Newskanal

Umsatz des Einzelhandels wächst weiter

Vor allem Discounter legen zu

Wie bereits in den beiden Vorjahren ist der Umsatz des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) nach Angaben der Lebensmittelzeitung auch 2003 gestiegen. Mit 1,5 Prozent fällt die Steigerung jedoch schwächer aus als 2002. Erneut hatten die Discounter am Umsatzplus einen maßgeblichen Anteil, auch bei Obst und Gemüse. Zu stark hat sich fast der gesamte LEH auf die Billigschiene konzentriert und versäumt, die eigene Angebots- und Serviceleistung herauszustellen.

Der von TradeDimensions/M+M Eurodata ermittelte Umsatz (Food und Non-Food) der Top 30 im LEH liegt für das Jahr 2003 bei 216,6 Milliarden Euro, das wäre eine Zunahme gegenüber dem Vorjahr von fünf Prozent. Im Wesentlichen ist dieses Plus allerdings auf eine neue Bemessungsgrundlage zurückzuführen. Erstmalig wurden die Umsätze der selbständigen Kaufleute von Edeka, Rewe und Spar in die Gesamtsumme des jeweiligen Unternehmens mit einbezogen. Um diesen Faktor bereinigt beläuft sich das Plus auf 1,5 Prozent.

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Fleischkonsum in der Schweiz

Fakten und Trends

Fleisch steht als wichtiges Nahrungsmittel immer im Zentrum des Publikumsinteresses. Diskutiert werden Preise, Qualität, Produktion und Ernährungsaspekte. Kam Fleisch auch in der Schweiz vor 100 Jahren noch selten auf den Tisch, weil es rar und damit teuer war, ist der Konsum in den letzten 50 Jahren stetig angestiegen. Einzig nach dem Auftreten von BSE erfolgte ein Einbruch. Die ergriffenen Massnahmen brachten das Vertrauen jedoch zurück. So wurden 2003 in der Schweiz insgesamt 393'000 Tonnen Fleisch verkauft.  Der Fleischkonsum in der Schweiz 2003

Schweinefleisch bleibt mit 25,2 kg pro Kopf das am meisten konsumierte Fleisch, gefolgt von Rindfleisch mit 10,2 kg, das gegenüber dem Vorjahr um 4% zugelegt hat. Ebenfalls gestiegen ist der Konsum von Geflügel (10,1 kg), wobei dieses Fleisch zu 42,7% aus Inlandproduktion stammt. Der Verzehr von Lammfleisch (1,47 kg) hat zwar zugenommen, bleibt aber auf tiefem Niveau. Pferde- und Ziegenfleisch, Wild und Kaninchen erreichen weniger als 1 kg Konsum pro Jahr und Kopf.

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Bizerba wieder auf Wachstumskurs

2003: Umsatzsteigerung um 1,1 % auf 310,5 Mio. EUR / Inlandswachstum bei 3,9 % / Ergebnis erreicht 4,8 Mio. EUR / 1. Quartal 2004 bei guter Auftragslage im Plus

Dank eines gesteigerten Inlandsgeschäftes hat die Bizerba GmbH & Co. KG mit Hauptsitz in Balingen trotz anhaltend schlechter Konjunktur- und Branchenlage im Geschäftsjahr 2003 ein Konzern-Umsatzplus von 1,1 % auf 310,5 Mio. EUR erzielt. Währungsbereinigt erreichte das Unternehmen um 4,3 % gesteigerte Erlöse. Mit weiterem Wachstum in Höhe von 5,6 % auf 74,8 Mio. EUR im ersten Quartal 2004 sei die Bizerba Gruppe wieder auf dem Expansionskurs der Mittelfristplanung, erklärte Hans-Georg Stahmer, Vorsitzende der Geschäftsführung, in Stuttgart zur Bilanzpressekonferenz.

