Politik & Recht

Foodwatch mit Studie zu Ampel

„GfK-Studie belegt: Nährwert-Ampel funktioniert, Industrie-Kennzeichnung führt in die Irre“

Die Nährwert-Ampel wird von den Verbrauchern verstanden, die so genannte GDA-Kennzeichnung der Lebensmittelindustrie dagegen führt in die Irre. Das belegt eine Studie des Marktforschungsinstituts GfK im Auftrag von foodwatch. Demnach können Konsumenten mit der Ampel zuverlässig verschiedene Produkte miteinander vergleichen. Mit der GDA-Kennzeichnung hält eine große Mehrheit dagegen sogar zuckerreichere Produkte im Vergleich für die zuckerärmeren.

"Die GDA-Kennzeichnung der Industrie ist oft eine legale Form der Verbrauchertäuschung, die Ampel dagegen funktioniert", fasste der stellvertretende foodwatch-Geschäftsführer Matthias Wolfschmidt die GfK-Studie zusammen. "Gebetsmühlenartig behauptet die Industrie, dass sie ihre Kunden transparent über Nährwerte informiert - das gehört nun endgültig ins Reich der Märchen."

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Wie man Verbraucher mit der Ampel auf Lebensmitteln blendet

Die Antwort des BLL auf die Foodwatch-Studie zur Ampel

Mit nur zwei Fragen in einer GfK-Befragung versucht Foodwatch den Vorteil einer Ampelkennzeichnung auf Lebensmitteln zu belegen. Die Ampel sei leichter zu verstehen als die GDA-Kennzeichnung, meint der Auftraggeber aus den Ergebnissen abzulesen. Dem gegenüber steht eine groß angelegte europaweite Studie von EUFIC (European Food Information Council), die, durchgeführt in sechs Ländern mit 11.600 Befragten, keinen Vorteil einer Ampelkennzeichnung zeigte. Im Gegenteil: Eine solche Kennzeichnung wird vielfach falsch verstanden, nämlich als Stoppsignal, warnte EUFIC. Das kann folgenschwere Auswirkungen für die Ernährung haben.

Bereits im Aufbau der zwei Foodwatch-Fragen wie auch in der Interpretation der Ergebnisse zeigen sich Fehler. Eine Ampelkennzeichnung bezieht sich auf 100 Gramm. Es werden aber üblicherweise nicht 100 Gramm Cerealien verzehrt. Eine Schüssel mit identischem Fassungsvolumen enthält je nach Dichte bzw. „Schwere“ der Cerealien 30 oder 40 Gramm. Portionsgrößen müssen sich auch nach der Zusammensetzung des Lebensmittels richten und sind eben nicht bei allen Produkten identisch. Trockenfrüchte oder Nüsse im Produkt sind verständlicherweise schwerer als Flocken. Die GDA-Kennzeichnung ist eine Zusatzinformation, die den Verbrauchern helfen soll, das Produkt in seine Ernährung einzuordnen. Für den Vergleich von Produkten und eine Aussage zum Nährstoffgehalt dient die Nährwerttabelle auf Basis von 100 Gramm des Produktes, die immer zusätzlich zur GDA-Angabe auf der Verpackung steht. Diese Nährwerttabelle ist die Grundlage der Nährwertkennzeichnung und gibt den Verbrauchern alle nötigen Fakten an die Hand.

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Wo sind die EU-Subventionen geblieben?

VDF erklärt Subventionen an fleischwirtschaftliche Betriebe

Die aktuelle Veröffentlichung der EU-Subventionsempfänger hat viel Aufmerksamkeit und Unverständnis erzeugt. Es wird aufgelistet, an wen wie viel Geld aus dem EU-Topf geflossen ist. Einzelne Unternehmen haben Millionenbeträge erhalten. Es wird aber nicht erläutert, wofür sie die Gelder erhalten haben und wo die Subventionen letztendlich geblieben sind.

Bei den Zahlungen an Unternehmen der Fleischwirtschaft handelt es sich fast ausschließlich um Exporterstattungen. Die Erstattungszahlungen für Fleischexporte sind ein Instrument der EU-Agrarmarktpolitik, mit dem die Preise der Bauern in der EU gestützt werden. Dies wird dadurch erreicht, dass zeitweise die Differenz zwischen den niedrigen Preisen auf dem Weltmarkt und den höheren Preisen in der EU durch eine staatliche Zahlung, die Exporterstattung, ausgeglichen wird. Das heißt, der Exporteur kauft die Ware zum hohen EU-Preis, exportiert sie und erhält einen niedrigeren Preis im Ausland. Anschließend belegt er den Export mit einem aufwendigen Nachweisverfahren und beantragt die Erstattungszahlung beim Staat. Nach ca. 2-3 Monaten erhält er die Exporterstattung aus der EU-Kasse als Ausgleich für die Preisdifferenz. Mit der Subvention wird somit erreicht, dass dem Landwirt in der EU ein höherer Preis für seine Erzeugnisse gezahlt wird und er weiter produzieren kann.

