Politik & Recht

EU-Kommission stellt klar: Keine Vorschriften über Brötchenverkauf

Mit Downloadmöglichkeit des tatsächlichen EU-Entwurfes

Das deutsche Bäckerhandwerk sorgt sich Medienberichten zufolge, dass die Europäische Kommission den Verkauf von Brötchen anders regeln möchte. Die Befürchtung ist, dass für Brötchen künftig kein Stückpreis mehr verlangt werden dürfe, sondern dass diese nach Gewicht ausgezeichnet und gewogen werden müssten. Dazu erklärt die Kommissionsvertretung in Deutschland: Das ist Unsinn. Auch künftig wird der Bäcker an der Ecke seine Brötchen für einen Stückpreis verkaufen können. Die Kommission hat nicht die Absicht, dies zu ändern.

Den Kommissionsvorschlag für eine Verordnung zu Information der Verbraucher über Lebensmittel vom 30. Januar 2008 finden Sie hier.

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Bei Frischmilch tappen Verbraucher weiter im Dunkeln

Marktcheck der Verbraucherzentralen: nur ein Drittel korrekt bezeichnet – Verunsicherungen gehen weiter

Die freiwillige Selbstverpflichtung zur Milchkennzeichnung von herkömmlicher Frischmilch und länger haltbarer ESL-Milch ist gescheitert. Nur ein Drittel der Milch ist entsprechend der Selbstverpflichtung gekennzeichnet. Zu diesem Ergebnis kommt eine bundesweite Überprüfung der Verbraucherzentralen von über 650 Milchpackungen in 80 Lebensmittelgeschäften. Eine weitere Erkenntnis: Traditionelle Frischmilch wird in vielen Geschäften überhaupt nicht mehr angeboten.

„Die Milchwirtschaft hat ihr Versprechen nicht gehalten und führt die Verbraucher weiter an der Nase herum“, so Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) bei der Vorstellung des Marktchecks in Berlin. Die Verbraucher hätten ein Anrecht darauf zu erfahren, welche Art von Milch sie kaufen. Billen: „Wenn die Selbstverpflichtung nicht zeitnah umgesetzt wird, muss Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner die Milchindustrie mit einer klaren gesetzlichen Vorgabe zwingen, Frischmilch und ESL-Mich auf einen Blick unterscheidbar zu machen.“ Die Selbstverpflichtung wurde Anfang Februar vom Bundesverbraucherministerium, Milchindustrie-Verband e.V. (MIV) und Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) ausgehandelt.

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BLL- zur öffentlichen Diskussion über "Imitatprodukte"

Zu der öffentlichen Diskussion über „Imitatprodukte“ und den pauschal erhobenen Vorwürfen von „Irreführung“ und „Verbrauchertäuschung“ erklärt sich der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) als Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft:

In der öffentlichen Diskussion vermischen sich Sachverhalte und emotionale Vorwürfe zu einem undurchsichtigen Informationschaos. Zurück zur Wirklichkeit:

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Neue bayerische Auszeichnung für EU-zugelassene Metzgereien

Das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit hat eine neue Auszeichnung entwickelt: Alle bayerischen Metzgereien, die eine Zulassung nach der EU-Hygiene-Verordnung besitzen, werden damit ausgezeichnet. Sie erhalten, so das Ministerium, in den nächsten Wochen ein Siegel mit Urkunde.

Gesundheitsminister Dr. Markus Söder hat das erste Siegel übergeben am 29. Juni an die Metzgerei Meier(Penzendorfer Str. 19, 90455 Nürnberg-Katzwang)übergeben.

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Hessen im Kampf gegen Glibberschinken

Staatssekretär: Mogel-Schinken besteht aus Stärke-Gel und Fleischstücken

In seinem Kampf gegen falsch gekennzeichnete Lebensmittel-Imitate hat der hessische Agrarstaatssekretär Mark Weinmeister vor Verbrauchertäuschung durch falschen Kochschinken gewarnt. Immer häufiger sei festzustellen, dass vor allem in der Gastronomie ein minderwertiges Produkt als angeblicher Kochschinken serviert werde, das jedoch nichts mit echtem Schinken zu tun habe, sagte Weinmeister am Freitag dem Hessischen Rundfunk.

