Politik & Recht

Kein Beweis, dass essen nach der Ampel gesünder ist!

Ein Kommentar von Ulrike Gonder

Große Presse für die Lebensmittel-Ampel: Nachdem am 3. Juni 2009 der erste Lebensmittelhersteller in Deutschland eine Ampelkennzeichnung für einige seiner Produkte eingeführt hat, feiert die Bild-Zeitung die angebliche "Gesundheitsampel" für Lebensmittel als "Revolution im Supermarkt". Doch was soll revolutionär sein an einem Kennzeichnungssystem, dessen gesundheitlicher Nutzen zumindest fragwürdig ist und das wissenschaftlich längst überholte Ansichten über gesunde Ernährung zementiert? Warum gibt es überhaupt vier Punkte und nicht fünf oder sechs? Oder nur drei, wie bei einer richtigen Ampel? Warum wird Fett mit zwei Punkten (Gesamtfett und gesättigte Fette) beurteilt, obwohl immer mehr Studien zeigen, dass eine fettarme Kost nicht automatisch gesünder oder schlanker macht? Warum fehlt ein Punkt für die trans-Fettsäuren, die doch viel bedenklicher sind als gesättigte Fette (die werden von der Wissenschaft gerade rehabilitiert)? Warum wird bei den Kohlenhydraten nur der Zucker gekennzeichnet und nicht die Stärke? Sie kann für viele Übergewichtige und für Menschen mit Metabolischem Syndrom mindestens genau so problematisch sein wie Zucker. Warum fehlt ein Punkt für das Eiweiß, das beim Abnehmen und Gewichthalten helfen kann? Wo ist der Punkt für Alkohol oder der für hohe Glutamat-Gehalte? Was also soll der ganze Ampel-Unsinn? Und warum beteiligen sich AOK und Verbraucher-Schützer (!) daran?

Ein "normales" Käsebrot käme wohl auch schlecht weg, wenn es eine Ampel tragen müsste. Erst mit salzarmem Brot, pflanzlicher Halbfettmargarine sowie salz- und fettreduziertem Käse hätte es gute Chancen auf rundum "grün". Süßstoff-gesüßte Limonaden hätten ebenfalls lauter grüne Punkte. Aber sind sie damit schon empfehlenswert? Offenbar begünstigt die Ampel stark verarbeitete und industriell konstruierte "Functional Foods". Und das soll gesund sein?

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Landwirte demonstrieren in München gegen Patente auf Tiere und Pflanzen

Mit Informationen zu beantragten und bestehenden Patenten auf Tiere und Pflanzen

Gegen Patente auf Tiere und Pflanzen demonstrieren Mitte April über tausend Bauern gemeinsam mit Umwelt- und Entwicklungsorganisationen in München. Über 5000 Bürgerinnen und Bürger sowie etwa 50 Verbände haben sich einem Sammeleinspruch gegen ein Patent zur Züchtung von Schweinen angeschlossen. Der Einspruch gegen das ursprünglich vom US-Agrarkonzern Monsanto angemeldete Patent wurde am gleichen Tag am Europäischen Patentamt (EPA) in München von der Organisation "Kein Patent auf Leben!" übergeben. Die Teilnehmer des Protest-Marsches unter dem Titel "Stoppt das Patent auf die arme Sau!" fordern ein gesetzliches Verbot von Patenten auf Leben. Greenpeace hat gestern eine neue Recherche zu Patentanträgen vorgelegt, nach der sich die vom EPA genehmigten Patente inzwischen von der Zucht von Kühen bis auf die Milch erstrecken. Die heutige Demonstration gegen Patente auf Leben gilt als die bisher größte in Europa. 

"Mit Patenten auf Leben werden Bauern und Züchter enteignet", sagt Rudolf Bühler von der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall, der heute eine Herde seiner traditionellen Zuchtschweine vor das Patentamt geführt hat. "Konzerne wie Monsanto wollen die Kontrolle über Landwirtschaft und Lebensmittel, vom Ferkel bis zum Schnitzel." Die im Schweine-Patent (EP 1651777) beanspruchten Tiere sind nicht von anderen Zuchtschweinen zu unterscheiden. Es wird auch keine neue technische Erfindung beschrieben. Im Patentantrag hat Monsanto nur bereits bekannte Zuchtverfahren variiert.

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Handwerkliche Metzgereibetriebe durch EU-Hygieneauflagen von der Schließung bedroht

Regionale Wirtschaftskreisläufe gefährdet – Bayerische Veterinäre geben sich besonders restriktiv

Seit 2004 gelten neue EU- Hygieneverordnungen, nach der auch kleine Metzgerschlachtstätten bis spätestens 31.12.2009 eine Zulassung brauchen. Betroffen sind in Bayern unter anderem etwa 2000 handwerkliche Metzgereien. „Erst etwa 30 Prozent haben das Zulassungsverfahren bisher durchlaufen, von den übrigen 70 Prozent kann die Hälfte auf der Strecke bleiben, wenn es nicht gelingt, überzogene Auflagen der Veterinärbehörden zu reduzieren“, so Hubert Weiger, BN Landesvorsitzender, und weiter: „Tierschutz, kurze Wege und regionale Wirtschaftskreisläufe gehen verloren, wenn die kleinen Strukturen wegbrechen. Deswegen muss die bayerische Staatsregierung handeln und die Behörden zu einem weniger restriktiven Vorgehen anweisen“. Bund Naturschutz, EuroNatur und NEULAND e.V. weisen darauf hin, dass es von der EU gewollte und beispielsweise von Österreich mustergültig genutzte Ermessensspielräume gibt, die in Deutschland und auch in Bayern genutzt werden sollten. Studie von EuroNatur und Neuland

