Politik & Recht

GfK-Studie: Nahezu flächendeckende Nährwertkennzeichnung bei Lebensmitteln erreicht

Quote bei über 80 %

Bei verpackten Lebensmitteln ist mit einer Quote von mehr als 80 % die nahezu flächendeckende Nährwertkennzeichnung erreicht. Das ist das Ergebnis der GfK-Studie "Nährwertangaben auf verpackten Lebensmitteln", die der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) anlässlich seiner Jahrestagung vorstellte.

Die Untersuchung belegt, dass der Anteil der angebotenen verpackten Lebensmittel mit einer Nährwertangabe in den vergangenen drei Jahren von 68 % auf 78 % gestiegen ist. Bei Berücksichtigung der Handelsmarken sind es bereits 81%. Gleichzeitig förderte die Studie zu Tage, dass sich das Informationsangebot bei den Nährwertangaben deutlich erweitert hat. Verglichen mit 2007 findet sich mit 46 % auf fast doppelt so vielen Artikeln die umfangreiche "Big 8"-Kennzeichnung, die Energie, Eiweiß, Kohlenhydrate, Zucker, Fett, gesättigte Fettsäuren sowie Ballaststoffe und Natrium aufführt. Die Verwendung einer zusätzlichen GDA-Angabe bei allen Produkten mit einer Nährwertkennzeichnung stieg sehr deutlich an und hat sich mit 34 % mehr als verzehnfacht. Bezieht man die Handelsmarken in die Betrachtung mit ein, so tragen sogar 54 % aller Artikel mit Nährwertkennzeichnung auch eine GDA. Die "Guideline Daily Amount" (GDA) gibt Aufschluss über den Anteil einer Portion des betreffenden Lebensmittels an einem Richtwert für die Tageszufuhr für bestimmte Nährwerte und Energie.

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Monsanto-Patent auf Züchtung von Schweinen gestoppt

Greenpeace: Wichtiger Erfolg für Verbraucher und Landwirte in Europa - Ulrike Höfken: Jetzt EU-Biopatentrichtlinie ändern

Das umstrittene "Schweine-Patent" ist Ende April vom Europäischen Patentamt (EPA) nach einem Einspruch von Greenpeace und weiteren Organisationen widerrufen worden. Damit verlieren die Ansprüche eines US-Konzerns auf Schweine-Rassen, die besonders viel Fleisch produzieren, ihre Gültigkeit. Über 50 Verbände, 5000 Privatpersonen, sowie die hessische Landesregierung hatten im April 2009 einen Sammeleinspruch gegen das ursprünglich vom Agrarkonzern Monsanto angemeldete Patent beim EPA eingereicht.

Greenpeace fordert die Bundesregierung auf, dem im Koalitionsvertrag beschlossenen Verbot von Patenten auf Nutztiere- und pflanzen gesetzliche Regelungen folgen zu lassen.

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Verpflichtung zur Herkunftskennzeichnung von Lebensmittelzutaten nicht sinnvoll

Gemeinsame Erklärung der Verbände HDE, BVE und BLL

Die Spitzenverbände der Lebensmittelwirtschaft betrachten die geltenden Regelungen zur Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln als völlig ausreichend. Sie sprechen sich gegen eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln aus. In einem gemeinsamen Positionspapier wenden sich der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL), die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) und der Handelsverband Deutschland (HDE) nachdrücklich gegen eine entsprechende Änderung der Lebensmittelinformationsverordnung. Der federführende Umweltausschuss des Europäischen Parlaments in Brüssel entscheidet in dieser Frage am 16. März 2010. Zur Abstimmung steht die Einführung einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung, die auch Zutaten und Rohstoffe betreffen könnte. Sollte es hierzu kommen, drohen nach Überzeugung der Lebensmittelwirtschaft den Konsumenten völlig unübersichtliche Produktetiketten.

