Verfasst von Thomas Pröller, meat-n-more am . Veröffentlicht in Politik & Recht
Europäische Regeln über die Größe und Form vieler Obst- und Gemüsesorten gelten seit dem 1. Juli 2009 nicht mehr, da die spezifischen Vermarktungsnormen für 26 Arten Obst und Gemüse aufgehoben werden. Die Initiative der Kommission, diese Normen abzuschaffen, ist ein wichtiges Element der laufenden Bemühungen, die EU-Regeln zu straffen und zu vereinfachen sowie die Bürokratie abzubauen. Für 10 Obst- und Gemüsearten, worunter Äpfel, Erdbeeren und Tomaten, werden die Vermarktungsnormen erhalten bleiben. Doch auch für diese 10 Obst- und Gemüsearten könnten die Mitgliedstaaten zum ersten Mal den Verkauf von Erzeugnissen erlauben, die nicht den Normen entsprechen, solange diese entsprechend gekennzeichnet sind, um sie von den Erzeugnissen der Güteklassen E xtra, I und II zu unterscheiden. Die neuen Regeln werden es den einzelstaatlichen Behörden mit anderen Worten ermöglichen, den Verkauf von allem Obst und Gemüse unabhängig von Größe und Form zu gestatten.
„Der 1. Juli steht für die Rückkehr der krummen Gurke und der knorrigen Karotte in unsere Regale", erklärte die für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige Kommissarin Mariann Fischer Boel. „Etwas ernsthafter betrachtet ist dies ein konkretes Beispiel für unsere Bemühungen, unnötige Bürokratie abzubauen. Solche Dinge müssen nicht auf EU-Ebene geregelt werden. Es ist viel besser, dies den Marktbeteiligten zu überlassen. Die Veränderungen bedeuten auch, dass die Verbraucher aus einer möglichst breiten Produktpalette auswählen können. Es ist sinnlos, einwandfreie Erzeugnisse wegzuwerfen, nur weil sie die 'falsche' Form und Größe haben.
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NGG bekräftigt Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn
Einen massiven Arbeitsplatzverlust bei Danish Crown in Dänemark hat der Präsident der dänischen Food Workers’ Union NNF, Ole Wehlast, bei einem Informationsaustausch mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in Hamburg beklagt. „Im vergangenen Jahr sind 2.600 Arbeitsplätze vernichtet und der überwiegende Teil der Schlachtkapazitäten ist nach Deutschland verlagert worden. Auf die dänischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schlachtindustrie wird immer stärker Druck aufgebaut. Deutsche Billiglöhne von unter zehn Euro pro Stunde für Fachkräfte führen zunehmend zu Wettbewerbsnachteilen für die dänischen Schlachtbetriebe.“
Nach Kenntnis der Gewerkschaft NGG sei vor allem die deutsche Schlachtindustrie durch den Einsatz osteuropäischer Werkvertragsarbeitnehmer, die zu Dumpinglöhnen zwischen fünf und neun Euro arbeiteten, geprägt. In Dänemark hingegen seien die Schlachter alle gewerkschaftlich organisiert und Fachkräfte erhielten Stundenlöhne von 20 Euro. „Wir werden den Verlust von Arbeitsplätzen in unserem Heimatland nicht kampflos hinnehmen und uns mit Unterstützung unserer europäischen Kolleginnen und Kollegen gegen Lohndumping wehren“ hat der NNF-Präsident Ole Wehlast angekündigt.
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Auf die Ankündigung der Edeka, weiter die Lebensmittelpreise abzusenken, reagiert Kerstin Andreae als wirtschaftspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis90 / Die Grünen:
Die Rabattschlacht im Lebensmittelhandel um immer weiter sinkende Preise muss endlich ein Ende haben. Die große Koalition sieht dem Dumpingwettbewerb jedoch seit Jahren tatenlos zu. Die Lebensmittelpreise in Deutschland sind schon jetzt die niedrigsten in Europa. Die Landwirte und die Lebensmittelindustrie stehen bereits unter massivem Preisdruck. Das Anziehen der Preisschraube geht auf Kosten der Qualität und der Situation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel wie in der Lebensmittelproduktion. Auch eine ökologisch nachhaltige Produktion wird immer schwieriger.
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Klon-Fleisch: Kein Nutzen für die Verbraucher
Eigentlich besteht keinerlei Notwendigkeit, den Verkauf von Klon-Fleisch zu erlauben: In Europa haben wir keine Probleme, auf herkömmlichem Wege ausreichend Fleisch zu erzeugen, Verbraucher lehnen diese Technik mehrheitlich ab. Profitieren würden lediglich Konzerne, die Patente auf die entsprechenden Techniken halten.
