Politik & Recht

Zutaten tierischen Ursprungs in Lebensmitteln kennzeichnen

vegane gesellschaft deutschland, Vegetarierbund Deutschland und foodwatch legen Gesetzentwurf vor

Viele Lebensmittel enthalten versteckte Zutaten oder Zusätze tierischen Ursprungs, die nicht auf der Verpackung angegeben werden müssen. Die vegane gesellschaft deutschland, der Vegetarierbund Deutschland (VEBU) und die Verbraucherorganisation foodwatch haben heute einen Gesetzentwurf für eine Kennzeichnungspflicht vorgelegt. Die drei Organisationen fordern Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner auf, durch eine Änderung der nationalen Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung Transparenz zu schaffen: Wer tierische Lebensmittel aus ethischen, religiösen oder anderen Gründen ablehnt, soll endlich auch die Möglichkeit dazu bekommen. Mehr als 50.000 Verbraucher haben bereits per Unterschriften-Aktion von Ministerin Aigner eine Gesetzesänderung gefordert, doch bis heute keine Antwort erhalten.

"Es ist nicht hinnehmbar, dass Produkte als 'vegetarisch' oder 'vegan' gelabelt werden dürfen, obwohl sie Zutaten vom Tier enthalten", kritisiert Christian Vagedes, Gründer der veganen gesellschaft deutschland. "Dadurch haben Verbraucher beim Einkauf keine Kontrolle. Wir fordern klare Richtlinien für Lebensmittelhersteller und damit ein Ende der Verbrauchertäuschung."

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Fördermittel für den Herkunftsschutz traditioneller Pommerscher Wurst

Die "Schutzgemeinschaft Pommersche Fleisch- und Wurstwaren" will drei besondere Produkte aus Pommern mit dem besonderen EU-Herkunftsstatus schützen lassen: die Pommersche Leberwurst, Pommersche Schlackwurst und Pommersche Blutwurst. Zur Unterstützung dieser Initiative überreichte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus am Freitag dem Verein einen Fördermittelbescheid über 30.000 Euro.

"Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land, das in vielen Bereichen über zahlreiche regionale Spezialitäten verfügt. Das gilt besonders für den Landesteil Vorpommern, der ganz eigene Traditionen der Lebensmittelzubereitung hat", so der Minister. "Mich freut es außerordentlich, dass sich die Mitglieder der Schutzgemeinschaft dafür einsetzen, für die Produkte Pommersche Leberwurst, Schlackwurst und Blutwurst das höchste europäische Qualitätsmerkmal, den europaweiten Herkunftsschutz, anzustreben." Die Initiative zur Gründung der Schutzgemeinschaft ist von Fleischern und Fleischverarbeitern aus Vorpommern ausgegangen, die noch diese traditionellen Produkte herstellen.

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Wie steht das mit der Umsatzsteuer bei Partyservice, Schulverpflegung und Imbiss?

„BMF gibt Schreiben zur Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken heraus“

In den vergangenen Jahren sind mehrere Urteile zur Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen durch den Europäischen Gerichtshof und den Bundesfinanzhof ergangen. Die daraus resultierenden Konsequenzen der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung gastronomischer Leistungen und des sog. Sozialcaterings sind nunmehr im BMF-Schreiben vom 20. März 2013 (IV D 2 – S 7100/07/10050-06, DOK. 2013/0077777), dargestellt und werden durch eine Vielzahl von Beispielen anschaulich erläutert.

Grundsätzlich gilt: Lieferungen von Lebensmitteln unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Sonstige Leistungen sind von dieser Begünstigung ausgeschlossen, auch wenn ein Teil dieser Leistungen in der Abgabe von Lebensmitteln besteht. Die Komplexität der Zubereitung (Standardspeise oder qualitativ hochwertiges Produkt) ist dabei wie schon in der Vergangenheit für die Frage des Steuersatzes ohne Belang.

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Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller droht foodwatch mit juristischen Schritten

Wegen Kritik am „Regionalitäts-Schwindel“ - Der Schinken für das Traditionsprodukt darf auch aus Honolulu oder Buxtehude kommen

Der Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller will Kritik der Verbraucherorganisation foodwatch am Regionalitäts-Schummel beim Schwarzwälder Schinken mit juristischen Schritten verbieten. Schwarzwälder Schinken könne "auch aus Timbuktu" kommen - mit dieser Formulierung hatte foodwatch darauf aufmerksam gemacht, dass lediglich einzelne Produktionsschritte im Schwarzwald erfolgen müssen, die Schweine aber überall auf der Welt gehalten und geschlachtet werden dürfen. Der Schinken für den Schwarzwälder Schinken hat in der Regel auch de facto mit dem Schwarzwald nichts zu tun. Die Firma Abraham als Groß-Produzent etwa bezieht Schinken von weit außerhalb des Schwarzwalds und schneidet, verpackt und vertreibt das geräucherte Produkt von Niedersachsen aus - am Ende wird es mit viel Regionalitäts-Werbung als "Schwarzwälder Schinken" verkauft.

 

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Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller geht juristisch gegen Verleumdungen vor

Schwarzwälder Schinken g.g.A. ist eine regionale, traditionelle Spezialität

Der Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller hat eine Unterlassungsaufforderung erlassen gegen die sog. „Verbraucherorganisation“ foodwatch, die behauptet, Schwarzwälder Schinken g.g.A. könne aus Timbuktu stammen und darin einen vermeintlichen „Regional-Schwindel“ begründet sieht.

Der Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller sieht darin eine gezielte Ruf- und Imageschädigung der von seinen Mitgliedern erzeugten regionalen und traditionellen Spezialität.

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Spitzenqualität nur ohne Rework

Bayerische Richter gegen wirtschaftliche Verwertung von Wurstbruch in ausgelobten Qualitätswürsten

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit zwei Urteilen vom 12. März 2013 entschieden, dass Fleisch- und Wursterzeugnisse, die unter Verwendung von Bruchware, umgearbeiteter Wurst oder wiederverarbeitetem Brät hergestellt wurden, nicht unter hervorhebenden Hinweisen wie „Delikatess- oder Spitzenqualität“ in den Verkehr gebracht werden dürfen.

Die Klägerin in dem Verfahren Az. 9 B 09.2135, eine Großmetzgerei aus der Oberpfalz, war mit ihrer Klage gegen einen Bescheid, mit dem ihr untersagt wurde, entsprechend hergestellte Fleischerzeugnisse unter solch hervorhebenden Hinweisen in den Verkehr zu bringen, vor dem Verwaltungsgericht Regensburg unterlegen. In dem Verfahren Az. 9 B 09.2162 hatte das Verwaltungsgericht München auf Antrag eines ortsansässigen Fleischwarenproduzenten festgestellt, dass Brühwurstwaren, die unter Weiterverarbeitung von erhitztem Brät hergestellt werden, ohne Irreführung des Verbrauchers als „Spitzenqualität“ bezeichnet werden dürfen.

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Bund und Länder legen Nationalen Aktionsplan vor

Falsch gekennzeichnete Produkte mit Pferdefleisch

Die deutschen Behörden haben am 12. Februar 2013 über das europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) eine Meldung der Behörden in Luxemburg über möglicherweise falsch gekennzeichnete Produkte mit Pferdefleisch erhalten.

Umfangreiche Untersuchungen der betroffenen Lebensmittelunternehmen sowie der zuständigen Überwachungsbehörden haben inzwischen den Verdacht bestätigt, dass Produkte, die ohne entsprechende Kennzeichnung Pferdefleisch enthalten, auch in Deutschland in Verkehr gebracht wurden.

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foodwatch: Aigners Aktionsplan besteht aus Scheinmaßnahmen

Pferdefleisch-Skandal: foodwatch fordert konkrete Untersuchungspflichten für Unternehmen und Strafen nach Umsatz – Handel muss für Eigenmarken haften

Nach der europaweiten Verbrauchertäuschung mit Pferdefleisch täuscht Ilse Aigner die Verbraucher ihrerseits mit ihrem „Aktionsplan“. Die Maßnahmen, die die Ministerin als Beratungsgrundlage für die heutige Sondersitzung von Bund und Ländern vorgelegt hatte, stellen nach Einschätzung der Verbraucherorganisation foodwatch folgenlose Ankündigungspolitik dar.

