Politik & Recht

Schlachtindustrie: Eine Branche im Zwielicht

Güster: „Europa erwartet, dass Deutschland endlich handelt“

Im Oktober wurde vor dem Düsseldorfer Landgericht ein Prozess wegen Schwarzarbeit, Sozialversicherungsbetrug und Steuerhinterziehung eröffnet, der seinesgleichen sucht. Einem Subunternehmer der deutschen Schlachtindustrie wird vorgeworfen, mit einem Geflecht von 50 Unternehmen und 1.000 meist rumänischen Werkvertragsarbeitnehmern einen Schaden von 14 Millionen Euro verursacht zu haben. Dazu hat Claus-Harald Güster, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), erklärt:

„Dieser Fall entlarvt ein System von Raubtierkapitalismus und Menschenverachtung, das mit Werkverträgen, Leiharbeit und Niedrigstlöhnen für meist osteuropäische Arbeitnehmer billiges Fleisch nicht nur auf den deutschen Markt wirft und verramscht, sondern Arbeitsplätze in anderen europäischen Ländern vernichtet. In Frankreich, in Belgien und Dänemark schrillen die Alarmglocken bei Arbeitgebern und Gewerkschaften, weil Unternehmen ruiniert werden und anständig bezahlte Fachkräfte ihre Arbeit verlieren. Die französische Fleischindustrie hat eine Vereinigung gegen Sozialdumping gegründet und die Europäische Kommission aufgefordert, Deutschland zu zwingen, einen Mindestlohn einzuführen. Im vergangenen Jahr wurden in Dänemark mehr als 3.000 Schlachthofbeschäftigte, denen tariflich gesicherte Stundenlöhne von rund 20 Euro gezahlt wurden, in die Arbeitslosigkeit geschickt. Im Gegenzug hat Danish Crown, eines der europaweit größten Unternehmen der Fleischbranche, vor wenigen Tagen einen Schlachthof im oldenburgischen Essen mit der gigantischen Kapazität von vier Millionen Schweineschlachtungen jährlich und 1.200 Beschäftigten übernommen. Allerdings kommen davon 1.000 Schlachter über Werkverträge mit Stundenlöhnen häufig zwischen vier und zehn Euro aus Osteuropa.

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Foodwatch kommentiert Urteil zu Lebensmittelbuch

Lebensmittelbuch bleibt Geheimsache: Gericht lehnt Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen ab

Fruchtkremfüllung ohne jede Spur von Frucht, Schokoladenpudding mit nur einem Prozent Kakao-Anteil: Verbraucher dürfen weiterhin nicht erfahren, wie solche irreführenden Festlegungen im Deutschen Lebensmittelbuch zustande kommen. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat am Dienstag (02.11.2010) eine Berufungsklage der Verbraucherorganisation foodwatch auf Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen der staatlichen Lebensmittelbuchkommission abgewiesen (Az. 8 A 475/10). "Wir teilen die Gesetzesauslegung der Richter nicht. Sobald uns die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, werden wir prüfen, ob wir Revision gegen die Entscheidung beantragen", sagte foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode.

Die Lebensmittelbuchkommission legt in ihren "Leitsätzen" so genannte "Verkehrsbezeichnungen" für  Lebensmittel fest, die bei der Kaufentscheidung eine wichtige Rolle spielen. Dabei mutet sie den Verbrauchern oft irreführende Begriffe zu - so wurde festgelegt, dass zusammengeklebte Fleischstücke ohne besonderen Hinweis als "Schinken" verkauft werden dürfen oder Kartoffelsalat nur 20 Prozent Kartoffeln enthalten muss. Die Protokolle der nicht öffentlichen Sitzungen bleiben geheim. Den vom Bundesverbraucherministerium ernannten 32 Mitgliedern der Kommission, darunter Lobbyisten der Nahrungsmittelindustrie, ist eine "Verschwiegenheitspflicht" auferlegt.

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Kein Anspruch auf Einsichtnahme in Protokolle der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission

Der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat am 2. November 2010 entschieden, dass die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission keine Einsichtnahme in ihre Protokolle erlauben muss, soweit sie den Beratungsverlauf wiedergeben.

 Die Kommission wird beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gebildet. Ihr gehören 32 Mitglieder in gleichem Verhältnis aus den Kreisen der Wissenschaft, der Lebensmittelüberwachung, der Verbraucherschaft und der Lebensmittelwirtschaft an. Aufgabe der Kommission ist die Erstellung von sogenannten Leitsätzen, die im Deutschen Lebensmittelbuch zusammengefasst sind. Diese Leitsätze beschreiben Herstellung, Beschaffenheit oder sonstige Merkmale von Lebensmitteln. Ihnen kommt im Rechtsverkehr eine große - faktische - Bedeutung zu, weil sie von den Gerichten als "Sachverständigengutachten von besonderer Qualität" eingestuft werden.