In den Vereinigten Staaten ist der Verkauf von Klon-Fleisch seit 2008 erlaubt, eine Kennzeichnungspflicht gibt es nicht. Das hält foodwatch für falsch. Denn obwohl es nach heutigen Erkenntnissen keine gesundheitlichen Bedenken gegen den Verzehr von Klon-Fleisch gibt, kann man diese Technik aus verschiedenen, zum Beispiel ethischen Gründen durchaus ablehnen. Das tut die Mehrzahl der Verbraucher auch, wie eine aktuelle Eurobarometer-Umfrage vom Oktober 2008 zeigt. foodwatch fordert deshalb:
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Aigner stimmt in Brüssel für die Zulassung von Klonfleisch
Fleisch von Nachkommen geklonter Tiere soll zukünftig – geht es nach dem Willen der EU-Kommission und der EU-Agrarminister – in Verkehr gebracht werden dürfen. Es sollen dann die Regeln der sogenannten Novel Food-Verordnung gelten. Diese Verordnung, die bereits seit 1997 den Umgang mit "neuartigen Lebensmitteln" wie z. B. exotische Früchte oder Designer-Food wie Electrolyt-Getränke regelt, wird derzeit auf EU-Ebene überarbeitet. Strittige Punkte sind dabei neben Klonfleisch auch Nano-Lebensmittel und die Gen-Kennzeichnung von tierischen Produkten wie z. B. Milch. Das letzte EU-Parlament hatte zu den Vorschlägen der EU-Kommission eine sehr kritische Position eingenommen und unter anderem ein Verbot von Klonfleisch, ein Moratorium und Kennzeichnung von Nano-Lebensmitteln sowie die Schließung der Gen-Kennzeichnungslücke bei tierischen Produkten wie Milch beschlossen. Der jetzige Beschluss des EU-Agrarministerrats kann als Provokation gegenüber dem gerade neu gewählten EU-Parlament verstanden werden. Wie sich dieses nun verhalten wird, ist derzeit noch nicht abzusehen. Klonfleisch: Verbieten statt Regulieren
Bisher wollte das EU-Parlament die Einfuhr von Fleisch von geklonten Tieren und deren Nachkommen verbieten. Die EU-KOM und der EU-Agrarministerrat wollen dieses Verbot nur für das Fleisch von geklonten Tieren selbst (was überhaupt keinen Sinn macht, weil Tiere ja für die Zucht geklont werden und nicht für den Verzehr), nicht aber für das Fleisch von den Nachkommen geklonter Tiere. Sie argumentieren - wie auch Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner, dass die Produkte dieser Tiere schon jetzt ungeregelt auf den Markt gelangen würden und deswegen eine Regelung notwendig sei.
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Es wird nichts auf Dauer produziert und angeboten, was der Kunde nicht abnimmt
Anlässlich des Beschlusses der EU-Agrarminister, den Weg für Klonfleisch auf dem Europäischen Markt zuzulassen, erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB und die zuständige Berichterstatterin, Julia Klöckner MdB:
Theorie und Praxis liegen oftmals weit auseinander. Fakt ist, dass die EU-Agrarminister mit Hilfe eines Zulassungsverfahrens Rechtssicherheit für den Verkauf von Fleisch und Milch geklonter Tiere auf dem europäischen Markt geschaffen haben. In der Praxis dürfte es aber noch einige Zeit dauern, bis wirklich geklonte Tiere und Milchprodukte auf dem Markt kommen. Umso wichtiger ist es, in den nächsten Monaten weitere Einschränkungen und Kriterien für den Umgang mit Produkten geklonter Tiere durchzusetzen: Kennzeichnung, ethische Aspekte und die Kontrollen bei Fleisch und Milchprodukten geklonter Tiere sind genau festzulegen und strengstens durch die EFSA zu überprüfen. Ebenso gilt es, die wissenschaftliche Forschung auf diesem Gebiet voranzutreiben.
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„GfK-Studie belegt: Nährwert-Ampel funktioniert, Industrie-Kennzeichnung führt in die Irre“
Die Nährwert-Ampel wird von den Verbrauchern verstanden, die so genannte GDA-Kennzeichnung der Lebensmittelindustrie dagegen führt in die Irre. Das belegt eine Studie des Marktforschungsinstituts GfK im Auftrag von foodwatch. Demnach können Konsumenten mit der Ampel zuverlässig verschiedene Produkte miteinander vergleichen. Mit der GDA-Kennzeichnung hält eine große Mehrheit dagegen sogar zuckerreichere Produkte im Vergleich für die zuckerärmeren.
"Die GDA-Kennzeichnung der Industrie ist oft eine legale Form der Verbrauchertäuschung, die Ampel dagegen funktioniert", fasste der stellvertretende foodwatch-Geschäftsführer Matthias Wolfschmidt die GfK-Studie zusammen. "Gebetsmühlenartig behauptet die Industrie, dass sie ihre Kunden transparent über Nährwerte informiert - das gehört nun endgültig ins Reich der Märchen."
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Die Antwort des BLL auf die Foodwatch-Studie zur Ampel
Mit nur zwei Fragen in einer GfK-Befragung versucht Foodwatch den Vorteil einer Ampelkennzeichnung auf Lebensmitteln zu belegen. Die Ampel sei leichter zu verstehen als die GDA-Kennzeichnung, meint der Auftraggeber aus den Ergebnissen abzulesen. Dem gegenüber steht eine groß angelegte europaweite Studie von EUFIC (European Food Information Council), die, durchgeführt in sechs Ländern mit 11.600 Befragten, keinen Vorteil einer Ampelkennzeichnung zeigte. Im Gegenteil: Eine solche Kennzeichnung wird vielfach falsch verstanden, nämlich als Stoppsignal, warnte EUFIC. Das kann folgenschwere Auswirkungen für die Ernährung haben.
