Schweinehalter können Auditindices zur Risikoeinstufung nutzen
Schweine haltende Betriebe können mit den von QS bereitgestellten Auditindices für Biosicherheit (BSI) und Tierhaltung (THI) gegenüber den Veterinärämtern ihre Sorgfalt und Risikovorsorge belegen. Die EU-Kontrollverordnung 2017/625, die seit dem 14. Dezember 2019 gültig ist, gibt vor, dass Veterinärämter alle Informationen, die ihnen vorgelegt werden, für die Risikoeinschätzung von Betrieben heranziehen sollten...