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„Keine Lebensmittel in den Müll“

NRW-Verbraucherschutzminister Remmel lädt zum Runden Tisch ein:

NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel kritisiert die Praxis vieler Handelsunternehmen, Lebensmittel in Massen wegzuwerfen. „Es ist ein ethisches, wirtschaftliches und ökologisches Problem, dass Tonnen von Lebensmitteln auf dem Müll landen“, sagt Remmel. „Diese Verschwendung ist nicht nur zynisch gegenüber allen, die hungern, sie ist auch eine tägliche Vergeudung von vielen wertvollen Rohstoffen.“ Johannes Remmel wird deswegen Vertreter der Lebensmittelwirtschaft in Nordrhein-Westfalen zu einem Runden Tisch ins Verbraucherschutzministerium einladen. Vertreter der Landwirtschaft, der Lebensmittelproduzenten, der Händler und der Wohlfahrts- und Verbraucherschutzverbände sollen mit der Politik Lösungen erarbeiten.

Verbraucherschutzminister Remmel schlägt vier Punkte zur Neuregelung vor:

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Verbraucherschützer vermissen Kalbsleber in der Kalbsleberwurst

Marktcheck der Verbraucherzentrale Hessen zeigte noch zahlreiche Verstöße gegen die neuen Vorschriften Leberwürsten mit Kalb

Wer Kalbsleberwurst kauft, geht selbstverständlich davon aus, dass in der Wurst auch Kalbsleber enthalten ist. Bisher war es aber zulässig, dass Hersteller statt Kalbsleber Leber von anderen Tieren verarbeiteten.“ Dies war häufig Anlass für Verbraucherbeschwerden. Im Januar 2010 konnten die Verbraucherzentralen eine Änderung der Kennzeichnungsvorschriften bewirken: Seitdem muss „Kalbsleberwurst“ auch zwingend Kalbsleber enthalten. Leberwurst, die Kalbfleisch und statt Kalbsleber zum Bespiel Schweineleber enthält, muss „Kalbfleisch-Leberwurst“ heißen. Dass drei von vier Kalbsleberwurst-Packungen immer noch irreführend gekennzeichnet sind, belegt ein Marktcheck der Verbraucherzentrale Hessen. Sie fordert die Hersteller auf, sich umgehend an die neuen Kennzeichnungsvorschriften für Kalbs- und Kalbfleisch-Leberwurst zu halten.

Die Ernährungsexperten der Verbraucherzentrale Hessen nahmen im Juli 2010 das Sortiment verpackter Kalbsleberwurst in 14 Supermarktketten, Kaufhäusern und Discountern im Rhein-Main-Gebiet unter die Lupe. Miserables Ergebnis: Fast Dreiviertel (27) der 37 überprüften Angebote in Folie und Darm, Glas und Konserve mit der Verkehrsbezeichnung „Kalbsleberwurst“ waren eindeutig falsch gekennzeichnet. Die Hersteller haben laut Zutatenliste keine Kalbsleber, sondern nur Kalbfleisch verwendet. Nur ein einziges Produkt enthielt auch Kalbsleber und verdiente somit den Namen. In 6 Fällen zeigten sich zusätzliche Kennzeichnungsmängel in der Zutatenliste. Zweimal lag der Kalbfleischanteil unterhalb der vorgeschriebenen Mindestmenge von 15 Prozent, ab der sich das Produkt überhaupt Kalbfleisch-Leberwurst nennen darf. Bei vier Produkten war der Kalbfleischanteil gar nicht angegeben.

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Auf Sauerstoffhochdruckbehandlung von unverpacktem Frischfleisch muss hingewiesen werden

Oberverwaltungsgericht Lüneburg sieht sonst Täuschung

Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 9. September 2010 - 13 LA 28/09 - entschieden, dass unverpacktes Frischfleisch, das zur Stabilisierung der roten Fleischfarbe einer Sauerstoffhochdruckbehandlung unterzogen wurde, im Lebensmitteleinzelhandel in der Frischfleischtheke nicht ohne einen Hinweis auf diese Behandlung angeboten werden darf.

