Mindestlohn in der Fleischindustrie kommt
Bundeskabinett Aufnahme der Branche in Arbeitnehmer-Entsendegesetz beschlossen.
Das Bundeskabinett hat am 26. Frebruar 2014 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes beschlossen. Damit wird die Branche „Schlachten und Fleischverarbeitung“ in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen. Das ist die Voraussetzung dafür, dass der Mindestlohntarifvertrag, den Arbeitgeber und Gewerkschaft in dieser Branche im Januar abgeschlossen haben, per Verordnung für alle Unternehmen und Beschäftigten allgemeinverbindlich erklärt werden kann. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles:„Gerade in der Fleischbranche herrschte bei Löhnen und Arbeitsbedingungen jahrelang Wildwuchs. Und gerade hier sind nicht nur die körperlichen Belastungen sehr hoch, sondern auch besonders viele Beschäftigte tätig, die aus dem Ausland hierhin entsandt werden. Deshalb war es gut, dass sich die Fleischwirtschaft endlich auf einen Mindestlohntarifvertrag geeinigt hat. Die Aussicht auf den allgemeinen Mindestlohn ab kommendem Jahr hat hier für viel Bewegung gesorgt. Wir nehmen die Branche jetzt schnell ins Entsendegesetz auf, damit der Mindestlohn schon in Kürze für jede und jeden in der Fleischwirtschaft gilt. Und mit dem Tarifpaket werden wir dann zügig das Entsendegesetz noch weiter öffnen, die Allgemeinverbindlicherklärung erleichtern und den gesetzlichen Mindestlohn einführen. Es ist Zeit, dass jeder den verdienten Lohn für harte Arbeit erhält.“