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Brasilianische Supermärkte verzichten auf Fleisch aus Urwaldzerstörung

Handelsketten reagieren auf Greenpeace-Report

Als Reaktion auf den aktuellen Greenpeace-Report zu Amazonien verkaufen die größten Supermarkt-Ketten Brasiliens kein Rindfleisch mehr, das aus Urwaldzerstörung stammt. Wal-Mart, Carrefour und weitere Handelshäuser wollen die Geschäftsbeziehungen zu Farmen und Schlachthäusern beenden, die Rinder auf illegal gerodeten Waldflächen züchten oder Rinder von dort beziehen. Zudem fordern Sie die Einführung eines Herkunfts-Nachweises für Fleisch.

"Wir begrüßen die Initiative der brasilianischen Supermärkte", sagt Tobias Riedl, Waldexperte von Greenpeace. "Sie ist eine klare Ansage an die Rinder-Industrie, dass Urwaldzerstörung nicht länger belohnt wird."

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Müller: Änderung der AVV Lebensmittelhygiene ist wichtiger Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

"Als wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Lebensmittelunternehmen hat die Bundesregierung die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorgelegte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung von Verwaltungsvorschriften im Bereich des Lebensmittelrechts unter Berücksichtigung der Maßgaben des Bundesrates beschlossen", sagte der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Dr. Gerd Müller, in Berlin.

Mit der Verwaltungsvorschrift sollen die Anforderungen an die EU-rechtlich vorgeschriebene Zulassung von Lebensmittelbetrieben noch stärker auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen abgestimmt werden. Damit wird die durch das EU-Lebensmittelhygienerecht hinsichtlich der Zulassungsanforderungen eröffnete Flexibilität zum Schutz dieser Betriebe ausgeweitet. Als Konsequenz können die für die Zulassung verantwortlichen zuständigen Behörden der Länder noch mehr Augenmaß bei der lebensmittelrechtlichen Zulassung kleiner und mittlerer Lebensmittelbetriebe einbringen.

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foodwatch, Verbraucherzentrale Bundesverband und AOK-Bundesverband fordern Ampelkennzeichnung für Lebensmittel

„Verbraucherwunsch setzt sich durch: Erster Hersteller führt Ampel ein“

Der Verbraucherzentrale Bundesverband, foodwatch und der AOK-Bundesverband haben sich für die verpflichtende Einführung der Nährwert-Ampel auf Lebensmitteln ausgesprochen. Bei einer Pressekonferenz in Berlin legten die drei Institutionen eine gemeinsame Erklärung vor und fordern darin „Grünes Licht für die Ampel!“ Die Initiative der Firma Frosta, als erster deutscher Hersteller die Ampelkennzeichnung auf einigen Produkten freiwillig einzuführen, wird als wichtiges Signal in der Debatte um die Ampelkennzeichnung gesehen. Darüber hinaus fordern die Institutionen die Politik in Brüssel und Berlin auf, die Ampelkennzeichnung zur gesetzlichen Pflicht zu machen. Die Erklärung im Wortlaut: Grünes Licht für die Ampel!

Die politische Diskussion über eine neue und bessere Nährwertkennzeichnung läuft auf Hochtouren. Das Europäische Parlament wird sich nach der Europawahl am 7. Juni 2009 mit diesem Thema befassen. Die Debatte ist dringend notwendig. Verbraucher haben bisher keine praktikable Möglichkeit, sich zuverlässig und verständlich über den Nährwertgehalt von Lebensmitteln zu informieren. In vielen Fällen täuschen die Hersteller durch die Aufmachung und Etikettierung ihrer Produkte über deren tatsächlichen Inhalt hinweg.

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Ulrike Höfken [Bündnis90 / Die Grünen] begrüßt die erste Ampelkennzeichnung bei Produkten des Herstellers FRoSTA

Wichtiger Vorstoß für die Ampelkennzeichnung

Den Vorstoß von FRoSTA, Lebensmittelnährwerte künftig in den Ampelfarben zu kennzeichnen, begrüßen wir als verbraucherfreundliche und innovative Orientierung des Unternehmens. Es verdient Anerkennung, wenn ein Hersteller die Zwangsjacke von Ernährungsministerium und Lebensmittelindustrie verlässt und sich zur sozialen Verantwortung beim Thema Transparenz und Gesundheitsprävention bekennt.

Mit der Verhinderung einer verpflichtenden Ampelkennzeichnung tragen die Ministerinnen Ilse Aigner und Ulla Schmidt Mitverantwortung für den dramatischen Anstieg schwerer ernährungsbedingter Krankheiten wie Diabetes und Fettleibigkeit.

