Verfasst von Thomas Pröller, meat-n-more am . Veröffentlicht in Unternehmen
Wegen illegaler Preisabsprachen hat das Bundeskartellamt heute Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 338 Mio. Euro gegen 21 Wursthersteller sowie gegen 33 verantwortlich handelnde Personen verhängt.
An den Absprachen waren die folgenden Unternehmen beteiligt (in Klammer sind gegebenenfalls die hinter den Unternehmen stehenden Konzerne benannt):
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Deutsches Bundeskartellamt verhängt Bussgeld – Bell weist Vorwürfe zurück und wird Einspruch einlegen
In einem Kartellverfahren wegen unerlaubter Preiskoordinierung hat das deutsche Bundeskartellamt gegen die ehemaligen ZIMBO Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG und Abraham GmbH ermittelt und gegen die Bell Deutschland Holding GmbH, eine unmittelbare Tochtergesellschaft der Bell AG, ein hohes Bussgeld verhängt. Bell betrachtet diesen Bussgeldbescheid als ungerechtfertigt und wird sich dagegen umfassend verteidigen.
Im Kartellverfahren wegen unerlaubter Preiskoordinierung in der deutschen Wurstwarenindustrie hat das Bundeskartellamt gegen das deutsche Bell-Tochterunternehmen ein Bussgeld in Höhe von rund 100 Mio Euro verhängt. Bell nimmt die Entscheidung des Bundeskartellamtes zur Kenntnis, weist aber die zugrunde liegenden Vorwürfe entschieden zurück.
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Unternehmen wehrt sich gegen Vorwurf der Preismanipulation
Gegen das im Rahmen des sogenannten Wurstkartells vom Bundeskartellamt verhängte Bußgeld legen die zur H. & E. Reinert Unternehmensgruppe gehörenden Unternehmen H. & E. Reinert Holding GmbH & Co. KG und die Sickendiek Fleischwarenfabrik GmbH & Co. KG Rechtsmittel ein. Die Unternehmen kündigen eine Klage gegen den Bescheid beim zuständigen Oberlandesgericht in Düsseldorf an.
Die mittelständischen Wurstwarenhersteller reagieren damit auf den heute zugestellten Bescheid des Bundeskartellamts, der das Unternehmen zur Zahlung eines Bußgeldes verurteilt. Der Geldstrafe waren Ermittlungen gegen insgesamt 21 Unternehmen aus der Wurstbranche vorausgegangen, denen das Bundeskartellamt illegale Preisabsprachen vorwirft. „Wir waren an keinen Absprachen mit Konkurrenten beteiligt, die das Ziel verfolgten, illegal Preise zu manipulieren“, erklärt Firmenchef Hans-Ewald Reinert, der das Unternehmen in der dritten Generation führt. „Wir wollen deshalb im Rahmen eines öffentlichen Verfahrens vor einem unparteiischen Gericht, die Vorwürfe gegen uns und die Rechtmäßigkeit des verhängten Bußgeldes prüfen lassen.“
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Position im russischen Markt deutlich gestärkt
Die Van Hees GmbH, Walluf, hat ihre Präsenz in Russland deutlich verstärkt: Sie übernahm zum 1. Februar 2014 das russische Unternehmen Eurospice Technology in Moskau. Außerdem wurde der Vertrieb optimiert. Damit ist das Unternehmen in Russland jetzt strategisch bestens aufgestellt.
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Beteiligung an Fuchs GmbH in Prüm verkauft
VION Food hat seinen 50-prozentigen Anteil an der Klaus-Dieter Fuchs GmbH in Prüm an Simon-Fleisch Holding verkauft. Die Familie Fuchs bleibt unverändert mit 50 Prozent Gesellschafter an dem Unternehmen. Vorbehaltlich der Genehmigung der Kartellbehörden erfolgt der Verkauf rückwirkend zum 31. Dezember 2013. Über den Kaufpreis wurde von beiden Seiten Stillschweigen vereinbart.
Der regionale Schlachthof Fuchs verarbeitet 17.000 Rinder und 8.000 Schweine im Jahr. Die Simon-Fleisch-Gruppe aus Wittlich in Rheinland-Pfalz war mit dem Wunsch an VION herangetreten, die Anteile an dem Unternehmen Fuchs zu übernehmen. Simon-Fleisch möchte in Prüm vor allem die Rinderkapazitäten nutzen. Durch die regionale Nähe beider Unternehmen ergeben sich auch für die Rohstofflieferanten und Kunden der Schlachtunternehmen logistische Vorteile und Synergien. Für VION hatte die Beteiligung keine strategische Größe.
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Vion am 28. Februar 2014
Das Fleischunternehmen VION Food hält die vom schleswig-holsteinischen Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume über den Landkreis Bad Segeberg verfügte weitere Produktionsstilllegung ihres Betriebes in Bad Bramstedt für nicht gerechtfertigt. Mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten wird sich VION gegen die Maßnahmen zur Wehr setzen. VION erneuert sein Angebot zur vollen Transparenz und steht den Behörden, externen Sachverständigen und Kunden jederzeit mit allen Informationen zur Betriebsführung zur Verfügung.