Besonders gravierend würde sich eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung bei Zutaten und Rohstoffen im Fall von Lebensmitteln auswirken, die aus verschiedenen Zutaten bestehen. Da die Produzenten in der Regel oft Zutaten tagesaktuell aus verschiedenen Regionen kaufen, um den Verbrauchern die besten Qualitäten und die günstigsten Einkaufspreise bieten zu können, kämen auf sie bei einer solchen Kennzeichnungspflicht massive Umsetzungsprobleme in der Praxis zu: Bei jeder Herkunftsänderung von Zutaten müssten neue Etiketten gedruckt und die Produkte im laufenden Produktionsbetrieb umetikettiert werden. Die Herstellungskosten für Lebensmittel würden sich so verteuern, ohne dass der Nutzen in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten stünde.

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Nutzlose Ampel erhält Stoppsignal sagt der BLL

EU-Parlamentsausschuss votiert gegen eine wertende Nährwertkennzeichnung

„Das ist das grundsätzlich das richtige Signal für eine Nährwertinformation, die auf Fakten statt auf willkürlichen Bewertungen ohne wissenschaftliche Grundlage basieren muss“, begrüßte  BLL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Matthias Horst diese Entscheidung. Einen Nutzen hätte die Ampelkennzeichnung nicht, vielmehr würde sie den Verbraucher irreführen.

Die Lebensmittelwirtschaft hatte sich für eine sachliche verpflichtende Nährwertkennzeichnung stark gemacht, die sich auf den Energiegehalt sowie sieben Nährstoffe (Eiweiß, Kohlenhydrate, Zucker, Fett, gesättigte Fettsäuren, Ballaststoffe, Natrium) konzentrieren sollte. Mit seinem Votum für eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung mit deutlich mehr Angaben – möglicherweise bis zu 20! – ist der Ausschuss in seiner heutigen Abstimmung weit über das Ziel einer verständlichen Nährwertkennzeichnung hinaus geschossen. Das Votum für nationale Regelungskompetenzen hält der BLL für verfehlt, da sie einem gemeinsamen, einheitlichen europaweiten Ansatz entgegenstünden. Hingegen wird die Absage an die unpraktikable Mindestschriftgröße der Angaben von 3 mm begrüßt.

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Patt für die Ampelkennzeichnung in Brüssel

foodwatch glaubt: Entscheidung über Nährwertinformationen ist offener denn je

Der Umweltausschuss des Europaparlaments (ENVI) hat am Dienstag in Brüssel ein starkes Signal für die Lebensmittel-Ampel abgegeben. Beim Votum über einen Antrag für die EU-weit verpflichtende Einführung der Ampelkennzeichnung kam es zum Patt zwischen Befürwortern und Gegnern (je 30 Ja- und Nein-Stimmen bei zwei Enthaltungen). Auch wenn der Antrag damit denkbar knapp keine Mehrheit gefunden hat, ist der Zuspruch zur Ampelkennzeichnung bedeutend größer als von vielen im Vorfeld angenommen. "Das zeigt: Für die eigentliche Entscheidung im Plenum des Europaparlaments und für die Abstimmung mit dem Europäischen Rat ist alles völlig offen", erklärte Thilo Bode, Geschäftsführer der Verbraucherrechtsorganisation foodwatch.

"Wenn man berücksichtigt, dass die Europäische Kommission die Ampel nicht vorgeschlagen hat und die Abgeordnete Renate Sommer als Berichterstatterin des Parlaments massiv gegen die Ampel gearbeitet hat, ist das ein eindrucksvolles Votum", so Bode weiter. "Das hauchdünne Abstimmungsergebnis im Ausschuss ist erst der Anfang und ein echter Schuss vor den Bug von Lebensmittelindustrie und Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner - ich bin sehr optimistisch, dass es im Parlament eine echte Chance gibt, dass die Ampel eine Mehrheit findet."