Hessische Lebensmittelkontrolleure haben nach seinen Worten seit 2006 insgesamt 528 Proben Kochschinken, kochschinkenähnliche Produkte und Schinken-Imitate genommen. Davon bezog sich bei 106 Proben die Entnahme gezielt auf die in der Gastronomie bei der Herstellung von Speisen (z. B. Pizzen oder Salate) verwendete Ware und deren Auslobung in der Speisekarte. Von diesen 106 Proben wurden 72 Proben (67,9%) wegen irreführender Bezeichnung oder Wertminderung ohne Kenntlichmachung beanstandet. Die übrigen Proben (422) wurden bei Herstellern und im Handel gezogen. Bei diesen Proben lag der Anteil an entsprechenden Beanstandungen mit 19% (80 Proben) deutlich niedriger.

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Jetzt Namen von Glibberschinken-Herstellern nennen

Elvira Drobinski-Weiss (SPD) erwartet nach Verabschiedung des Lebensmittel- und Futtermitel – Gesetzbuches andere Reaktionen

Zum Inkrafttreten des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) und den Veröffentlichungen der hessischen Lebensmittelüberwachung über Schinken-Imitate erklärt die stellvertretende verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Elvira Drobinski-Weiss:

Nicht nur bellen, endlich auch mal beißen. Mit der Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs wurde auf Druck der SPD die Verbraucherinformation in Deutschland weiter verbessert. Wir konnten im Vermittlungsausschuss durchsetzen, dass die rechtlichen Vorgaben für eine Information der Öffentlichkeit über Missstände im Bereich Lebens- und Futtermittel weiter abgesenkt werden. Die CDU/CSU hatte sich bei den Verhandlungen im Vermittlungsausschuss (wieder einmal) gegen jegliche Ausweitung der Verbraucherinformation ausgesprochen.

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„Runder Tisch“ zum Thema Zulassung

Behörden sollten am Erfolg der Zulassung mitarbeiten - Deutscher Fleischer-Verband initierte Treffen in Bonn

Der Stichtag für die Zulassung rückt immer näher und trotz der inzwischen spürbaren, deutlichen Beschleunigung und Vereinfachung der Zulassungsverfahren ist insgesamt die Situation nicht als befriedigend zu bezeichnen. Während sich in einigen Regionen eine beinahe flächendeckende „Zulassungslandschaft“ abbildet, leiden woanders viele zulassungspflichtige Betriebe unter zögerlichen Behörden, die überhöhte Anforderungen stellten.

Zu diesem Schluss kamen Vertreter von Fleischerhandwerk und Behörden, die jetzt zu einem „Runden Tisch“ zum Thema Zulassung zusammentrafen. Die Gesprächsrunde fand auf Anregung von DFV-Vizepräsident Georg Kleeblatt und in Abstimmung mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), Dr. Gerd Müller, im Ministerium in Bonn statt. Ziel der Veranstaltung war, vorhandene Schwierigkeiten bei der Zulassung zu diskutieren und praxisgerechte Lösungen zu finden.

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Bundesgerichtshof entscheidet über Schadensersatzansprüche dänischer Schweinezüchter und Schlachthofgesellschaften

Vorinstanz muss klären, ob den dänischen Klägern tatsächlich Schaden entstanden ist

Die Klägerin  ein Branchenverband genossenschaftlich organisierter dänischer Schlachthofgesellschaften und Schweinezüchter - begehrt aus abgetretenem Recht ihrer Mitglieder von der beklagten Bundesrepublik Deutschland Schadensersatz wegen der Verletzung europäischen Gemeinschaftsrechts. Sie wirft der Beklagten vor, von Anfang 1993 bis 1999 für Fleisch von nicht kastrierten männlichen Schweinen aus Dänemark faktisch ein Importverbot verhängt zu haben, durch das ihren Mitgliedern in der genannten Zeit ein Schaden von mindestens 280.000.000 DM entstanden sei.

In Dänemark wurden seit Anfang der neunziger Jahre nicht kastrierte männliche Schweine als Schlachttiere gezüchtet. Deren Fleisch kann beim Erhitzen einen strengen Geruch oder Geschmack aufweisen, wobei diese Gefahr mit zunehmendem Alter und Gewicht der Schweine zum Schlachtzeitpunkt zunimmt. Um geruchsbelastetes Fleisch feststellen und aussortieren zu können, wurde beim Schlachtvorgang das Skatol, ein im Darm gebildetes Abbauprodukt, gemessen. Nach Auffassung der Beklagten geht die Geruchsbelastung jedoch auf das Hormon Androstenon zurück, dessen Bildung durch eine frühe Kastration ausgeschaltet werden könne, während die Prüfung des Skatolgehalts zu keinen zuverlässigen Ergebnissen führe.

