Politik & Recht

Fleischerverband: Hygienebarometer ist ungeeignetes Werkzeug

Der Deutsche Fleischer-Verband hat seine Kritik an der Einführung eines sogenannten „Hygienebarometers“ bekräftigt. Anstatt den Ausbau der gut funktionierenden, risikoorientierten Lebensmittelüberwachung für Deutschland konsequent voranzutreiben, hätten die Verbraucherschutzminister der Länder lieber auf zu kurz gedachten Aktivismus gesetzt, bewertet DFV-Hauptgeschäftsführer Martin Fuchs die Entscheidung der Verbraucherschutzministerkonferenz.

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Fleischerhandwerk kritisiert EU-Klonfleisch-Entscheidung

Der Deutsche Fleischer-Verband kritisiert die Entscheidung des EU-Ministerrats gegen eine verpflichtende Kennzeichnung von Fleisch, das von geklonten Tieren oder deren Nachkommen stammt. „Die EU-Agrarminister haben zu Gunsten globaler Handelsströme, aber gegen die Interessen der Verbraucher entschieden.“ Diese hätten ein Anrecht darauf zu wissen, ob ihr Steak von Tieren mit geklonten Vorfahren stamme, so Martin Fuchs, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Fleischer-Verbands. Man habe mit der Entscheidung offenbar Nachteile für die großen Fleischlieferanten wie Brasilien oder USA vermeiden wollen, da man gewusst habe, dass der Verbraucher derartig gekennzeichnetes Fleisch ablehnen würde. Dies wäre de facto einem unzulässigen Handelshindernis gleichgekommen.

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Deutsche Wirtschaft wehrt sich gegen Anprangerung legaler Produkte im Internet

Ja zu Verbraucherinformation und Dialog - Nein zur staatlich finanzierten Anprangerung legaler Produkte

Anlässlich der Diskussionen um die Ausgestaltung des vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) finanzierten und vom Verbraucherzentrale Bundesverband bzw. der Verbraucherzentrale Hessen betriebenen Internetportals „Klarheit und Wahrheit“ ist aus Sicht der Wirtschaft zunächst auf Folgendes hinzuweisen: Die Wirtschaft unterstützt uneingeschränkt die Zielrichtung des Internetportals, eine sachliche Information der Verbraucher und einen fairen und sachlichen Meinungsaustauschs zwischen Verbrauchern und Wirtschaft zu fördern. Die Wirtschaft selbst bietet interessierten Verbrauchern in zunehmendem Umfang eine intensive Kundeninformation und -beratung über Telefon-Hotlines, Internetseiten und persönliche Kundenkontakte an, die von den Verbrauchern aktiv genutzt wird.

Bei Veröffentlichungen im Internet gilt es aber zu berücksichtigen, dass das Internet ein „Kommunikationsraum eigener Art“ ist. Das BMELV hat im Zusammenhang mit dem Schutz privater Daten stets nachdrücklich betont, dass das Internet zum Pranger des 21. Jahrhunderts werden kann und es diese Entwicklung für besorgniserregend hält. Es hat sich gerade deshalb für die Einhaltung fundamentaler Garantien zugunsten derjenigen stark gemacht, die sich ins Netz begeben. Die Wirtschaft ist der Auffassung, dass nichts anderes für den Schutz derjenigen gelten darf, die -gegen ihren Willen- ins Netz gestellt werden. Rechtsstaatliche Garantien und Verfahrensvorgaben sind unteilbar und stehen auch Unternehmen zu. Der Staat muss - gerade bei von ihm mit Steuergeldern finanzierten Informationsmaßnahmen - auch diejenigen schützen, die unberechtigt „im Netz vorgeführt werden“ und dadurch Nachteile erfahren. Aus diesem Grunde ist das Internetportal so auszugestalten, dass den Schutzrechten der Unternehmen in angemessener Weise Rechnung getragen wird.

