Qualitätssicherung im Rind- und Kalbfleischsektor
Das Informationsbüro der Niederländischen Fleischwirtschaft hat in einer in diesem Jahr durchgeführten internen Untersuchung die Qualitätssicherung nach IKB mit den Anforderungen, die auf internationaler Ebene an die Produktion von Rind- und Kalbfleisch gestellt werden, verglichen.
Das geltende EU-Recht ist auf hohem Niveau auf den Verbraucherschutz ausgerichtet. Das bedeutet unter anderem, dass die EU den Gebrauch von Hormonen bei Rindern verboten hat. In den Niederlanden gilt dieses Verbot bereits seit den 60er Jahren. Darüber hinaus hat der niederländische Rinder- und Kälbersektor intensive Kontrollprogramme eingesetzt, mit denen die gesetzlichen Kontrollen ergänzt werden. Somit sind die Kontrollen um ein Vielfaches intensiver, als von den EU-Richtlinien vorgeschrieben. In Europa ist vorgeschrieben, dass mindestens 0,25 % der geschlachteten Tiere untersucht werden müssen; in den Niederlanden werden jährlich rund 2 % der Tiere untersucht.