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Binnenfischerei in Meck-Pomm gefördert

Fischereibetriebe in MV werden 2004 mit 5,6 Mio. Euro im Bereich Verarbeitung und Vermarktung gefördert

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD) übergab Anfangt Juni 2004 an die Fischerei Müritz-Plau GmbH in Waren (Landkreis Müritz) einen Fördermittelbescheid in Höhe von rund 120.000 Euro zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen in der Fischwirtschaft. Dabei handelt es sich um EU-Mittel aus dem Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) sowie Bundes- und Landesmittel aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GA). Insgesamt stehen in diesem Jahr rund 1,6 Mio. Euro GA-Mittel und rund 4 Mio. Euro FIAF-Mittel für die Unterstützung von Investitionen im Bereich Verarbeitung und Vermarktung zur Verfügung. Im vergangenen Jahr konnten in Mecklenburg-Vorpommern 13 Unternehmen mit 2,6 Mio. Euro EU- und 1,2 Mio. Euro des Bundes und des Landes unterstützt werden.

Die 1991 gegründete Fischerei Müritz-Plau GmbH betreibt Seen- und Flussfischerei, Teichwirtschaft und produziert Forellen in Rinnenanlagen. Am Standort Waren-Eldenburg werden verschiedene Fischarten wie Aal, Forelle, Lachs, Heilbutt, Zander, Barsch und andere zu Räucherfisch, küchenfertigem Frischfisch, Tiefkühlware und Fischsteaks verarbeitet. 72 Mitarbeiter sind in dem Unternehmen beschäftigt.

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Weniger Schweine in Tschechien

Großbetriebe dominieren

In der Tschechischen Republik kam es in den letzten 15 Jahren zu tiefgreifenden Veränderungen in der Landwirtschaft. Die Viehbestände sind drastisch geschrumpft. Die Zahl der in der Landwirtschaft Beschäftigten sank von 513.000 auf 156.000; das sind noch 3,4 Prozent aller Beschäftigten des Landes. Der folgende Überblick über die Strukturen der Schweinezucht und -haltung in Tschechien beruht auf Angaben des Tschechischen Schweinezuchtverbandes.

Seit 1990 ist der Rindviehbestand in Tschechien um 60 Prozent auf zuletzt noch 1,43 Millionen Tiere geschrumpft. Nicht ganz so krass sind die Schweinebestände verringert worden. Anfang 2004 zählte man noch 3,31 Millionen Schweine, 31 Prozent weniger als 1990. Bis Anfang April 2004 nahm der Bestand aber um weitere sechs Prozent ab. Tschechien verfügt damit über weniger Schweine als Bayern, wo man im November 2003 rund 3,62 Millionen Stück zählte.

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Umsatz des Einzelhandels wächst weiter

Vor allem Discounter legen zu

Wie bereits in den beiden Vorjahren ist der Umsatz des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) nach Angaben der Lebensmittelzeitung auch 2003 gestiegen. Mit 1,5 Prozent fällt die Steigerung jedoch schwächer aus als 2002. Erneut hatten die Discounter am Umsatzplus einen maßgeblichen Anteil, auch bei Obst und Gemüse. Zu stark hat sich fast der gesamte LEH auf die Billigschiene konzentriert und versäumt, die eigene Angebots- und Serviceleistung herauszustellen.

Der von TradeDimensions/M+M Eurodata ermittelte Umsatz (Food und Non-Food) der Top 30 im LEH liegt für das Jahr 2003 bei 216,6 Milliarden Euro, das wäre eine Zunahme gegenüber dem Vorjahr von fünf Prozent. Im Wesentlichen ist dieses Plus allerdings auf eine neue Bemessungsgrundlage zurückzuführen. Erstmalig wurden die Umsätze der selbständigen Kaufleute von Edeka, Rewe und Spar in die Gesamtsumme des jeweiligen Unternehmens mit einbezogen. Um diesen Faktor bereinigt beläuft sich das Plus auf 1,5 Prozent.

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Fleischkonsum in der Schweiz

Fakten und Trends

Fleisch steht als wichtiges Nahrungsmittel immer im Zentrum des Publikumsinteresses. Diskutiert werden Preise, Qualität, Produktion und Ernährungsaspekte. Kam Fleisch auch in der Schweiz vor 100 Jahren noch selten auf den Tisch, weil es rar und damit teuer war, ist der Konsum in den letzten 50 Jahren stetig angestiegen. Einzig nach dem Auftreten von BSE erfolgte ein Einbruch. Die ergriffenen Massnahmen brachten das Vertrauen jedoch zurück. So wurden 2003 in der Schweiz insgesamt 393'000 Tonnen Fleisch verkauft.  Der Fleischkonsum in der Schweiz 2003

Schweinefleisch bleibt mit 25,2 kg pro Kopf das am meisten konsumierte Fleisch, gefolgt von Rindfleisch mit 10,2 kg, das gegenüber dem Vorjahr um 4% zugelegt hat. Ebenfalls gestiegen ist der Konsum von Geflügel (10,1 kg), wobei dieses Fleisch zu 42,7% aus Inlandproduktion stammt. Der Verzehr von Lammfleisch (1,47 kg) hat zwar zugenommen, bleibt aber auf tiefem Niveau. Pferde- und Ziegenfleisch, Wild und Kaninchen erreichen weniger als 1 kg Konsum pro Jahr und Kopf.