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Geänderte Schnittführung bei Schlachtschweinen ab 01.01.2011

DBV: Berechnungsformeln zügig anpassen

Ab dem 1. Januar 2011 wird durch das Bundeslandwirtschaftsministerium mit Verweis auf geltendes EU-Recht eine neue Schnittführung für Schweineschlachtkörper umgesetzt. Danach werden Augen, Augenlider und Ohrmuscheln in das amtlich ermittelte Schlachtgewicht mit einbezogen. Im Ergebnis führt diese Umsetzung dazu, dass sich die Schlachtgewichte von Mastschweinen um 250 Gramm und bei Schlachtsauen um 300 Gramm erhöhen. Daraus ergibt sich eine entsprechend höhere Auszahlungsleistung. Da es sich hierbei allerdings um in der Regel nicht marktfähige Abschnitte handelt, entsteht auf Schlachthofseite ein Mehraufwand in Höhe von etwa 35 Cent je Schwein (bei einer Notierung von 1,40 Euro/kg Schlachtgewicht), dem kein entsprechender Gegenwert am Markt gegenübersteht.

Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) ist die neue Auslegung der Rechtsvorschriften zur Schnittführung nicht nachvollziehbar. Wenn sie von Gesetzes wegen aber notwendig ist, dann sollten alle damit zusammenhängenden Vorgänge transparent und nachvollziehbar behandelt werden. Da ferner neue Schätzformeln für die Schlachtabrechnung in Arbeit sind, die ab Mitte des kommenden Jahres Gültigkeit erlangen sollen und die neue Schnittführung berücksichtigen, plädiert der DBV dafür, zeitlich begrenzt den Mehraufwand der Schlachthöfe durch einen entsprechenden Abzug auf den Schlachtabrechnungen transparent auszuweisen. Die Alternative, mit einer kurzfristigen Maskenänderung auf die geänderte Schnittführung zu reagieren, würde aus Erzeugersicht nicht der Markttransparenz dienen.

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Schlachtindustrie: Eine Branche im Zwielicht

Güster: „Europa erwartet, dass Deutschland endlich handelt“

Im Oktober wurde vor dem Düsseldorfer Landgericht ein Prozess wegen Schwarzarbeit, Sozialversicherungsbetrug und Steuerhinterziehung eröffnet, der seinesgleichen sucht. Einem Subunternehmer der deutschen Schlachtindustrie wird vorgeworfen, mit einem Geflecht von 50 Unternehmen und 1.000 meist rumänischen Werkvertragsarbeitnehmern einen Schaden von 14 Millionen Euro verursacht zu haben. Dazu hat Claus-Harald Güster, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), erklärt:

„Dieser Fall entlarvt ein System von Raubtierkapitalismus und Menschenverachtung, das mit Werkverträgen, Leiharbeit und Niedrigstlöhnen für meist osteuropäische Arbeitnehmer billiges Fleisch nicht nur auf den deutschen Markt wirft und verramscht, sondern Arbeitsplätze in anderen europäischen Ländern vernichtet. In Frankreich, in Belgien und Dänemark schrillen die Alarmglocken bei Arbeitgebern und Gewerkschaften, weil Unternehmen ruiniert werden und anständig bezahlte Fachkräfte ihre Arbeit verlieren. Die französische Fleischindustrie hat eine Vereinigung gegen Sozialdumping gegründet und die Europäische Kommission aufgefordert, Deutschland zu zwingen, einen Mindestlohn einzuführen. Im vergangenen Jahr wurden in Dänemark mehr als 3.000 Schlachthofbeschäftigte, denen tariflich gesicherte Stundenlöhne von rund 20 Euro gezahlt wurden, in die Arbeitslosigkeit geschickt. Im Gegenzug hat Danish Crown, eines der europaweit größten Unternehmen der Fleischbranche, vor wenigen Tagen einen Schlachthof im oldenburgischen Essen mit der gigantischen Kapazität von vier Millionen Schweineschlachtungen jährlich und 1.200 Beschäftigten übernommen. Allerdings kommen davon 1.000 Schlachter über Werkverträge mit Stundenlöhnen häufig zwischen vier und zehn Euro aus Osteuropa.