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Freistaat Bayern lobt sich für fleißiges Zulassen

Gesundheitsstaatssekretärin Huml: EU-Hygienesiegel für 98 Prozent der bayerischen Betriebe - 3243 Betriebe zugelassen, nur 7 Anträge abgelehnt

Über 98 Prozent der bayerischen Betriebe haben bislang ein Siegel für eine erfolgreiche Zulassung nach dem EU-Hygienerecht erhalten. Dies betonte Gesundheitsstaatssekretärin Melanie Huml bei einem Bilanzgespräch Mitte Januar in München.

Huml: "Fast alle Betriebe konnten ihre Tätigkeit ohne Unterbrechung fortführen. Dies ist der anerkennenswerten Leistung der Unternehmen und der Zulassungsbehörden zu verdanken." Die übrigen Betriebe könnten laut Huml in Kürze zugelassen werden, sobald sie die Voraussetzungen erfüllten. Lediglich sieben Anträge in ganz Bayern hätten von den Regierungen abgelehnt werden müssen, weil die Voraussetzungen für eine Zulassung nicht vorlagen. Bei den bislang 3243 in Bayern zugelassenen Betrieben handelt es sich überwiegend um fleischverarbeitende Betriebe wie Metzgereien, Direktvermarkter oder Gaststätten mit eigener Schlachtung. Auch die Europaabgeordnete Dr. Anja Weisgerber lobte die Umsetzung der Verordnung vor Ort. "Die Zulassung ist für unsere heimischen Metzger eine lohnende Investition in den Betrieb und der Weg in die Zukunft", so Weisgerber.

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Zuwenig Rindfleisch? Anklage gegen Tönnies

Tönnies-Verfahren landet nach mehr als dreijährigen Ermittlungen vor Gericht – Tod eines Kronzeugen wird wieder problematisiert

Im September 2006 wurden verschiedene Geschäfts- und Privaträume im Umfeld von TönniesFleisch untersucht. Die zuständige Staatsanwaltschaft (Bochum) versprach eine Anklageerhebung im Oktober. Nun ist es doch November geworden, November 2009. Die Anklagepunkte sind bis auf einen verschwunden. Um dieses Verfahren gab es immer mal wieder lautstarke Gefechte vor der Presse. Die jetzt veröffentlichten Pressetexte wirken in dem Zusammenhang sehr zurückhaltend. War doch nicht soviel Fleisch an der Sache.

Hier ein kurzer Überblick zu dem was im November 2009 zu dem Fall passierte. Begonnen hat es mit einer Spiegel-Vorabmeldung die am 31. Oktober veröffentlicht wurde und wortgleich im Spiegel 45/2009 vom 2. November 2009 zu lesen war:

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Bestechungsverdacht gegen Tönnies-Subunternehmer

Report Mainz: Staatsanwaltschaften Oldenburg und Bielefeld ermitteln wegen des Verdachts auf Schmiergeldzahlungen an Firmen in Zypern - Clemens Tönnies dementiert den Betrugsvorwurf

Die Staatsanwaltschaften Oldenburg und Bielefeld ermitteln wegen des Verdachts auf Bestechung und Steuerhinterziehung gegen Subunternehmer des größten Europäischen Fleischfabrikanten Tönnies. Das bestätigten beide Staatsanwaltschaften auf Anfrage von REPORT MAINZ. Bei Tönnies ist die überwiegende Zahl der Arbeiter nicht direkt bei Tönnies angestellt, sondern über Werkverträge mit Subunternehmern meist aus Osteuropa angeheuert.