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Debatte um Nährwertkennzeichnung - Ampel ist und bleibt Alibipolitik

Peter Bleser und Julia Klöckner [CDU / CSU] äußern sich zur anhaltenden Debatte um die Nährwertkennzeichnung

Die Abgeordneten des Verbraucherschutzausschusses des Europaparlamentes haben vor einigen Wochen das einzig Richtige getan: Sie haben die Debatte um die Nährwertkennzeichnung abgebrochen und bis nach der Europawahl ausgesetzt. Über 1.000 Änderungsanträge im Verbraucherausschuss haben eine überdeutliche Sprache gesprochen. Weder im EP noch im Ministerrat ist eine Mehrheit für die von der EU-Kommission geplante Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln erkennbar.

Zu recht höchst umstritten ist vor allem die Einführung einer Ampelkennzeichnung für Lebensmittel. Die Unionsfraktion stimmt mit der Mehrheit der Europaabgeordneten überein: Die Ampel ist kein geeignetes Mittel, dem mündigen Verbraucher Kenntnisse über die Zusammensetzung von Lebensmitteln und eine gesunde Ernährung zu vermitteln.

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Wo bleibt Aigner? – SPD-Bundestagsfraktion begrüßt Nährwert-Ampel-Einführung

Für die SPD-Bundestagsfraktion äußern sich Elvira Drobinski-Weiß und Marlies Volkmer zur freiwilligen Einführung der Nährwert-Ampel durch FRoSTA

Wir begrüßen den Schritt von FRoSTA, die Ampel jetzt freiwillig einzuführen. Leider ist Bundesministerin Ilse Aigner bisher tatenlos. Bei der Reform der EU-Lebensmittelkennzeichnung haben sie und ihr Amtsvorgänger Seehofer nichts für eine verbraucherfreundliche Ampelkennzeichnung getan. Es blieb - wie so oft - bei einer folgenlosen Ankündigung Seehofers. Auch national gibt es seitens der CDU/CSU keine Unterstützung für die Forderung von AOK, Verbraucherzentrale Bundesverband, Kinderärzten und sogar dem Bundesinstitut für Risikobewertung, eine farbliche Kennzeichnung von Nährwertangaben auf Lebensmittelverpackungen einzuführen.

Die derzeit in Europa laufende Reform der Lebensmittelkennzeichnung ist die Gelegenheit, eine Nährwertkennzeichnung verbindlich einzuführen, die die Verbraucher bei einer ausgewogenen Ernährung unterstützt. Die Kennzeichnung soll einfach, leicht verständlich, mit einem Blick zu erfassen sein. Sie muss wissenschaftlichen Kriterien genügen und die unmittelbare Vergleichbarkeit innerhalb einer Produktgruppe herstellen, zum Beispiel bei Fertiggerichten. Die Ampelkennzeichnung leistet das.

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GOLDMANN: FDP ist für den mündigen Verbraucher – Ampelkennzeichnung führt in die Irre

Die FDP-Bundestagsfraktion ist für das Leitbild des mündigen Verbrauchers. Deshalb lehnen wir eine Verbots- und Symbolpolitik, die die Verbraucher bevormundet, strikt ab.

Denn anders als die Ampel im Straßenverkehr ist die Ampel für die Kennzeichnung von Nährwerten in Lebensmitteln nicht eindeutig. In der Praxis würde dies dazu führen, dass Lebensmittel gleichzeitig mit roten, gelben und grünen Farben gekennzeichnet würden. Die Irreführung der Verbraucher wäre durch das im übertragenen Sinne gleichzeitige Bremsen, Kuppeln und Beschleunigen unausweichlich.

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BLL: Die Ampel ist weiterhin keine Option für die Lebensmittelwirtschaft

Eine Ampelkennzeichnung auf Lebensmitteln ist keine gute und hilfreiche Information für Verbraucher. Die willkürliche Bewertung von Produkten anhand einzelner Nährstoffe und mittels wissenschaftlich nicht zu rechtfertigenden Kriterien wird von Experten weiter abgelehnt. Die Absage der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) an die Ampel macht die Auffassung der Ernährungswissenschaft deutlich. Deshalb ist sie keine Option für die gesamte Lebensmittelwirtschaft, auch wenn einzelne Hersteller Produkte künftig mit einer Ampel versehen sollten. Die Lebensmittelwirtschaft steht gemeinsam weiter zu einer sachlichen und objektiven Nährwertinformation und erteilt der subjektiven Bewertung durch Markierungen in rot, gelb und grün eine Absage.

Die Ampel wird in der gesamten EU grundsätzlich ablehnend betrachtet. Nur einige wenige Hersteller bzw. Händler haben sich in Großbritannien abweichend für eine solche Farbkennzeichnung entschieden. Anhaltende Veränderungen im Kaufverhalten oder gar ein Einfluss der Ampel auf das Ernährungsverhalten der Verbraucher sind nicht ersichtlich.

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