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Foodwatch kommentiert Urteil zu Lebensmittelbuch

Lebensmittelbuch bleibt Geheimsache: Gericht lehnt Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen ab

Fruchtkremfüllung ohne jede Spur von Frucht, Schokoladenpudding mit nur einem Prozent Kakao-Anteil: Verbraucher dürfen weiterhin nicht erfahren, wie solche irreführenden Festlegungen im Deutschen Lebensmittelbuch zustande kommen. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat am Dienstag (02.11.2010) eine Berufungsklage der Verbraucherorganisation foodwatch auf Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen der staatlichen Lebensmittelbuchkommission abgewiesen (Az. 8 A 475/10). "Wir teilen die Gesetzesauslegung der Richter nicht. Sobald uns die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, werden wir prüfen, ob wir Revision gegen die Entscheidung beantragen", sagte foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode.

Die Lebensmittelbuchkommission legt in ihren "Leitsätzen" so genannte "Verkehrsbezeichnungen" für  Lebensmittel fest, die bei der Kaufentscheidung eine wichtige Rolle spielen. Dabei mutet sie den Verbrauchern oft irreführende Begriffe zu - so wurde festgelegt, dass zusammengeklebte Fleischstücke ohne besonderen Hinweis als "Schinken" verkauft werden dürfen oder Kartoffelsalat nur 20 Prozent Kartoffeln enthalten muss. Die Protokolle der nicht öffentlichen Sitzungen bleiben geheim. Den vom Bundesverbraucherministerium ernannten 32 Mitgliedern der Kommission, darunter Lobbyisten der Nahrungsmittelindustrie, ist eine "Verschwiegenheitspflicht" auferlegt.

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Kein Anspruch auf Einsichtnahme in Protokolle der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission

Der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat am 2. November 2010 entschieden, dass die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission keine Einsichtnahme in ihre Protokolle erlauben muss, soweit sie den Beratungsverlauf wiedergeben.

 Die Kommission wird beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gebildet. Ihr gehören 32 Mitglieder in gleichem Verhältnis aus den Kreisen der Wissenschaft, der Lebensmittelüberwachung, der Verbraucherschaft und der Lebensmittelwirtschaft an. Aufgabe der Kommission ist die Erstellung von sogenannten Leitsätzen, die im Deutschen Lebensmittelbuch zusammengefasst sind. Diese Leitsätze beschreiben Herstellung, Beschaffenheit oder sonstige Merkmale von Lebensmitteln. Ihnen kommt im Rechtsverkehr eine große - faktische - Bedeutung zu, weil sie von den Gerichten als "Sachverständigengutachten von besonderer Qualität" eingestuft werden.

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„Keine Lebensmittel in den Müll“

NRW-Verbraucherschutzminister Remmel lädt zum Runden Tisch ein:

NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel kritisiert die Praxis vieler Handelsunternehmen, Lebensmittel in Massen wegzuwerfen. „Es ist ein ethisches, wirtschaftliches und ökologisches Problem, dass Tonnen von Lebensmitteln auf dem Müll landen“, sagt Remmel. „Diese Verschwendung ist nicht nur zynisch gegenüber allen, die hungern, sie ist auch eine tägliche Vergeudung von vielen wertvollen Rohstoffen.“ Johannes Remmel wird deswegen Vertreter der Lebensmittelwirtschaft in Nordrhein-Westfalen zu einem Runden Tisch ins Verbraucherschutzministerium einladen. Vertreter der Landwirtschaft, der Lebensmittelproduzenten, der Händler und der Wohlfahrts- und Verbraucherschutzverbände sollen mit der Politik Lösungen erarbeiten.

