DFV legt Leitfaden für Schlachtung vor
Endgültige Fassung braucht noch Behördensegen
Der Deutsche Fleischer-Verband hat Standardanweisungen für die Schlachtung in handwerklich arbeitenden Betrieben veröffentlicht. Damit reagiert der Verband auf Anforderungen der neuen europäischen Tierschutzschlacht-Verordnung (EG) 1099/2009 sowie der deutschen Tierschutz-Schlachtverordnung. In den Anfang 2013 in Kraft getretenen Verordnungen wird unter anderem gefordert, dass „Unternehmer die Tötung von Tieren und die damit zusammenhängende Tätigkeiten vorab planen und sie im Einklang mit Standarderklärungen durchführen müssen.“Um seine Mitgliedsbetriebe zu unterstützen, hat der DFV in Kooperation mit dem Fleischerverband Bayern einen Leitfaden für die Schlachtung in Betrieben des Fleischerhandwerks erarbeitet. Die in der rund fünfzigseitigen Veröffentlichung enthaltenen Standard-Arbeitsanweisungen umfassen Vorgaben zu Zielen, Zuständigkeiten, Arbeitshinweise zur Aufstallung und Schlachtung, insbesondere zur Betäubung und Entblutung, sowie Verfahren zur Überwachung und Dokumentation. Darüber hinaus werden in dem Leitfaden die vom Gesetzgeber geforderten, sogenannten Schlüsselparameter sowie die erforderlichen Maßnahmen bei möglichen Fehlbetäubungen festgelegt.