Politik & Recht

Schutz vor EHEC: EU erlässt vorübergehendes Einfuhrverbot für ägyptische Sprossensamen

Wegen der EHEC-Erkrankungen in Deutschland und Frankreich hat die Europäische Union den Import bestimmter Arten Samen aus Ägypten vorübergehend untersagt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sieht einen Zusammenhang zwischen dem aggressiven E.Coli Stamm O104, der bisher 49 Tote gefordert hat, und importierten Bockshornkleesamen aus Ägypten. Zwischen 2009 und 2011 eingeführte Bockshornkleesamen müssen vom Markt genommen, untersucht und vernichtet werden, und für bestimmte Samenarten besteht zunächst bis zum 31. Oktober ein Importverbot.

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Bildungspaket des Bundes kann Schulessen verteuern

PARTY SERVICE BUND DEUTSCHLAND schlägt Alarm

Mit Sorge sieht der PARTY SERVICE BUND DEUTSCHLAND (PSB), dass das „Bildungspaket“ der Bundesregierung unter bestimmten Umständen die Verpflegung an den Schulen verteuern könnte. „Das ist nicht hinnehmbar“, meint PSB-Bundesgeschäftsführer Wolfgang Finken und erinnert daran, dass sich der PSB bereits seit längerem für bezahlbares, nahrhaftes und gesundes Schulessen einsetzt – im Einklang mit zahlreichen seiner Mitgliedsbetriebe, die auch in diesem Bereich erfolgreich tätig sind. Erst im November des vergangenen Jahres hatte der Branchen- und Berufsfachverband von den Politikern und den Verantwortlichen in den Schulen gefordert, sie sollten das Thema „Schulessen“ wesentlich ernster nehmen.

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Wer eine "Restaurant-Ampel" will, muss sie auch finanzieren können

Bundesländer können Aktualität der Kontrollergebnisse nicht sicherstellen

Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) warnte schon vor Entscheidung der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) über eine sogenannte "Restaurant-Ampel" vor unzureichenden Rahmenbedingungen. Nach seiner Auffassung kann eine bundesweit einheitliche Veröffentlichung von Ergebnissen der amtlichen Lebensmittelkontrolle nur dann funktionieren, wenn die zuständigen Bundesländer ihre personellen und finanziellen Mittel dazu deutlich aufstocken. BLL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Matthias Horst sagte: "Es ist Wunschdenken zu glauben, dass solche Modelle ohne große Zusatzkosten oder Aufwand eingeführt werden können. Wer ein aussagekräftiges Hygiene-Kennzeichnungssystem etablieren möchte, muss für die dazu notwendigen häufigeren Kontrollen das nötige Geld in die Hand nehmen. Es sieht nicht so aus, als ob alle Bundesländer hierzu wirklich bereit sind."

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Deutsche Geflügelwirtschaft bemängelt Trend in der Diskussion zur Geflügelhaltung

Tendenziöse Darstellungen führen zu falschen Schlüssen

Das Präsidium des ZDG Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft bemängelte in seiner Sitzung am vergangenen Dienstag in Berlin die Qualität der Diskussion, die zum Thema Nutztierhaltung im Allgemeinen und im Speziellen zur Geflügelhaltung geführt wird. "Wir haben den Eindruck, dass die pauschale Dämonisierung der Nutztierhaltung immer mehr in Mode zu kommen scheint. Ein konstruktiver Diskurs zu den positiven und auch negativen Gesichtspunkten der modernen Geflügelhaltung ist schon gar nicht mehr möglich", stellt Gerhard Wagner, Präsident des ZDG fest. "Die oft verkürzte und tendenziöse Darstellung der Tatsachen führt leider viel zu häufig zu falschen Schlüssen und schlichtweg unwahren Behauptungen, die dann allerdings ohne kritisches Hinterfragen in erstaunlicher Quantität übernommen und verbreitet werden," so Wagner weiter.

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Remmel: „Restaurant-Ampel gewinnt jetzt auch unter Gaststätten-Verbänden an Zuspruch“

Dehoga Rheinland-Pfalz begrüßt Transparenz-System - Minister mahnt Sachlichkeit bei Verbänden an

NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel sieht den Zuspruch zur geplanten Restaurant-Ampel weiter wachsen. Nun  hat auch der Gaststätten- und Hotelverband Rheinland Pfalz (Dehoga) die Einführung des bundesweiten Transparenz-Systems für Lebensmittelkontrollen begrüßt. „Es zeigt, dass wir mit der Restaurant-Ampel auf dem richtigen Weg sind und nun auch immer mehr Wirtschaftsverbände  die  Vorteile des Transparenz-Systems erkennen“, sagte Remmel.

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Die Hygiene-Ampel aus Sicht des Aigner-Ministeriums

Mehr Transparenz beim Restaurantbesuch

Ein Kontrollbarometer an der Eingangstür soll Verbraucher künftig darüber aufklären, ob die amtliche Lebensmittelüberwachung in einem Restaurant, einem Imbiss oder einer Kantine hygienische Mängel festgestellt hat - so sieht es ein Vorschlag vor, über den Länder und Bund bei der Verbraucherministerkonferenz am 19. Mai in Bremen beraten haben.