„Frau Aigner schont die eigentlich Verantwortlichen und täuscht mit Scheinmaßnahmen darüber hinweg, dass sie die entscheidenden Schwachstellen nicht beseitigen will“, kritisierte Matthias Wolfschmidt, stellvertretender foodwatch-Geschäftsführer. „Der Handel muss für seine Eigenmarken geradestehen und bei Täuschung oder Gesundheitsgefährdung strafrechtlich als Täter belangt werden.“

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Minister Remmel: „Lebensmittelhandel darf Verbraucherinnen und Verbraucher nicht im Stich lassen“

Pferdefleisch-Skandal: Ministerium startet neue Internet-Seite über Produktrückrufe – Kritik an Lebensmittelhandel und Ernährungsindustrie

NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel bedauert die Weigerung des deutschen Lebensmittelhandels, im Zuge des Skandals um falsch deklarierte Rindfleischlieferungen auf einer zentralen Internet-Plattform weitreichende Informationen für die Verbraucherinnen und Verbraucher bereitzustellen. „Inzwischen nähern wir uns der Zahl von zwei Dutzend Rückrufen und Verkaufsstopps und das führt zu einer großen Unübersichtlichkeit. Ich verstehe nicht, warum der Handel und die Ernährungsindustrie den Verbraucherinnen und Verbrauchern  nicht entgegenkommen und auf einer zentralen Plattform alle Produktrückrufe veröffentlichen. Diese Weigerung ist nicht im Interesse der Kundinnen und Kunden“, kritisierte Remmel. Die Landesregierung NRW hat jetzt Konsequenzen aus der unzureichenden Information durch einen Teil der Lebensmittelwirtschaft gezogen und eine eigene Internet-Seite zum Thema gestartet.

Ab dem heutigen Montag wird auf der neuen Internet-Seite www.rueckrufe.nrw.de  eine Übersicht über Produkte gestartet, die der Lebensmittelhandel in den letzten Tagen wegen nachgewiesener Funde oder wegen des Verdachts auf Falschdeklarierung aus dem Handel genommen hat. „Der Skandal hat derartige Dimensionen angenommen, dass jeden Tag neue Produkte genannt werden, die von einer Vielzahl von Firmen aus dem Handel genommen werden. Bisher mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher jede Firmenseite einzeln aufrufen, um sich ein Bild zu machen. Mit dem Start der ersten bundesweiten Internet-Seite zum Pferdefleisch-Skandal wird diese Lücke geschlossen. Mit den anderen Bundesländern ist vereinbart, dass auch dort entsprechende Seiten aufgebaut werden.“

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NGG: Das gesamte System muss auf den Prüfstand

Pferdefleisch-Skandal: Möllenberg fordert regionalen Herkunftsnachweis und Informantenschutz

"Ein nationaler Aktionsplan mit erweiterten Untersuchungen, aktuellen Verbraucherinformationen und einem Frühwarnsystem, wie ihn Bundesverbraucherministerin Aigner heute vorstellen will, reicht nicht aus. Notwendig ist Nachhaltigkeit statt Aktionismus. Die Weichen müssen langfristig gestellt werden." Seit Jahren fordere die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Transparenz vom Acker bis auf den Tisch. Dazu gehöre die Kennzeichnung nicht nur aller Bestandteile von Lebensmitteln, sondern auch der regionalen Herkunft, hat der NGG-Vorsitzende Franz-Josef Möllenberg erklärt. Regionalität bietet auch Schutz: Anonyme Warenströme werden so vermieden.

"Auch wenn es vor kriminellen Machenchaften keinen absoluten Schutz gibt, müssen die Hürden sehr viel höher gelegt werden - mit einem gesetzlichen Informantenschutz. Beschäftigte in den Produktionsbetrieben oder im Handel sind die ersten, die auf Missstände und Verstöße gegen geltendes Recht aufmerksam machen und Lebensmittelskandale verhindern könnten. Sie müssten besser vor rechtlichen und finanziellen Konsequenzen bis hin zur Kündigung geschützt werden.

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SPD sieht Ilse Aigner als Bock zum Gärtner gemacht

Zum Pferdefleischskandal erklären der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Ulrich Kelber und die verbraucherpolitische Sprecherin Elvira Drobinski-Weiß:

Jetzt macht sich der Bock zum Gärtner: Ilse Aigners Verbraucherinformationsgesetz verhindert, dass die Behörden bei Täuschungen die Namen von Herstellern und betroffenen Fertigprodukten nennen können. Kaum kommt der nächste Skandal, wird sie doch aktiv. Das ist verlogen. Wir fordern Ilse Aigner auf, am Mittwoch im Verbraucherausschuss dazu Rede und Antwort zu stehen. Wir haben schon vor zwei Jahren die Veröffentlichung von allen behördlichen Untersuchungsergebnissen gefordert. Nur wenn Hersteller und Handelsketten um ihren Ruf fürchten müssen, wird sich etwas ändern.

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