Verfasst von Thomas Pröller, meat-n-more am . Veröffentlicht in Politik & Recht
Ein Landwirt darf Tiertransporte von mehr als 65 km im Straßenverkehr nur dann durchführen, wenn er an einer entsprechenden Schulung teilgenommen und die sich anschließende Prüfung bestanden hat. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgericht Koblenz.
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"Jetzige Entwicklung haben die Agrarindustrie und die Käfighennenbarone betrieben"
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Zwangsabgaben der Landwirte an den Absatzfonds verfassungswidrig sind, erklärt Ulrike Höfken, Sprecherin für Ernährungspolitik und Verbraucherfragen:
Ich begrüße das Verfassungsgerichtsurteil, da es endlich Klarheit schafft in einer seit Jahren schwelenden Diskussion über den Sinn der Arbeit der CMA. Die CMA hat es versäumt, die vielfältige Kritik an ihren Werbemaßnahmen aufzugreifen und ihre Ausrichtung zu verändern.
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Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes
Zum Bericht über die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) zum Absatzfonds der Land- und Ernährungswirtschaft erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB und die zuständige Berichterstatterin, Marlene Mortler MdB:
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CSU – in München für, aber in Berlin gegen die Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln
Zur Kennzeichnung des Nährwertgehalts von Lebensmitteln mit Ampelfarben erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Ulrich Kelber:
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Nach dem rigorosen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Absatzfondsgesetz und dem folgenden Widerruf aller genehmigten Haushalts- und Rahmenpläne durch das Bundeslandwirtschaftsministerium verbleibt für den Absatzfonds und die Durchführungsgesellschaften CMA und ZMP nur noch die Abwicklung. Offen ist lediglich, ob es dabei zu einer geordneten Auflösung („stille Liquidation“) oder zu einer Zerschlagung durch Insolvenz kommt. Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, hat eine dringende Forderung an das Bundeslandwirtschaftsministerium gerichtet, durch eine sofortige Erklärung eine geordnete Auflösung und damit eine sozial verträgliche Lösung sicherzustellen.
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Urteil kurz vor dem 152. Geburtstag veröffentlicht
Mit einem richtungweisenden Urteil hat das in München sitzende Bundespatentgericht den Versuch einiger Münchner Weißwursthersteller abgeschmettert die Münchner Weißwurst unter europäischen Herkunftsschutz zu stellen. Das Bundespatentgericht fasst das Urteil wie folgt zusammen:
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ZMP verweist auf Ihre Informationsarbeit
Die Richter des Karlsruher Bundesverfassungsgerichtes halten das Absatzfondsgesetz für unvereinbar und nichtig. Dem Urteil ging die Klage dreier Kläger vor dem Verwaltungsgericht Köln voran, das dieses Verfahren an das Verfassungsgericht weiter geleitet hatte. Das Gericht sieht es als gegeben an, dass sich die Grundlage des Gesetzes seit der letzten Entscheidung aus dem Jahre 1990 entscheidend verändert hat.
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Verfassungswidrigkeit des Absatzfondsgesetzes erfordert Alternativen
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Urteil die Verfassungswidrigkeit des Absatzfondsgesetzes festgestellt. Damit scheidet das bisherige Gesetz als Rechtsgrundlage für eine zentrale Absatzförderung aus. „Wir bedauern das Urteil aus Karlsruhe, denn Deutschlands Landwirte haben ein Recht auf eine starke Absatzförderung. Heute ist ein schwarzer Tag für die deutsche Landwirtschaft“, erklärte Markus Kraus, Geschäftsführer der Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) nach der Urteilsverkündung. Nach Ansicht des CMA-Aufsichtsratsvorsitzenden Werner Hilse hat das Gericht die Umstände nicht ausreichend gewürdigt: „Diese Entscheidung ist eine Konjunkturbremse und passt nicht in die derzeitige Wirtschaftslage. Deutschlands Landwirte sind als Einzelunternehmer auf den hart umkämpften Märkten ohne ein gemeinschaftlich finanziertes Netzwerk verloren“, betonte Hilse.
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Bauernverband nach dem Urteil zum Absatzfonds
Nach dem 2006 erfolgten Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Köln hat das Bundesverfassungsgericht heute (3. Februar 2009) in seiner Urteilsverkündung das Absatzfondsgesetz seit 1. Juli 2002 als mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig beurteilt. Damit entfällt die derzeitige Rechtsgrundlage für das System der zentralen Absatzförderung in Deutschland mit Absatzfonds, CMA und ZMP.
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Verfassungswidrigkeit des Absatzfondsgesetzes macht Alternativen unbedingt erforderlich
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungswidrigkeit wesentlicher Teile des Absatzfondsgesetzes festgestellt. Damit scheidet das bisherige Gesetz als Rechtsgrundlage für die zentrale Absatzförderung aus.