In Oldenburg ermittelt die Staatsanwaltschaft nun gegen einen Tönnies-Subunternehmer, der Provisionen in Millionenhöhe an einen Vermittler in Zypern überwiesen haben soll. Frauke Wilken, Sprecherin der Staatsanwaltschaft wörtlich gegenüber REPORT MAINZ: „Es besteht der Verdacht, dass in dieser Firma bis 2006 Schmiergeldzahlungen als Betriebsausgaben deklariert und dadurch Steuern hinterzogen wurden. Wir haben auch den Anfangsverdacht, dass ein Teil dieser Zahlungen geleistet worden sein könnte, um bevorzugt Werkverträge aus dem Tönnies-Konzern zu erhalten.“

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Ökologischer Jagdverein: Die Jäger lösen die Probleme nicht, die sie selbst verursachen

Wildschweine ohne Ende – Dramatische Waldschäden durch Reh und Hirsch- Eigennutz vor gesellschaftlichen Aufgaben - - ÖJ V fordert „Jagdwende“ -

Seit dem 3. November ist es wieder so weit: Landauf, landab wurde die Hauptjagdsaison mit dem Hubertustag eingeläutet – alljährlich ein Anlass für die Jägerschaft, auf ihre Leistungen und Verdienste hinzuweisen. Der mächtigen Lobby zum Trotz: Die gegenwärtigen jagdlichen Zustände sind alles andere als beruhigend.

Für den Ökologischen Jagdverein ist Jagd zum einen eine sinnvolle Naturnutzung, sofern sie tierschutzgerecht und nachhaltig Wildbestände nutzt (z.B. Enten oder Hasen), zum anderen aber beim „Schalenwild“ (Rehe, Rot- und Damwild, Wildschweine, Mufflons) in unserer Kulturlandschaft ein aus Sicht der Forst- und Landwirtschaft sowie des Naturschutzes unverzichtbares Regulativ. Entsprechend müssen bei der Jagd die Belange der Natur und des landnutzenden Menschen im Vordergrund stehen, keine jagdlichen Egoismen. Dies ist jedoch allzu oft der Fall, weswegen die Gesellschaft mit einer Vielzahl von Problemen mit der Jagd konfrontiert ist. Eine Auswahl:

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Warum die Ampelkennzeichnung auf Lebensmitteln absurd wäre - wollen Sie es wissen?

BLL mit Flyer "Absurde Ampel-Kennzeichnung" (mit Download)

Mittlerweile wird von einer wertenden Ampelkennzeichnung auf Lebensmitteln Abstand genommen, zu überzeugend sind die Gegenargumente: Zum einen sprechen sich führende Ernährungsexperten klar dagegen aus. Zum anderen belegen Studien eindrucksvoll, dass die „Ampel“ vom Verbraucher nicht richtig verstanden wird – zwei von vielen Einwänden, die Ampelbefürworter ignorieren. Große wissenschaftliche Studien zeigen: Die Ampel verwirrt die Verbraucher! 

Die in Deutschland und fünf weiteren EU-Staaten durchgeführte EUFIC-Studie zum Ernährungswissen der Verbraucher hat ergeben, dass drei von vier Befragten die rote Ampel als Warnung vor dem Genuss des Produkts ansehen. Für diese Untersuchung wurden weit mehr als 17.000 Menschen befragt. Deshalb ist das Resultat umso bedenklicher, da natürlich auch rot gekennzeichnete Nährstoffe zu einer ausgewogenen Ernährung dazugehören.

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Schächten unter Auflagen

Verfassungsbeschwerde im Verfahren "Schächten von Tieren " wegen Versagung von effektivem Rechtsschutz im Eilverfahren erfolgreich

Ein muslimischer Metzger aus dem mittelhessischen Aßlar-Werdorf hat vor dem Bundesverfassungsgericht zumindest einen Teilerfolg erzielt. Laut Karlsruhe ist der Beschluss des hessischen Verwaltungsgerichtshofs zwar verfassungswidrig, der ihm das Schächten in diesem Jahr untersagt hatte. Auch muss kein Amtstierarzt anwesend sein. Doch das bleibt für den Metzger die einzig gute Nachricht. Er werde weiter vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, kündigt er in einem Gespräch mit der Frankfurter Rundschau an. Weil er nur zwei Rinder und 30 Schafe pro Woche schächten darf. "Das ist zu wenig, um mein Geschäft auf den Beinen zu halten."

Hier nun der Pressetext des Bundesverfassungsgerichtes:

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