Die deutschen und besonders die bayerischen Zulassungsbehörden schießen bei der Umsetzung der neuen EU-Hygieneverordnungen teilweise weit über das Ziel hinaus und behindern dadurch die handwerklichen Metzgereibetriebe, die noch selbst schlachten. Es gibt jedoch auch positive Beispiele, die zeigen, dass bei gutem Verhältnis zwischen Behörde und Betrieb und dem Vorhandensein von kompetenten Beratern immer auch gute Lösungen vor Ort gefunden werden können. Das zeigt eine Studie, die die Naturschutzstiftung EuroNatur in Kooperation mit dem NEULAND-Verein für tiergerechte und umweltschonende Nutztierhaltung durchgeführt hat. „Die Folge von restriktiver Auslegung ist, dass entweder hohe Investitionen geleistet werden müssen, oder die Schließung der eigenen Schlachtung oder gar des ganzen Betriebs droht“, so der Jochen Dettmer, Geschäftsführer des Vereins Neuland für artgerechte Nutztierhaltung.

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Bundesweite Schwerpunktprüfung in der Fleischwirtschaft

Zoll prüfte 1.600 Unternehmen auf Schwarzarbeit

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung kontrollierte im Februar 2009 im gesamten Bundesgebiet Betriebe der Fleischwirtschaft. Rund 2.200 Zöllnerinnen und Zöllner prüften insgesamt 1.613 Unternehmen.

Dabei wurden 17.813 Personen vor Ort auf Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung hin überprüft. Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse wurden allein 125 Bußgeld- und 29 Strafverfahren gegen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eingeleitet. Drei Personen wurden festgenommen. Wegen weiterer Hinweise auf Rechtsverstöße dauern die Prüfungen noch an.

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DFV lehnt Grenzwerte für Natrium und Fett in Fleischerzeugnissen ab

Grenzwerte für Wurst im Grunde nicht nötig

Für Fleischerzeugnisse, die mit gesundheitsbezogenen Angaben bezeichnet werden, dürfen nach Ansicht der EU-Kommission in Zukunft die Grenzwerte von 700 Milligramm Natrium und 5 Gramm ungesättigte Fettsäuren pro 100 Gramm Ware nicht überschritten werden. Der Deutsche Fleischer-Verband hat die Festlegung von Grenzwerten nun in einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie sowie den zuständigen Stellen bei der Europäischen Union als realitätsfern abgelehnt.

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VIER PFOTEN: Wann bekommen Mastkaninchen endlich Recht?

Bundesländer fordern überfällige Regeln - warum der Verbraucher bei Kaninchenfleisch trotzdem getäuscht wird

Kaninchen leben weltweit in engen Käfigbatterien. Millionen Kaninchen in Deutschland und den anderen Ländern der EU leben und leiden unter vollkommener Rechtlosigkeit. Es gibt kein Gesetz, keine Verordnung und keine verbindlichen Regelungen zur Haltung von Mastkaninchen. Ein Freibrief für die Quälerei in den Käfigbatterien! Videos aus sieben EU-Ländern beweisen, dass die Zustände katastrophal sind: Kannibalismus, hohe Sterblichkeit und qualvolle Enge sind weltweiter Standard.

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Gericht: Landwirt braucht Erlaubnis zum Transport eigener Tiere

Ein Landwirt darf Tiertransporte von mehr als 65 km im Straßenverkehr nur dann durchführen, wenn er an einer entsprechenden Schulung teilgenommen und die sich anschließende Prüfung bestanden hat. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgericht Koblenz.

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Ulrike Höfken: Verfassungsgerichtsurteil schafft Klarheit

"Jetzige Entwicklung haben die Agrarindustrie und die Käfighennenbarone betrieben"

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Zwangsabgaben der Landwirte an den Absatzfonds verfassungswidrig sind, erklärt Ulrike Höfken, Sprecherin für Ernährungspolitik und Verbraucherfragen:

Ich begrüße das Verfassungsgerichtsurteil, da es endlich Klarheit schafft in einer seit Jahren schwelenden Diskussion über den Sinn der Arbeit der CMA. Die CMA hat es versäumt, die vielfältige Kritik an ihren Werbemaßnahmen aufzugreifen und ihre Ausrichtung zu verändern.

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Union: Zentrale nationale Absatzförderung notwendiger denn je

Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes

Zum Bericht über die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) zum Absatzfonds der Land- und Ernährungswirtschaft erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB und die zuständige Berichterstatterin, Marlene Mortler MdB:

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Nach dem Urteil: Verlässlichkeit auch bei schwersten Entscheidungen

Nach dem rigorosen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Absatzfondsgesetz und dem folgenden Widerruf aller genehmigten Haushalts- und Rahmenpläne durch das Bundeslandwirtschaftsministerium verbleibt für den Absatzfonds und die Durchführungsgesellschaften CMA und ZMP nur noch die Abwicklung. Offen ist lediglich, ob es dabei zu einer geordneten Auflösung („stille Liquidation“) oder zu einer Zerschlagung durch Insolvenz kommt. Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, hat eine dringende Forderung an das Bundeslandwirtschaftsministerium gerichtet, durch eine sofortige Erklärung eine geordnete Auflösung und damit eine sozial verträgliche Lösung sicherzustellen.

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