechta, je n = 100) durchgeführt. Die Verbraucherstichproben wurden im Sinne einer gleichmäßigen Stratifizierung von 4 Altersstufen (18 bis 75 Jahre) bei ausgewogenem Geschlechterverhältnis gezogen. Bemerkenswert ist, dass 65 % der Testpersonen angaben, nie Lammfleisch zu essen. Die in den Test genommenen Fleischproben wurden aus Roastbeefs bzw. Lammrückenstücken entnommen. Die Tiere stammten aus Produktionssystemen, wie sie in Uruguay bzw. in Deutschland üblich sind. In der Versuchsanstellung war zugestanden worden, dass die deutschen Fleischproben aus gängigen Qualitätsfleischprogrammen eigener Wahl entnommen wurden [2]. Die deutschen Proben wurden verkürzt gereift (7 Tage) und gereift (20 Tage) verkostet. Bei den uruguayischen Proben kamen jeweils zwei Altersgruppen in den Test (Rind 2 Jahre bzw. 3 Jahre, Lamm 4 Monate bzw. 13 Monate). Diese Proben wurden grundsätzlich 20 Tage gereift. In der Verkostung wurden Aroma, Zartheit und Gesamteindruck bewertet.

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Blick zurück im Zorn? - Einleitende Fragen zur Rückverfolgbarkeit

40. Kulmbacher Woche - Kurzfassung Vortrag

Rückverfolgbarkeit von Fleisch ist eine Forderung, die aus der BSE-Krise folgt, und die Etikettierung von Rindfleisch ist ihre erste praktische Konsequenz. Wenn daran gedacht ist, dass diese Etikettierung im Sinne der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes effizient sein soll, so müsste sich die EU enttäuscht sehen. Denn obwohl die entsprechende Verordnung seit 5 Jahren in Kraft ist, werden bis in jüngste Zeit nennenswerte Defizite der Etikettierung in weiten Bereichen der EU festgestellt. Und für viele Verbraucher ist der Blick über das Etikett des Endproduktes bis zurück auf den Herkunftsbetrieb des Tieres ohnedies nur im Zorn möglich: Das Etikett ist, anders als ursprünglich glauben gemacht, nicht mit der Kennung eines bestimmten Herkunftsbetriebes verbunden, sondern führt in der Regel auf eine ganze Liste von Betrieben zurück.

Die unglückliche Situation der Rückverfolgbarkeit bei Fleisch hat mit der Divergenz der Interessen der Beteiligten zu tun: Der Staat ist vor allem am Gemeingut der Lebensmittelsicherheit orientiert, die Wirtschaft sieht, was man ihr zugestehen muss, vorrangig die sie betreffenden ökonomische Aspekte. Im Aufbau Firmen bezogener Rückverfolgbarkeitssysteme bestehen daher grundsätzliche Unterschiede zum staatlichen Handeln. Firmen gestalten ihre Systeme nach dem Prinzip knapper Ressourcen, eben mit der gerade noch für die eigenen Ziele erforderlichen Reichweite. Die EU will im Rahmen des Etikettierungsrechtes dagegen bei minimaler Breite des Systems (einziges Merkmal Herkunft, z. B. "D") die maximale Tiefe, nämlich die Sicherung über alle Stufen hinweg.

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Rückverfolgbarkeit - Ein Rechtsgrundsatz mit praktischen Konsequenzen

40. Kulmbacher Woche - Kurzfassung Vortrag

Lebensmittelsicherheit ist das wesentliche Ziel der Regelungen der europäischen Verordnung 178/2002/EG. Bereits im Weißbuch der Kommission zur Lebensmittelsicherheit wurde als Ursache der Dioxinkrise mangelnde interne Kontrollen und Möglichkeiten zur Herkunftssicherung als wesentliche Missstände ausgemacht. Als einer der wichtigsten Punkte wurde daher bereits dort die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln durch die gesamte Herstellungskette herausgestellt, die nunmehr in Art. 18 VO 178/2002/EG vorgeschrieben wird.

Dabei stellt Art. 17 Abs. 1 der Verordnung 178/ 2002/EG klar, dass die primäre Verantwortung für die Lebensmittelsicherheit die Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer trifft. Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit legt insbesondere Art. 14 der Verordnung 178/2002/EG fest und belegt unsichere Lebensmittel mit einem generellen Verkehrsverbot.

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Fertigprodukte – eine Generationenfrage?

ACNielsenumfrage zeigt weite Akzeptanz bis 55

Die Auswahl an Lebensmittelfertigprodukten ist groß. Ob tiefgekühlt, in der Frischetheke oder konserviert, vom Pfannkuchenteig bis zum Mittagsmenü – immer mehr Verbraucher haben es gerne einfach bei der Zubereitung.

Laut Daten des ACNielsen Haushaltspanels Homescan stieg der Trend zur schnellen und einfachen Haushaltsführung in 2004 im Vergleich zum Vorjahr deutlich an: mehr als die Hälfte der Haushalte in Deutschland stimmten der Aussage zu, dass Lebensmittelfertigprodukte die Haushaltsführung erleichtern – im Vorjahr waren es erst 45 Prozent. Einen Aufwärtstrend verzeichneten ebenfalls die Tiefkühlprodukte: 29 Prozent der deutschen Verbraucher mochten diese in 2004 „sehr gerne“, im Vergleich zu 26 Prozent in 2003.

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Chininhaltige Getränke sind nichts für Schwangere!

