Schächten nur mit Ausnahmegenehmigung erlaubt
Nicht nur zum islamisches Opferfest Kurban Bayrami
Vom 01. bis 04. Februar wird das islamische Opferfest Kurban Bayrami begangen. Hierbei wird Fleisch von Schafen verzehrt, die nach Auslegung des Korans durch verschiedene islamische Religionsgelehrte vor der Schlachtung nicht betäubt werden sollen. Das betäubungslose Schlachten, das sog. Schächten, ist grundsätzlich verboten. Hierauf weisen anlässlich der gestrigen Sitzung des Tierschutzbeirates des Landes Niedersachsen das Landwirtschaftsministerium, der Tierschutzdienst des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie der Tierschutzbeirat hin.Nach dem Tierschutzgesetz und der Tierschutz-Schlachtverordnung darf ein warmblütiges Tier nur nach vorheriger Betäubung geschlachtet werden. Durch die Betäubung wird das Schmerzempfinden des Tieres ausgeschaltet. Nachdrücklich wird deshalb auf die Möglichkeit hingewiesen, durch eine vom örtlich zuständigen Veterinäramt genehmigte Elektrokurzzeitbetäubung der Schlachttiere den Belangen des Tierschutzes und des Islams Rechnung zu tragen.