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Neuer Geschäftsführer Vertrieb bei Bizerba

Matthias Harsch ab 1. April 2004 gesamtverantwortlich / Seit 1. April 2003 im Unternehmen / Kontinuität in der Führung / Vorgänger Rolf Schneider hinterlässt "gut bestelltes Haus" – zum 30. September im Ruhestand

Mit Wirkung vom 1. April 2004 hat Dipl.-Kfm. Matthias Harsch (38) die Geschäftsführung Vertrieb der Bizerba GmbH & Co. KG mit Hauptsitz in Balingen übernommen. Dies gab Hans-Georg Stahmer, Vorsitzender der Geschäftsführung, zur Bilanzpressekonferenz in Stuttgart bekannt. "Mit dem Ziel höchstmöglicher Kontinuität auf der Absatzseite haben wir damit frühzeitig die Nachfolge für Herrn Rolf Schneider vorbereitet, der zum 30. September dieses Jahres planmäßig in den Ruhestand gehen wird."

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Ladenschluss verfassungsgemäß

Verfassungsbeschwerde gegen Ladenschlusszeiten an Samstagen und Sonntagen erfolglos

Das grundsätzliche Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts. Auch die Regelung zum Ladenschluss der Verkaufsstellen am Samstag verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Gegenteiliges kann insoweit wegen Stimmengleichheit im Senat nicht festgestellt werden. Die Verfassungsbeschwerde eines Warenhauses (Beschwerdeführerin; Bf) gegen das gesetzliche Verbot der Öffnung von Verkaufsstellen an Samstagen über die gesetzliche Ladenöffnungszeit hinaus sowie an Sonntagen wurde zurückgewiesen. In den Entscheidungsgründen heißt es: 1a.

Die Regelung des Ladenschlussgesetzes zu den Ladenöffnungszeiten der Verkaufsstellen am Samstag ist formell verfassungsgemäß. Sie ist Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung. Die Anforderungen des Art. 72 Abs. 2 GG in der seit 1994 maßgebenden Fassung an das Gesetzgebungsrecht des Bundes sind zwar nicht erfüllt. Das Ladenschlussgesetz gilt jedoch gemäß Art. 125a Abs. 2 Satz 2 GG als Bundesrecht fort. Die Zuständigkeit zur Änderung einzelner Vorschriften liegt dann weiterhin beim Bundesgesetzgeber. Eine grundlegende Neukonzeption ist ihm jedoch verwehrt. Der Bund hat sich bei der Modifizierung des Ladenschlussgesetzes im Jahr 1996 auf Einzelheiten beschränkt.

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Übergewicht ist ein Gesundheitsrisiko

Künast startet "Initiative für eine neue Ernährungsbewegung in Deutschland"

Der Anteil übergewichtiger Menschen nimmt in Deutschland ständig zu. Das betrifft vor allem immer mehr Kinder und Jugendliche. Deshalb startet die Bundesregierung eine "Initiative für eine neue Ernährungsbewegung in Deutschland". Am 17. Juni 2004 wird dieses Thema auch Gegenstand einer Regierungserklärung im Bundestag sein.

In dem von Bundesministerin Renate Künast im Kabinett am 9. Juni vorgelegten Bericht geht es vor allem um verschiedene Maßnahmen für die Verbesserung der Ernährungsaufklärung von Kindern und Jugendlichen. Hintergrund für die "Initiative für eine neue Ernährungsbewegung in Deutschland" ist die Besorgnis erregende Zunahme von Übergewicht in der deutschen Bevölkerung.

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Clement begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Ladenschluss

Das Bundesverfassungsgericht hat mit der heutigen Entscheidung zum Ladenschluss seine bisherige Rechtsprechung bestätigt,  dass das Ladenschlussgesetz (LschlG) mit dem Grundgesetz übereinstimmt. Sowohl die Regelungen zum Ladenschluss an Sonn- und Feiertagen als auch der Ladenschluss an Werktagen sind nach dem Urteil verfassungsgemäß.

Das Bundesverfassungsgericht hat darüber hinaus entschieden, dass das LSchlG als bundesgesetzliche Regelung bestehen bleiben kann, allerdings auch ausdrücklich festgestellt, dass es kein Bedürfnis für eine bundeseinheitliche Regelung des Ladenschlusses gibt. Das Gesetz gelte aber aufgrund einer Übergangsregelung in der Verfassung fort. Eine Neukonzeption des LSchlG sei dem Bundesgesetzgeber allerdings in der Zukunft verwehrt. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die Bundesregierung nun zur Prüfung verpflichtet, ob eine bundeseinheitliche Regelung weiterhin sachgemäß ist oder ob sie durch Landesrecht ersetzt werden sollte.