BfR hält entsprechende Kennzeichnung für nötig

Tonic- oder Bitter Lemon-Getränke tragen den Hinweis "chininhaltig". Den Grund dafür werden die wenigsten Verbraucher kennen: Auch wenn der Genuss chininhaltiger Getränke für den Großteil der Bevölkerung unproblematisch ist, kann der Konsum größerer Mengen für einzelne Personen gesundheitlich bedenklich sein. "Insbesondere Schwangere sollten vorsorglich auf den Konsum verzichten", sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. Auch Menschen, denen vom Arzt wegen eines bestimmten Krankheitsbildes oder einer Überempfindlichkeit gegenüber Cinchonaalkaloiden von Chinin abgeraten wird, sollten chininhaltige Getränke meiden. Zur besseren Information der Verbraucher über mögliche Risiken empfiehlt das BfR, die bisherige Kennzeichnung um gezielte Hinweise für Schwangere und bestimmte andere Risikogruppen zu erweitern.

Chinin ist ein bitter schmeckendes, kristallines Pulver, das aus der Rinde des Chinarindenbaums, Cinchona pubescens, gewonnen wird. In der Medizin wird das Alkaloid zur Behandlung von Malaria und nächtlichen Wadenkrämpfen eingesetzt. Chinin wird aber auch als Geschmacksstoff, vor allem in Getränken wie Tonics und bitteren Zitronenlimonaden eingesetzt. In Deutschland dürfen alkoholfreie Erfrischungsgetränke maximal 85 Milligramm Chinin pro Liter (mg/L) enthalten.

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Health-Claims: EU-Rat will mehr als das Parlament

Kommissar Kyprianou begrüßt die Einigung des Rates über angeblich gesundheitsfördernde Wirkung von Lebensmitteln

Markos Kyprianou, der Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, begrüßte die heutige einstimmige politische Entscheidung des Rates der Gesundheitsminister über die Verordnung des nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben zu Lebensmitteln. Vor allem unterstützte der Rat einheitliche Regelungen für die Verwendung von gesundheits- oder nährwertbezogenen Angaben auf Lebensmitteln anhand von Nährwertprofilen sowie auch die Anforderung, Aussagen über angeblich gesundheitsfördernde Wirkungen nur mit wissenschaftlichem Nachweis zuzulassen.

„Es liegt nicht im Interesse der Verbraucher, dass Aussagen über angeblich gesundheitsfördernde Wirkungen oder nährwertbezogene Angaben über Lebensmittel zugelassen werden, wenn diese Angaben falsch oder irreführend sind und den tatsächlichen Nährwert des Lebensmittels verschleiern”, sagte Kommissar Kyprianou. “Der von den Ministern heute gebilligte Vorschlag garantiert den Bürgern, dass sie klare, zutreffende und zuverlässige Informationen über die Lebensmittel, die sie verzehren, erhalten. Zudem ermöglicht er denjenigen Unternehmen, deren Produkte tatsächlich gesundheitsfördernde Wirkung haben und den EU-Bürgern ernährungsmäßige Vorteile bieten, einen fairen Wettbewerb auf dem Binnenmarkt.”

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"Health-Claims": Endlich wieder Positives aus Brüssel

vzbv erfreut über einstimmiges Votum zu Lebensmittelangaben

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat das einstimmige Votum des EU-Ministerrates zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben bei Lebensmitteln begrüßt. "Nach der kritischen Haltung des Parlaments zu den Verordnungen und in der Krise um die Verfassung ist dies endlich mal wieder eine positive Botschaft aus Brüssel", so Prof. Dr. Edda Müller, Vorstand des vzbv. "Besonders freut uns, dass Bundesverbraucherministerin Renate Künast ihren Ankündigungen hat Taten folgen lassen und sich gegen die massive Kritik der einschlägigen Wirtschaft und auch aus den eigenen Reihen der Bundesregierung durchgesetzt hat."

"Nun ist das Europäische Parlament wieder am Zuge", so Edda Müller. Das Parlament hatte in der vergangenen Woche mit knapper Mehrheit das im Kommissionsentwurf enthaltene Konzept der Nährwertprofile abgelehnt und das vorgesehene Genehmigungsverfahren (authorisation) für so genannte Health Claims durch eine reines Meldeverfahren (notification) ersetzt.

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Künast begrüßt Einigung zu Health Claims

"Jetzt haben wir einen guten und ausgewogenen Kompromiss"

Verbraucherministerin Renate Künast begrüßt die heutige Einigung des Verbraucherrates über neue europäische Regelungen für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln: "Damit wird der Verbraucherschutz in Europa erheblich verbessert. Zugleich ist es ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die drohende Volkskrankheit Übergewicht. Besonders zufrieden bin ich, dass der Ministerrat voll hinter dem wichtigen Konzept der Nährwertprofile steht. Gerade mit Blick auf das Problem des Übergewichts und seinen gesundheitlichen Folgen, vor allem auch bei Kindern, dürfen Lebensmittel mit hohem Fett-, Zucker- oder Salzgehalt nicht als besonders gesund beworben werden."

Verbraucherministerin Künast betonte, dass nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben, mit denen ein Lebensmittel beworben wird, wahr, klar und verständlich sein müssen. Dies werde durch die vorgesehenen Vorschriften sichergestellt. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass Werbebehauptungen hinsichtlich der Gesundheit zutreffend sind und auf gesicherten wissenschaftlichen Grundlagen beruhen. Nur dann haben solche Angaben tatsächlich einen Informationswert für Verbraucherinnen und Verbraucher und können bei der Lebensmittelauswahl im Sinne einer gesunden und ausgewogenen Ernährung von Nutzen sein. Von umfassenden Werbeverboten für Lebensmittel, wie immer wieder behauptet wird, kann keine Rede sein.

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