Wer eine "Restaurant-Ampel" will, muss sie auch finanzieren können
Bundesländer können Aktualität der Kontrollergebnisse nicht sicherstellen
Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) warnte schon vor Entscheidung der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) über eine sogenannte "Restaurant-Ampel" vor unzureichenden Rahmenbedingungen. Nach seiner Auffassung kann eine bundesweit einheitliche Veröffentlichung von Ergebnissen der amtlichen Lebensmittelkontrolle nur dann funktionieren, wenn die zuständigen Bundesländer ihre personellen und finanziellen Mittel dazu deutlich aufstocken. BLL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Matthias Horst sagte: "Es ist Wunschdenken zu glauben, dass solche Modelle ohne große Zusatzkosten oder Aufwand eingeführt werden können. Wer ein aussagekräftiges Hygiene-Kennzeichnungssystem etablieren möchte, muss für die dazu notwendigen häufigeren Kontrollen das nötige Geld in die Hand nehmen. Es sieht nicht so aus, als ob alle Bundesländer hierzu wirklich bereit sind."