Handwerkliche Metzgereibetriebe durch EU-Hygieneauflagen von der Schließung bedroht
Regionale Wirtschaftskreisläufe gefährdet – Bayerische Veterinäre geben sich besonders restriktiv
Seit 2004 gelten neue EU- Hygieneverordnungen, nach der auch kleine Metzgerschlachtstätten bis spätestens 31.12.2009 eine Zulassung brauchen. Betroffen sind in Bayern unter anderem etwa 2000 handwerkliche Metzgereien. „Erst etwa 30 Prozent haben das Zulassungsverfahren bisher durchlaufen, von den übrigen 70 Prozent kann die Hälfte auf der Strecke bleiben, wenn es nicht gelingt, überzogene Auflagen der Veterinärbehörden zu reduzieren“, so Hubert Weiger, BN Landesvorsitzender, und weiter: „Tierschutz, kurze Wege und regionale Wirtschaftskreisläufe gehen verloren, wenn die kleinen Strukturen wegbrechen. Deswegen muss die bayerische Staatsregierung handeln und die Behörden zu einem weniger restriktiven Vorgehen anweisen“. Bund Naturschutz, EuroNatur und NEULAND e.V. weisen darauf hin, dass es von der EU gewollte und beispielsweise von Österreich mustergültig genutzte Ermessensspielräume gibt, die in Deutschland und auch in Bayern genutzt werden sollten. Studie von EuroNatur und NeulandDie deutschen und besonders die bayerischen Zulassungsbehörden schießen bei der Umsetzung der neuen EU-Hygieneverordnungen teilweise weit über das Ziel hinaus und behindern dadurch die handwerklichen Metzgereibetriebe, die noch selbst schlachten. Es gibt jedoch auch positive Beispiele, die zeigen, dass bei gutem Verhältnis zwischen Behörde und Betrieb und dem Vorhandensein von kompetenten Beratern immer auch gute Lösungen vor Ort gefunden werden können. Das zeigt eine Studie, die die Naturschutzstiftung EuroNatur in Kooperation mit dem NEULAND-Verein für tiergerechte und umweltschonende Nutztierhaltung durchgeführt hat. „Die Folge von restriktiver Auslegung ist, dass entweder hohe Investitionen geleistet werden müssen, oder die Schließung der eigenen Schlachtung oder gar des ganzen Betriebs droht“, so der Jochen Dettmer, Geschäftsführer des Vereins Neuland für artgerechte Nutztierhaltung.