Verbraucherschutzminister Remmel schlägt vier Punkte zur Neuregelung vor:

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Verbraucherschützer vermissen Kalbsleber in der Kalbsleberwurst

Marktcheck der Verbraucherzentrale Hessen zeigte noch zahlreiche Verstöße gegen die neuen Vorschriften Leberwürsten mit Kalb

Wer Kalbsleberwurst kauft, geht selbstverständlich davon aus, dass in der Wurst auch Kalbsleber enthalten ist. Bisher war es aber zulässig, dass Hersteller statt Kalbsleber Leber von anderen Tieren verarbeiteten.“ Dies war häufig Anlass für Verbraucherbeschwerden. Im Januar 2010 konnten die Verbraucherzentralen eine Änderung der Kennzeichnungsvorschriften bewirken: Seitdem muss „Kalbsleberwurst“ auch zwingend Kalbsleber enthalten. Leberwurst, die Kalbfleisch und statt Kalbsleber zum Bespiel Schweineleber enthält, muss „Kalbfleisch-Leberwurst“ heißen. Dass drei von vier Kalbsleberwurst-Packungen immer noch irreführend gekennzeichnet sind, belegt ein Marktcheck der Verbraucherzentrale Hessen. Sie fordert die Hersteller auf, sich umgehend an die neuen Kennzeichnungsvorschriften für Kalbs- und Kalbfleisch-Leberwurst zu halten.

Die Ernährungsexperten der Verbraucherzentrale Hessen nahmen im Juli 2010 das Sortiment verpackter Kalbsleberwurst in 14 Supermarktketten, Kaufhäusern und Discountern im Rhein-Main-Gebiet unter die Lupe. Miserables Ergebnis: Fast Dreiviertel (27) der 37 überprüften Angebote in Folie und Darm, Glas und Konserve mit der Verkehrsbezeichnung „Kalbsleberwurst“ waren eindeutig falsch gekennzeichnet. Die Hersteller haben laut Zutatenliste keine Kalbsleber, sondern nur Kalbfleisch verwendet. Nur ein einziges Produkt enthielt auch Kalbsleber und verdiente somit den Namen. In 6 Fällen zeigten sich zusätzliche Kennzeichnungsmängel in der Zutatenliste. Zweimal lag der Kalbfleischanteil unterhalb der vorgeschriebenen Mindestmenge von 15 Prozent, ab der sich das Produkt überhaupt Kalbfleisch-Leberwurst nennen darf. Bei vier Produkten war der Kalbfleischanteil gar nicht angegeben.

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Auf Sauerstoffhochdruckbehandlung von unverpacktem Frischfleisch muss hingewiesen werden

Oberverwaltungsgericht Lüneburg sieht sonst Täuschung

Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 9. September 2010 - 13 LA 28/09 - entschieden, dass unverpacktes Frischfleisch, das zur Stabilisierung der roten Fleischfarbe einer Sauerstoffhochdruckbehandlung unterzogen wurde, im Lebensmitteleinzelhandel in der Frischfleischtheke nicht ohne einen Hinweis auf diese Behandlung angeboten werden darf.

Verbrauchern ist bei Frischfleisch, das in Fertigpackungen angeboten wird, der auf der Verpackung angebrachte Hinweis "unter Schutzatmosphäre verpackt" bekannt. Die verwendeten Gasgemische der Schutzatmosphäre weisen nicht unerhebliche Unterschiede auf. In der öffentlichen Diskussion war vor kurzem die Verwendung von Sauerstoff, der nicht zu einer Verlängerung der Haltbarkeit führt, sondern einem "Vergrauen" des Fleischs entgegenwirkt; eine kräftige rote Fleischfarbe bleibt so länger erhalten. In dem vom Senat entschiedenen Fall geht es um die Übertragung des Farbstabilisierungsverfahrens auf unverpacktes Fleisch, das in einem Supermarkt in der Frischfleischtheke angeboten wird. Bei dem Verfahren wird Sauerstoff unter hohem Druck mehrere Stunden lang in einen Behälter mit Fleisch eingeleitet. Der klagende Lebensmitteleinzelhändler hat auf die Sauerstoffhochdruckbehandlung nicht hingewiesen. Die amtliche Lebensmittelkontrolle hat dies als irreführend beanstandet. Zu Recht, wie der Senat nunmehr entschieden hat. Fehlt eine Kenntlichmachung, liegt eine Irreführung vor, weil die Verbrauchererwartung durch die bloße "Frischeoptik" enttäuscht werden kann.

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