Tönnies-Prozess vorzeitig beendet
Einstellung aller Verfahren nach §153a Strafprozessordnung / Vorzeitige Beendigung des über vier Jahre dauernden Rechtsstreits ohne Schuldspruch gegen Geldauflage / Kein Schuldnachweis und kein Schuldeingeständnis der Angeklagten mit Beendigung verbunden
Das Verfahren vor dem Landgericht Essen gegen die Firma Tönnies wurde am 17. August nach §153a der Strafprozessordnung eingestellt. Damit sind alle Verfahren gegen den Firmeninhaber Clemens Tönnies sowie die inzwischen noch neun leitenden Angestellten gegen Zahlung eines Geldbetrages beendet.