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Bizerba wieder auf Wachstumskurs

2003: Umsatzsteigerung um 1,1 % auf 310,5 Mio. EUR / Inlandswachstum bei 3,9 % / Ergebnis erreicht 4,8 Mio. EUR / 1. Quartal 2004 bei guter Auftragslage im Plus

Dank eines gesteigerten Inlandsgeschäftes hat die Bizerba GmbH & Co. KG mit Hauptsitz in Balingen trotz anhaltend schlechter Konjunktur- und Branchenlage im Geschäftsjahr 2003 ein Konzern-Umsatzplus von 1,1 % auf 310,5 Mio. EUR erzielt. Währungsbereinigt erreichte das Unternehmen um 4,3 % gesteigerte Erlöse. Mit weiterem Wachstum in Höhe von 5,6 % auf 74,8 Mio. EUR im ersten Quartal 2004 sei die Bizerba Gruppe wieder auf dem Expansionskurs der Mittelfristplanung, erklärte Hans-Georg Stahmer, Vorsitzende der Geschäftsführung, in Stuttgart zur Bilanzpressekonferenz.

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Neuer Geschäftsführer Vertrieb bei Bizerba

Matthias Harsch ab 1. April 2004 gesamtverantwortlich / Seit 1. April 2003 im Unternehmen / Kontinuität in der Führung / Vorgänger Rolf Schneider hinterlässt "gut bestelltes Haus" – zum 30. September im Ruhestand

Mit Wirkung vom 1. April 2004 hat Dipl.-Kfm. Matthias Harsch (38) die Geschäftsführung Vertrieb der Bizerba GmbH & Co. KG mit Hauptsitz in Balingen übernommen. Dies gab Hans-Georg Stahmer, Vorsitzender der Geschäftsführung, zur Bilanzpressekonferenz in Stuttgart bekannt. "Mit dem Ziel höchstmöglicher Kontinuität auf der Absatzseite haben wir damit frühzeitig die Nachfolge für Herrn Rolf Schneider vorbereitet, der zum 30. September dieses Jahres planmäßig in den Ruhestand gehen wird."

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Ladenschluss verfassungsgemäß

Verfassungsbeschwerde gegen Ladenschlusszeiten an Samstagen und Sonntagen erfolglos

Das grundsätzliche Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts. Auch die Regelung zum Ladenschluss der Verkaufsstellen am Samstag verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Gegenteiliges kann insoweit wegen Stimmengleichheit im Senat nicht festgestellt werden. Die Verfassungsbeschwerde eines Warenhauses (Beschwerdeführerin; Bf) gegen das gesetzliche Verbot der Öffnung von Verkaufsstellen an Samstagen über die gesetzliche Ladenöffnungszeit hinaus sowie an Sonntagen wurde zurückgewiesen. In den Entscheidungsgründen heißt es: 1a.

Die Regelung des Ladenschlussgesetzes zu den Ladenöffnungszeiten der Verkaufsstellen am Samstag ist formell verfassungsgemäß. Sie ist Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung. Die Anforderungen des Art. 72 Abs. 2 GG in der seit 1994 maßgebenden Fassung an das Gesetzgebungsrecht des Bundes sind zwar nicht erfüllt. Das Ladenschlussgesetz gilt jedoch gemäß Art. 125a Abs. 2 Satz 2 GG als Bundesrecht fort. Die Zuständigkeit zur Änderung einzelner Vorschriften liegt dann weiterhin beim Bundesgesetzgeber. Eine grundlegende Neukonzeption ist ihm jedoch verwehrt. Der Bund hat sich bei der Modifizierung des Ladenschlussgesetzes im Jahr 1996 auf Einzelheiten beschränkt.

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Übergewicht ist ein Gesundheitsrisiko

Künast startet "Initiative für eine neue Ernährungsbewegung in Deutschland"

Der Anteil übergewichtiger Menschen nimmt in Deutschland ständig zu. Das betrifft vor allem immer mehr Kinder und Jugendliche. Deshalb startet die Bundesregierung eine "Initiative für eine neue Ernährungsbewegung in Deutschland". Am 17. Juni 2004 wird dieses Thema auch Gegenstand einer Regierungserklärung im Bundestag sein.

