BLL zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts
Unter Hinweis auf die entsprechende Vorgehensweise des Weißbuches zur Lebensmittelsicherheit und der Basis-Verordnung werden die bislang eigenständig geregelten Rechtsmaterien des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts in ihren Kernbestand in einem Gesetzeswerk zusammengeführt. Die aufgrund der Basis-Verordnung erforderliche Neuordnung des nationalen Lebens- und Futtermittelrechts wird weiter zum Anlass genommen eine Reihe von bisher eigenständigen Gesetzen aus dem Bereich des Lebensmittelrechts, wie z. B. das Fleischhygiene- und das Geflügelfleischhygienegesetz sowie das Säuglingsnahrungswerbegesetz, im Lebens- und Futtermittelgesetzbuch zusammenzuführen. Der Inhalt eines Großteils der bisherigen gesetzlichen Vorschriften soll künftig durch Verordnung geregelt werden. Unabhängig davon ist darauf hinzuweisen, dass das LFGB sehr viele, inhaltlich äußerst weitreichende Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen enthält. Die in der Ausweitung der Ermächtigungen zum Ausdruck kommende Tendenz einer schleichenden Verlagerung von Regulierungskompetenzen von der Legislative hin zur Exekutive dürfte nicht nur beim BLL, sondern auch bei den, an der Gesetzgebung beteiligten Institutionen auf Vorbehalte treffen.