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Fleischerverband: Hygienebarometer ist ungeeignetes Werkzeug

Der Deutsche Fleischer-Verband hat seine Kritik an der Einführung eines sogenannten „Hygienebarometers“ bekräftigt. Anstatt den Ausbau der gut funktionierenden, risikoorientierten Lebensmittelüberwachung für Deutschland konsequent voranzutreiben, hätten die Verbraucherschutzminister der Länder lieber auf zu kurz gedachten Aktivismus gesetzt, bewertet DFV-Hauptgeschäftsführer Martin Fuchs die Entscheidung der Verbraucherschutzministerkonferenz.

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Fleischerhandwerk kritisiert EU-Klonfleisch-Entscheidung

Der Deutsche Fleischer-Verband kritisiert die Entscheidung des EU-Ministerrats gegen eine verpflichtende Kennzeichnung von Fleisch, das von geklonten Tieren oder deren Nachkommen stammt. „Die EU-Agrarminister haben zu Gunsten globaler Handelsströme, aber gegen die Interessen der Verbraucher entschieden.“ Diese hätten ein Anrecht darauf zu wissen, ob ihr Steak von Tieren mit geklonten Vorfahren stamme, so Martin Fuchs, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Fleischer-Verbands. Man habe mit der Entscheidung offenbar Nachteile für die großen Fleischlieferanten wie Brasilien oder USA vermeiden wollen, da man gewusst habe, dass der Verbraucher derartig gekennzeichnetes Fleisch ablehnen würde. Dies wäre de facto einem unzulässigen Handelshindernis gleichgekommen.

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Deutsche Wirtschaft wehrt sich gegen Anprangerung legaler Produkte im Internet

Ja zu Verbraucherinformation und Dialog - Nein zur staatlich finanzierten Anprangerung legaler Produkte

Anlässlich der Diskussionen um die Ausgestaltung des vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) finanzierten und vom Verbraucherzentrale Bundesverband bzw. der Verbraucherzentrale Hessen betriebenen Internetportals „Klarheit und Wahrheit“ ist aus Sicht der Wirtschaft zunächst auf Folgendes hinzuweisen: Die Wirtschaft unterstützt uneingeschränkt die Zielrichtung des Internetportals, eine sachliche Information der Verbraucher und einen fairen und sachlichen Meinungsaustauschs zwischen Verbrauchern und Wirtschaft zu fördern. Die Wirtschaft selbst bietet interessierten Verbrauchern in zunehmendem Umfang eine intensive Kundeninformation und -beratung über Telefon-Hotlines, Internetseiten und persönliche Kundenkontakte an, die von den Verbrauchern aktiv genutzt wird.

Bei Veröffentlichungen im Internet gilt es aber zu berücksichtigen, dass das Internet ein „Kommunikationsraum eigener Art“ ist. Das BMELV hat im Zusammenhang mit dem Schutz privater Daten stets nachdrücklich betont, dass das Internet zum Pranger des 21. Jahrhunderts werden kann und es diese Entwicklung für besorgniserregend hält. Es hat sich gerade deshalb für die Einhaltung fundamentaler Garantien zugunsten derjenigen stark gemacht, die sich ins Netz begeben. Die Wirtschaft ist der Auffassung, dass nichts anderes für den Schutz derjenigen gelten darf, die -gegen ihren Willen- ins Netz gestellt werden. Rechtsstaatliche Garantien und Verfahrensvorgaben sind unteilbar und stehen auch Unternehmen zu. Der Staat muss - gerade bei von ihm mit Steuergeldern finanzierten Informationsmaßnahmen - auch diejenigen schützen, die unberechtigt „im Netz vorgeführt werden“ und dadurch Nachteile erfahren. Aus diesem Grunde ist das Internetportal so auszugestalten, dass den Schutzrechten der Unternehmen in angemessener Weise Rechnung getragen wird.

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Geänderte Schnittführung bei Schlachtschweinen ab 01.01.2011

DBV: Berechnungsformeln zügig anpassen

Ab dem 1. Januar 2011 wird durch das Bundeslandwirtschaftsministerium mit Verweis auf geltendes EU-Recht eine neue Schnittführung für Schweineschlachtkörper umgesetzt. Danach werden Augen, Augenlider und Ohrmuscheln in das amtlich ermittelte Schlachtgewicht mit einbezogen. Im Ergebnis führt diese Umsetzung dazu, dass sich die Schlachtgewichte von Mastschweinen um 250 Gramm und bei Schlachtsauen um 300 Gramm erhöhen. Daraus ergibt sich eine entsprechend höhere Auszahlungsleistung. Da es sich hierbei allerdings um in der Regel nicht marktfähige Abschnitte handelt, entsteht auf Schlachthofseite ein Mehraufwand in Höhe von etwa 35 Cent je Schwein (bei einer Notierung von 1,40 Euro/kg Schlachtgewicht), dem kein entsprechender Gegenwert am Markt gegenübersteht.

Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) ist die neue Auslegung der Rechtsvorschriften zur Schnittführung nicht nachvollziehbar. Wenn sie von Gesetzes wegen aber notwendig ist, dann sollten alle damit zusammenhängenden Vorgänge transparent und nachvollziehbar behandelt werden. Da ferner neue Schätzformeln für die Schlachtabrechnung in Arbeit sind, die ab Mitte des kommenden Jahres Gültigkeit erlangen sollen und die neue Schnittführung berücksichtigen, plädiert der DBV dafür, zeitlich begrenzt den Mehraufwand der Schlachthöfe durch einen entsprechenden Abzug auf den Schlachtabrechnungen transparent auszuweisen. Die Alternative, mit einer kurzfristigen Maskenänderung auf die geänderte Schnittführung zu reagieren, würde aus Erzeugersicht nicht der Markttransparenz dienen.

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