In dem von Bundesministerin Renate Künast im Kabinett am 9. Juni vorgelegten Bericht geht es vor allem um verschiedene Maßnahmen für die Verbesserung der Ernährungsaufklärung von Kindern und Jugendlichen. Hintergrund für die "Initiative für eine neue Ernährungsbewegung in Deutschland" ist die Besorgnis erregende Zunahme von Übergewicht in der deutschen Bevölkerung.

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Clement begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Ladenschluss

Das Bundesverfassungsgericht hat mit der heutigen Entscheidung zum Ladenschluss seine bisherige Rechtsprechung bestätigt,  dass das Ladenschlussgesetz (LschlG) mit dem Grundgesetz übereinstimmt. Sowohl die Regelungen zum Ladenschluss an Sonn- und Feiertagen als auch der Ladenschluss an Werktagen sind nach dem Urteil verfassungsgemäß.

Das Bundesverfassungsgericht hat darüber hinaus entschieden, dass das LSchlG als bundesgesetzliche Regelung bestehen bleiben kann, allerdings auch ausdrücklich festgestellt, dass es kein Bedürfnis für eine bundeseinheitliche Regelung des Ladenschlusses gibt. Das Gesetz gelte aber aufgrund einer Übergangsregelung in der Verfassung fort. Eine Neukonzeption des LSchlG sei dem Bundesgesetzgeber allerdings in der Zukunft verwehrt. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die Bundesregierung nun zur Prüfung verpflichtet, ob eine bundeseinheitliche Regelung weiterhin sachgemäß ist oder ob sie durch Landesrecht ersetzt werden sollte.

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Kopp (FDP) bedauert Ladenschlussurteil

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am Mittwoch das Ladenschlussgesetz in seiner aktuellen Form gebilligt. Es sei mit dem Grundgesetz vereinbar und verletze weder die Berufsfreiheit noch den Grundsatz der Gleichbehandlung. Gudrun KOPP, verbraucherpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, bedauert die Entscheidung und fordert Rot-Grün auf, jetzt endlich zu handeln.

Das BVerfG wies mit seinem Urteil eine Klage der Kaufhof AG zurück. Die Warenhauskette hatte geltend gemacht, dass der Einzelhandel aufgrund von zahlreichen Ausnahmen im Ladenschlussgesetz beispielsweise für Tankstellen und Bahnhöfe benachteiligt wird. Der Schutz der 2,7 Millionen Beschäftigten im deutschen Einzelhandel sei im Arbeitszeitgesetz und in den Tarifverträgen ausreichend geregelt, so dass es des Ladenschlussgesetzes nicht bedürfe, begründete die METRO-Tochter ihre Klage.

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Ladenschlussgesetz für CSU „Großer Tag für Föderalismus“

Herrmann: CSU kämpft für heiligen Sonntag

Der CSU-Fraktionsvorsitzende im Bayerischen Landtag Joachim Herrmann hat das heutige Urteil des Bundesversfassungsgerichts zum Ladenschluss begrüßt: „Die Aussage des Bundesverfassungsgerichts, eine bundesrechtliche Regelung des Ladenschlussgesetzes sei für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland nicht erforderlich, eine umfassende Reform des Ladenschlussgesetzes könnten deshalb nur die Länder vornehmen, macht den heutigen Tag zu einem großen Tag für den Föderalismus“, sagte Herrmann. Durch das Urteil würden Bestrebungen, im Rahmen der Föderalismusreform zu einer deutlichen Entflechtung der Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Ländern zu kommen und die Länder zu stärken, einen massiven Schub erfahren.
 
Mit ihrer Grundgesetzinterpretation würden die Verfassungsrichter im Ergebnis mit einer Forderung der Fraktionsvorsitzenden von CDU und CSU übereinstimmen: Die Regelung des Ladenschlusses in die Länderkompetenz zu überführen. In einem Beschluss vom 17. Mai hatten die Unions-Fraktionsvorsitzenden der Länder mehr Entscheidungsbefugnisse für die Landesparlamente gefordert, unter anderem auch für den Ladenschluss.

Für den Fall einer Neuregelung des Ladenschlusses für Bayern bekräftigte Herrmann erneut: „Die CSU-Landtagsfraktion wird keine Abstriche beim Schutz des Sonntags zulassen. Unser Motto ,Tradition und Fortschritt’ bedeutet beim Ladenschluss, den Sonntag weiter heilig zu halten, aber am Werktag möglichst flexibel zu sein.“

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