Seit der Durchsuchung von Staatsanwaltschaft, Polizei und Zoll am Dienstag dieser Woche haben zwei voneinander unabhängige Begutachtungen anerkannter Experten dem Betrieb die Möglichkeit zur sofortigen Wiederaufnahme der Produktion attestiert. Diese Expertisen lagen dem Ministerium vor, das dennoch am späten Donnerstagabend entschied, zusätzlich einen weiteren Gutachter zu beauftragen. Zuvor hatten mehrere amtliche Tierärzte aus unterschiedlichen Kreisen Schleswig-Holsteins nach einer Kontrolle und Betriebsbegehung ihre Unbedenklich für die sofortige Produktionsaufnahme erklärt.
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Gutachter bewerten Rinderbetrieb in Bad Bramstedt positiv
Nach ausführlichen Untersuchungen von unabhängigen Gutachtern und deren positiven Ergebnissen hat die VION Bad Bramstedt GmbH am 4. März beim Landkreis Bad Segeberg die Aufhebung der Produktionssperre beantragt. Die an diesem Dienstag abgeschlossene staatlich gewünschte zusätzlichen Begutachtung nach hygiene- und tierschutzrechtlichen Aspekten bestätigt die in der vergangenen Woche durchgeführten Kontrollen von drei anerkannten Experten.
In der heute durchgeführten Probeschlachtung waren mehrere von der zuständigen Behörde beauftragte externe Gutachter vor Ort, um sich ein unabhängiges Bild zu machen. Obwohl alle Gutachter dem Betrieb die Eignung für die rechtlich konforme Arbeit bestätigten, hat der Kreis Segeberg auf Anordnung des schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsministeriums seine Ordnungsverfügung auf Untersagung der Produktion bisher nicht aufgehoben. VION hat daraufhin ein Eilrechtsverfahren vor dem schleswig-holsteinischen Verwaltungsgericht in Schleswig eingeleitet.
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NGG zum VION-Schlachthof Bad Bramstedt: "Verantwortungslos werden Arbeitsplätze gefährdet"
Seit Dienstag vergangener Woche ist die Produktion auf dem Vion-Schlachthof in Bad Bramstedt (Schleswig-Holstein) stillgelegt. Zwei unabhängige Gutachten, Kontrollen mehrerer amtlicher Tierärzte und ein Probebetrieb haben erbracht, dass Verbraucher nicht gefährdet sind und nicht gegen den Tierschutz verstoßen wird. Claus-Harald Güster, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), hat die andauernde Stilllegung des Schlachthofes als „unverhältnismäßig“ bezeichnet.
„Mehrere Gutachten und Tierärzte haben nach der Durchsuchung amtlich bestätigt, dass auf dem Schlachthof in Bad Bramstedt ordentlich gearbeitet wurde und auch künftig ordnungsgemäß gearbeitet werden kann. Es ist nicht nachvollziehbar, warum das Agrarministerium immer weitere Gutachten anfordert und die Wiederaufnahme der Produktion hinauszögert. Das ist unverhältnismäßig. Hier werden verantwortungslos mehr als 300 Arbeitsplätze aufs Spiel gesetzt, die gesamte Belegschaft ist verunsichert.
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30 Prozent weniger Schlachtungen / Millionenverluste / VION alleiniger Schlachthofbetreiber
Der Vorstand der VION Zeven AG hat am 5. März 2014 Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten darüber informiert, dass der Schlacht- und Zerlegebetrieb in Lingen zum nächstmöglichen Zeitpunkt, voraussichtlich spätestens zum 30. April 2014, geschlossen werden soll. Der niedersächsische Standort produzierte in den vergangenen Jahren immer höhere Verluste, nachdem 2008 der wichtigste Kunde aus dem Lebensmitteleinzelhandel nicht gehalten werden konnte. Die Anzahl der Schlachtungen ging in der Folge um 30 Prozent auf wöchentlich nur noch 12.000 Schweine im Jahr 2013 zurück. Die finanziellen Verluste überschritten jedes Jahr die Millionengrenze.
Auch verstärkte Anstrengungen, im Export zusätzliche Aufträge zu generieren, konnten die entstandenen Vermarktungslücken nicht schließen. Außerdem gab es auf der Seite der Rohstofflieferanten Rückgänge: aus dem niederländischen Grenzgebiet fielen in den vergangenen Jahren mehr als 6.000 Schweine pro Woche aus.
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Gutachterliche Überprüfung auf dem Schlachthof Bad Bramstedt
Im Zuge der fachaufsichtlichen Überprüfung des Schlacht- und des Zerlegungsbetriebs auf dem Schlachthof Bad Bramstedt wegen des Verdachts auf Verstöße gegen Tierschutz- und Hygienebestimmungen teilt das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) als zuständige Überwachungsbehörde folgendes mit:
Das MELUR hat die zuständige Veterinärbehörde des Kreises Segeberg unter anderem aufgefordert, die Tötungsanlage von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten zu lassen. Das betrifft zum einen die technische Ausstattung und zum anderen die Funktionsfähigkeit in den tatsächlichen Betriebsabläufen. Am Montag, den 3. März, hat ein Gutachter die technisch-konstruktive Eignung der Anlage überprüft und zu diesem Zeitpunkt (3. März) als grundsätzlich geeignet eingestuft. Daraufhin wurde vom zuständigen Kreis am Dienstag ein begrenzter Probebetrieb angeordnet, um die Anlage unter realen Betriebsabläufen begutachten zu lassen. Die Ergebnisse dieses Probebetriebs für wenige Stunden am Dienstag müssen durch den Gutachter ausgewertet, von der Kreisveterinärbehörde bewertet und von der Fachaufsicht überprüft werden.