Deutsche Wirtschaft wehrt sich gegen Anprangerung legaler Produkte im Internet
Ja zu Verbraucherinformation und Dialog - Nein zur staatlich finanzierten Anprangerung legaler Produkte
Anlässlich der Diskussionen um die Ausgestaltung des vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) finanzierten und vom Verbraucherzentrale Bundesverband bzw. der Verbraucherzentrale Hessen betriebenen Internetportals „Klarheit und Wahrheit“ ist aus Sicht der Wirtschaft zunächst auf Folgendes hinzuweisen: Die Wirtschaft unterstützt uneingeschränkt die Zielrichtung des Internetportals, eine sachliche Information der Verbraucher und einen fairen und sachlichen Meinungsaustauschs zwischen Verbrauchern und Wirtschaft zu fördern. Die Wirtschaft selbst bietet interessierten Verbrauchern in zunehmendem Umfang eine intensive Kundeninformation und -beratung über Telefon-Hotlines, Internetseiten und persönliche Kundenkontakte an, die von den Verbrauchern aktiv genutzt wird.Bei Veröffentlichungen im Internet gilt es aber zu berücksichtigen, dass das Internet ein „Kommunikationsraum eigener Art“ ist. Das BMELV hat im Zusammenhang mit dem Schutz privater Daten stets nachdrücklich betont, dass das Internet zum Pranger des 21. Jahrhunderts werden kann und es diese Entwicklung für besorgniserregend hält. Es hat sich gerade deshalb für die Einhaltung fundamentaler Garantien zugunsten derjenigen stark gemacht, die sich ins Netz begeben. Die Wirtschaft ist der Auffassung, dass nichts anderes für den Schutz derjenigen gelten darf, die -gegen ihren Willen- ins Netz gestellt werden. Rechtsstaatliche Garantien und Verfahrensvorgaben sind unteilbar und stehen auch Unternehmen zu. Der Staat muss - gerade bei von ihm mit Steuergeldern finanzierten Informationsmaßnahmen - auch diejenigen schützen, die unberechtigt „im Netz vorgeführt werden“ und dadurch Nachteile erfahren. Aus diesem Grunde ist das Internetportal so auszugestalten, dass den Schutzrechten der Unternehmen in angemessener Weise Rechnung getragen wird.