Neues „Diätrecht“: Kindermilch und Sportlernahrungen bleiben außen vor
Bonn. „Verordnung über Lebensmittel für spezielle Verbrauchergruppen“ – so lautet der schlichte Kurztitel der neuen EU-Verordnung Nr. 609/2013, die ab dem 20. Juli 2016 aufräumen soll mit dem Sammelsurium an Lebensmitteln, die sich an bestimmte Personen mit besonderen Ernährungsbedürfnissen richten. Sie löst ab, was sich bislang Diätrecht nannte, unter anderem – vorerst allerdings nur in Teilen – die nationale Diätverordnung.