Bereits im Aufbau der zwei Foodwatch-Fragen wie auch in der Interpretation der Ergebnisse zeigen sich Fehler. Eine Ampelkennzeichnung bezieht sich auf 100 Gramm. Es werden aber üblicherweise nicht 100 Gramm Cerealien verzehrt. Eine Schüssel mit identischem Fassungsvolumen enthält je nach Dichte bzw. „Schwere“ der Cerealien 30 oder 40 Gramm. Portionsgrößen müssen sich auch nach der Zusammensetzung des Lebensmittels richten und sind eben nicht bei allen Produkten identisch. Trockenfrüchte oder Nüsse im Produkt sind verständlicherweise schwerer als Flocken. Die GDA-Kennzeichnung ist eine Zusatzinformation, die den Verbrauchern helfen soll, das Produkt in seine Ernährung einzuordnen. Für den Vergleich von Produkten und eine Aussage zum Nährstoffgehalt dient die Nährwerttabelle auf Basis von 100 Gramm des Produktes, die immer zusätzlich zur GDA-Angabe auf der Verpackung steht. Diese Nährwerttabelle ist die Grundlage der Nährwertkennzeichnung und gibt den Verbrauchern alle nötigen Fakten an die Hand.
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VDF erklärt Subventionen an fleischwirtschaftliche Betriebe
Die aktuelle Veröffentlichung der EU-Subventionsempfänger hat viel Aufmerksamkeit und Unverständnis erzeugt. Es wird aufgelistet, an wen wie viel Geld aus dem EU-Topf geflossen ist. Einzelne Unternehmen haben Millionenbeträge erhalten. Es wird aber nicht erläutert, wofür sie die Gelder erhalten haben und wo die Subventionen letztendlich geblieben sind.
Bei den Zahlungen an Unternehmen der Fleischwirtschaft handelt es sich fast ausschließlich um Exporterstattungen. Die Erstattungszahlungen für Fleischexporte sind ein Instrument der EU-Agrarmarktpolitik, mit dem die Preise der Bauern in der EU gestützt werden. Dies wird dadurch erreicht, dass zeitweise die Differenz zwischen den niedrigen Preisen auf dem Weltmarkt und den höheren Preisen in der EU durch eine staatliche Zahlung, die Exporterstattung, ausgeglichen wird. Das heißt, der Exporteur kauft die Ware zum hohen EU-Preis, exportiert sie und erhält einen niedrigeren Preis im Ausland. Anschließend belegt er den Export mit einem aufwendigen Nachweisverfahren und beantragt die Erstattungszahlung beim Staat. Nach ca. 2-3 Monaten erhält er die Exporterstattung aus der EU-Kasse als Ausgleich für die Preisdifferenz. Mit der Subvention wird somit erreicht, dass dem Landwirt in der EU ein höherer Preis für seine Erzeugnisse gezahlt wird und er weiter produzieren kann.
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Handelsketten reagieren auf Greenpeace-Report
Als Reaktion auf den aktuellen Greenpeace-Report zu Amazonien verkaufen die größten Supermarkt-Ketten Brasiliens kein Rindfleisch mehr, das aus Urwaldzerstörung stammt. Wal-Mart, Carrefour und weitere Handelshäuser wollen die Geschäftsbeziehungen zu Farmen und Schlachthäusern beenden, die Rinder auf illegal gerodeten Waldflächen züchten oder Rinder von dort beziehen. Zudem fordern Sie die Einführung eines Herkunfts-Nachweises für Fleisch.
"Wir begrüßen die Initiative der brasilianischen Supermärkte", sagt Tobias Riedl, Waldexperte von Greenpeace. "Sie ist eine klare Ansage an die Rinder-Industrie, dass Urwaldzerstörung nicht länger belohnt wird."
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"Als wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Lebensmittelunternehmen hat die Bundesregierung die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorgelegte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung von Verwaltungsvorschriften im Bereich des Lebensmittelrechts unter Berücksichtigung der Maßgaben des Bundesrates beschlossen", sagte der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Dr. Gerd Müller, in Berlin.
Mit der Verwaltungsvorschrift sollen die Anforderungen an die EU-rechtlich vorgeschriebene Zulassung von Lebensmittelbetrieben noch stärker auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen abgestimmt werden. Damit wird die durch das EU-Lebensmittelhygienerecht hinsichtlich der Zulassungsanforderungen eröffnete Flexibilität zum Schutz dieser Betriebe ausgeweitet. Als Konsequenz können die für die Zulassung verantwortlichen zuständigen Behörden der Länder noch mehr Augenmaß bei der lebensmittelrechtlichen Zulassung kleiner und mittlerer Lebensmittelbetriebe einbringen.