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BVE gegen höhere Mehrwertsteuer auf Lebensmittel

Planungen in der CDU/CSU-Fraktion, nach denen die Mehrwertsteuer für Lebensmittel nach der Bundestagswahl von 7 % auf 19 % angehoben werden soll, erteilt der BVE-Vorsitzende Jürgen Abraham eine eindeutige Absage. „Es kann nicht sein, dass die Kosten der milliardenschweren Rettungspakete für den Banken- und Automobilsektor nun von Ernährungsindustrie und Verbrauchern getragen werden sollen.“

„Die Ernährungsindustrie ist in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise einer der wenigen Stabilitätsfaktoren der deutschen Wirtschaft. Eine Mehrwertsteuererhöhung für Lebensmittel ist Gift für die Inlandskonjunktur und trifft vor allem die Bevölkerungsschichten besonders hart, die über niedrigere Einkommen verfügen“, kommentierte Jürgen Abraham die heutigen Berichte in Bild und Spiegel zu den Steuerplänen.

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DFV fordert Erhalt von regionalen Trichinen - Untersuchungsstellen

Der Deutsche Fleischer-Verband hat in einer ausführlichen Stellungnahme gegenüber Bundesministerin Aigner, dem Deutschen Landkreistag, dem Bundesverband praktizierender Tierärzte und dem Bundesverband der beamteten Tierärzte gefordert, sich für eine pragmatische Umsetzung der Zertifizierungsvorschriften für Trichinen - Untersuchungsstellen einzusetzen.

Hintergrund der DFV-Initiative ist, dass die rund 1.600 Trichinenuntersuchungsstellen in Deutschland bis zum Jahresende akkreditiert werden müssen. Dies dürfte nach Einschätzung des DFV aber aufgrund der knappen Zeit kaum machbar sein. Dr. Wolfgang Lutz, Mitglied der DFV-Geschäftsleitung sieht überdies erhebliche Kosten auf die Fleischer zukommen: „Die Zertifizierung wird letztendlich über Gebührenerhöhungen finanziert.“

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Die krumme Gurke ist wieder da: 'unförmiges' Obst und Gemüse seit dem 1. Juli wieder im Handel

Europäische Regeln über die Größe und Form vieler Obst- und Gemüsesorten gelten seit dem 1. Juli 2009 nicht mehr, da die spezifischen Vermarktungsnormen für 26 Arten Obst und Gemüse aufgehoben werden. Die Initiative der Kommission, diese Normen abzuschaffen, ist ein wichtiges Element der laufenden Bemühungen, die EU-Regeln zu straffen und zu vereinfachen sowie die Bürokratie abzubauen. Für 10 Obst- und Gemüsearten, worunter Äpfel, Erdbeeren und Tomaten, werden die Vermarktungsnormen erhalten bleiben. Doch auch für diese 10 Obst- und Gemüsearten könnten die Mitgliedstaaten zum ersten Mal den Verkauf von Erzeugnissen erlauben, die nicht den Normen entsprechen, solange diese entsprechend gekennzeichnet sind, um sie von den Erzeugnissen der Güteklassen E xtra, I und II zu unterscheiden. Die neuen Regeln werden es den einzelstaatlichen Behörden mit anderen Worten ermöglichen, den Verkauf von allem Obst und Gemüse unabhängig von Größe und Form zu gestatten.

„Der 1. Juli steht für die Rückkehr der krummen Gurke und der knorrigen Karotte in unsere Regale", erklärte die für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige Kommissarin Mariann Fischer Boel. „Etwas ernsthafter betrachtet ist dies ein konkretes Beispiel für unsere Bemühungen, unnötige Bürokratie abzubauen. Solche Dinge müssen nicht auf EU-Ebene geregelt werden. Es ist viel besser, dies den Marktbeteiligten zu überlassen. Die Veränderungen bedeuten auch, dass die Verbraucher aus einer möglichst breiten Produktpalette auswählen können. Es ist sinnlos, einwandfreie Erzeugnisse wegzuwerfen, nur weil sie die 'falsche' Form und Größe haben.

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