Verbrauchern ist bei Frischfleisch, das in Fertigpackungen angeboten wird, der auf der Verpackung angebrachte Hinweis "unter Schutzatmosphäre verpackt" bekannt. Die verwendeten Gasgemische der Schutzatmosphäre weisen nicht unerhebliche Unterschiede auf. In der öffentlichen Diskussion war vor kurzem die Verwendung von Sauerstoff, der nicht zu einer Verlängerung der Haltbarkeit führt, sondern einem "Vergrauen" des Fleischs entgegenwirkt; eine kräftige rote Fleischfarbe bleibt so länger erhalten. In dem vom Senat entschiedenen Fall geht es um die Übertragung des Farbstabilisierungsverfahrens auf unverpacktes Fleisch, das in einem Supermarkt in der Frischfleischtheke angeboten wird. Bei dem Verfahren wird Sauerstoff unter hohem Druck mehrere Stunden lang in einen Behälter mit Fleisch eingeleitet. Der klagende Lebensmitteleinzelhändler hat auf die Sauerstoffhochdruckbehandlung nicht hingewiesen. Die amtliche Lebensmittelkontrolle hat dies als irreführend beanstandet. Zu Recht, wie der Senat nunmehr entschieden hat. Fehlt eine Kenntlichmachung, liegt eine Irreführung vor, weil die Verbrauchererwartung durch die bloße "Frischeoptik" enttäuscht werden kann.

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GfK-Studie: Nahezu flächendeckende Nährwertkennzeichnung bei Lebensmitteln erreicht

Quote bei über 80 %

Bei verpackten Lebensmitteln ist mit einer Quote von mehr als 80 % die nahezu flächendeckende Nährwertkennzeichnung erreicht. Das ist das Ergebnis der GfK-Studie "Nährwertangaben auf verpackten Lebensmitteln", die der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) anlässlich seiner Jahrestagung vorstellte.

Die Untersuchung belegt, dass der Anteil der angebotenen verpackten Lebensmittel mit einer Nährwertangabe in den vergangenen drei Jahren von 68 % auf 78 % gestiegen ist. Bei Berücksichtigung der Handelsmarken sind es bereits 81%. Gleichzeitig förderte die Studie zu Tage, dass sich das Informationsangebot bei den Nährwertangaben deutlich erweitert hat. Verglichen mit 2007 findet sich mit 46 % auf fast doppelt so vielen Artikeln die umfangreiche "Big 8"-Kennzeichnung, die Energie, Eiweiß, Kohlenhydrate, Zucker, Fett, gesättigte Fettsäuren sowie Ballaststoffe und Natrium aufführt. Die Verwendung einer zusätzlichen GDA-Angabe bei allen Produkten mit einer Nährwertkennzeichnung stieg sehr deutlich an und hat sich mit 34 % mehr als verzehnfacht. Bezieht man die Handelsmarken in die Betrachtung mit ein, so tragen sogar 54 % aller Artikel mit Nährwertkennzeichnung auch eine GDA. Die "Guideline Daily Amount" (GDA) gibt Aufschluss über den Anteil einer Portion des betreffenden Lebensmittels an einem Richtwert für die Tageszufuhr für bestimmte Nährwerte und Energie.

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Monsanto-Patent auf Züchtung von Schweinen gestoppt

Greenpeace: Wichtiger Erfolg für Verbraucher und Landwirte in Europa - Ulrike Höfken: Jetzt EU-Biopatentrichtlinie ändern

Das umstrittene "Schweine-Patent" ist Ende April vom Europäischen Patentamt (EPA) nach einem Einspruch von Greenpeace und weiteren Organisationen widerrufen worden. Damit verlieren die Ansprüche eines US-Konzerns auf Schweine-Rassen, die besonders viel Fleisch produzieren, ihre Gültigkeit. Über 50 Verbände, 5000 Privatpersonen, sowie die hessische Landesregierung hatten im April 2009 einen Sammeleinspruch gegen das ursprünglich vom Agrarkonzern Monsanto angemeldete Patent beim EPA eingereicht.

Greenpeace fordert die Bundesregierung auf, dem im Koalitionsvertrag beschlossenen Verbot von Patenten auf Nutztiere- und pflanzen gesetzliche Regelungen folgen zu lassen.

