Schächten unter Auflagen
Verfassungsbeschwerde im Verfahren "Schächten von Tieren " wegen Versagung von effektivem Rechtsschutz im Eilverfahren erfolgreich
Ein muslimischer Metzger aus dem mittelhessischen Aßlar-Werdorf hat vor dem Bundesverfassungsgericht zumindest einen Teilerfolg erzielt. Laut Karlsruhe ist der Beschluss des hessischen Verwaltungsgerichtshofs zwar verfassungswidrig, der ihm das Schächten in diesem Jahr untersagt hatte. Auch muss kein Amtstierarzt anwesend sein. Doch das bleibt für den Metzger die einzig gute Nachricht. Er werde weiter vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, kündigt er in einem Gespräch mit der Frankfurter Rundschau an. Weil er nur zwei Rinder und 30 Schafe pro Woche schächten darf. "Das ist zu wenig, um mein Geschäft auf den Beinen zu halten."Hier nun der Pressetext des Bundesverfassungsgerichtes: