ZMP in ruhigem Fahrwasser der EU
Stellungnahme der ZMP zum Absatzfondgesetz
Die EU-Kommission hat bei ihrer routinemäßigen Prüfung des Absatzfondsgesetzes keine beihilferechtlichen Einwände erhoben. Eine entsprechende Entscheidung der EU-Kommission wurde am 10. Dezember 2008 dem dafür zuständigen Bundesminister des Auswärtigen unterbreitet. Die vorgenommenen Prüfungen werden analog anderer Verfahren alle fünf Jahre durchgeführt. Für die ZMP ist damit weiterhin die uneingeschränkte Ausübung ihrer gesetzlichen und satzungsgemäßen Aufgaben sicher gestellt.