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Verpflichtung zur Herkunftskennzeichnung von Lebensmittelzutaten nicht sinnvoll

Gemeinsame Erklärung der Verbände HDE, BVE und BLL

Die Spitzenverbände der Lebensmittelwirtschaft betrachten die geltenden Regelungen zur Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln als völlig ausreichend. Sie sprechen sich gegen eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln aus. In einem gemeinsamen Positionspapier wenden sich der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL), die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) und der Handelsverband Deutschland (HDE) nachdrücklich gegen eine entsprechende Änderung der Lebensmittelinformationsverordnung. Der federführende Umweltausschuss des Europäischen Parlaments in Brüssel entscheidet in dieser Frage am 16. März 2010. Zur Abstimmung steht die Einführung einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung, die auch Zutaten und Rohstoffe betreffen könnte. Sollte es hierzu kommen, drohen nach Überzeugung der Lebensmittelwirtschaft den Konsumenten völlig unübersichtliche Produktetiketten.

Besonders gravierend würde sich eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung bei Zutaten und Rohstoffen im Fall von Lebensmitteln auswirken, die aus verschiedenen Zutaten bestehen. Da die Produzenten in der Regel oft Zutaten tagesaktuell aus verschiedenen Regionen kaufen, um den Verbrauchern die besten Qualitäten und die günstigsten Einkaufspreise bieten zu können, kämen auf sie bei einer solchen Kennzeichnungspflicht massive Umsetzungsprobleme in der Praxis zu: Bei jeder Herkunftsänderung von Zutaten müssten neue Etiketten gedruckt und die Produkte im laufenden Produktionsbetrieb umetikettiert werden. Die Herstellungskosten für Lebensmittel würden sich so verteuern, ohne dass der Nutzen in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten stünde.

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Nutzlose Ampel erhält Stoppsignal sagt der BLL

EU-Parlamentsausschuss votiert gegen eine wertende Nährwertkennzeichnung

„Das ist das grundsätzlich das richtige Signal für eine Nährwertinformation, die auf Fakten statt auf willkürlichen Bewertungen ohne wissenschaftliche Grundlage basieren muss“, begrüßte  BLL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Matthias Horst diese Entscheidung. Einen Nutzen hätte die Ampelkennzeichnung nicht, vielmehr würde sie den Verbraucher irreführen.

Die Lebensmittelwirtschaft hatte sich für eine sachliche verpflichtende Nährwertkennzeichnung stark gemacht, die sich auf den Energiegehalt sowie sieben Nährstoffe (Eiweiß, Kohlenhydrate, Zucker, Fett, gesättigte Fettsäuren, Ballaststoffe, Natrium) konzentrieren sollte. Mit seinem Votum für eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung mit deutlich mehr Angaben – möglicherweise bis zu 20! – ist der Ausschuss in seiner heutigen Abstimmung weit über das Ziel einer verständlichen Nährwertkennzeichnung hinaus geschossen. Das Votum für nationale Regelungskompetenzen hält der BLL für verfehlt, da sie einem gemeinsamen, einheitlichen europaweiten Ansatz entgegenstünden. Hingegen wird die Absage an die unpraktikable Mindestschriftgröße der Angaben von 3 mm begrüßt.

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Patt für die Ampelkennzeichnung in Brüssel

foodwatch glaubt: Entscheidung über Nährwertinformationen ist offener denn je

Der Umweltausschuss des Europaparlaments (ENVI) hat am Dienstag in Brüssel ein starkes Signal für die Lebensmittel-Ampel abgegeben. Beim Votum über einen Antrag für die EU-weit verpflichtende Einführung der Ampelkennzeichnung kam es zum Patt zwischen Befürwortern und Gegnern (je 30 Ja- und Nein-Stimmen bei zwei Enthaltungen). Auch wenn der Antrag damit denkbar knapp keine Mehrheit gefunden hat, ist der Zuspruch zur Ampelkennzeichnung bedeutend größer als von vielen im Vorfeld angenommen. "Das zeigt: Für die eigentliche Entscheidung im Plenum des Europaparlaments und für die Abstimmung mit dem Europäischen Rat ist alles völlig offen", erklärte Thilo Bode, Geschäftsführer der Verbraucherrechtsorganisation foodwatch.

"Wenn man berücksichtigt, dass die Europäische Kommission die Ampel nicht vorgeschlagen hat und die Abgeordnete Renate Sommer als Berichterstatterin des Parlaments massiv gegen die Ampel gearbeitet hat, ist das ein eindrucksvolles Votum", so Bode weiter. "Das hauchdünne Abstimmungsergebnis im Ausschuss ist erst der Anfang und ein echter Schuss vor den Bug von Lebensmittelindustrie und Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner - ich bin sehr optimistisch, dass es im Parlament eine echte Chance gibt, dass die Ampel eine Mehrheit findet."

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