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Kopp (FDP) bedauert Ladenschlussurteil

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am Mittwoch das Ladenschlussgesetz in seiner aktuellen Form gebilligt. Es sei mit dem Grundgesetz vereinbar und verletze weder die Berufsfreiheit noch den Grundsatz der Gleichbehandlung. Gudrun KOPP, verbraucherpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, bedauert die Entscheidung und fordert Rot-Grün auf, jetzt endlich zu handeln.

Das BVerfG wies mit seinem Urteil eine Klage der Kaufhof AG zurück. Die Warenhauskette hatte geltend gemacht, dass der Einzelhandel aufgrund von zahlreichen Ausnahmen im Ladenschlussgesetz beispielsweise für Tankstellen und Bahnhöfe benachteiligt wird. Der Schutz der 2,7 Millionen Beschäftigten im deutschen Einzelhandel sei im Arbeitszeitgesetz und in den Tarifverträgen ausreichend geregelt, so dass es des Ladenschlussgesetzes nicht bedürfe, begründete die METRO-Tochter ihre Klage.

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Ladenschlussgesetz für CSU „Großer Tag für Föderalismus“

Herrmann: CSU kämpft für heiligen Sonntag

Der CSU-Fraktionsvorsitzende im Bayerischen Landtag Joachim Herrmann hat das heutige Urteil des Bundesversfassungsgerichts zum Ladenschluss begrüßt: „Die Aussage des Bundesverfassungsgerichts, eine bundesrechtliche Regelung des Ladenschlussgesetzes sei für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland nicht erforderlich, eine umfassende Reform des Ladenschlussgesetzes könnten deshalb nur die Länder vornehmen, macht den heutigen Tag zu einem großen Tag für den Föderalismus“, sagte Herrmann. Durch das Urteil würden Bestrebungen, im Rahmen der Föderalismusreform zu einer deutlichen Entflechtung der Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Ländern zu kommen und die Länder zu stärken, einen massiven Schub erfahren.
 
Mit ihrer Grundgesetzinterpretation würden die Verfassungsrichter im Ergebnis mit einer Forderung der Fraktionsvorsitzenden von CDU und CSU übereinstimmen: Die Regelung des Ladenschlusses in die Länderkompetenz zu überführen. In einem Beschluss vom 17. Mai hatten die Unions-Fraktionsvorsitzenden der Länder mehr Entscheidungsbefugnisse für die Landesparlamente gefordert, unter anderem auch für den Ladenschluss.

Für den Fall einer Neuregelung des Ladenschlusses für Bayern bekräftigte Herrmann erneut: „Die CSU-Landtagsfraktion wird keine Abstriche beim Schutz des Sonntags zulassen. Unser Motto ,Tradition und Fortschritt’ bedeutet beim Ladenschluss, den Sonntag weiter heilig zu halten, aber am Werktag möglichst flexibel zu sein.“

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Fleisch-Krieg zwischen Russland und der EU scheint abgewendet

Die russische Veterinärbehörde hatte zum 1. Juni den Import von Fleisch aller Art aus den EU-Staaten gestoppt. Als gestern das Ausmaß der möglichen Verluste – die EU exportiert jährlich Fleisch für 1,3 Milliarden Euro nach Russland und bestreitet ein Viertel der russischen Fleischversorgung – klar wurde, schlug die Aufregung auf beiden Seiten hoch. Heute verständigten sich sich Romano Prodi und Michail Fradkow aber schon auf eine Beilegung des Konflikts.

Die russischen Behörden verlangten schon zur EU-Osterweiterung am 1. Mai an Stelle der bisherigen nationalen Veterinärzeugnisse ein EU-einheitliches Zertifikat auf Lieferungen von Fleisch sowie Fleisch- und Milchprodukten. Ihre Begründung: Da innerhalb der EU die Ware bei Grenzüberschreitungen nicht mehr kontrolliert wird, könnte schlechtes Fleisch unter falscher Flagge nach Russland gelangen. Schließlich wurde ein weiterer Monat abgewartet – und als der ablief, ließ die Veterinärbehörde den Schlagbaum herunter: Europäisches Rind-, Schweine- und Geflügelfleisch wurde nicht mehr ins Land gelassen.

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Der Schweinemarkt nach der EU-Erweiterung

Wettbewerbsvorteile oft geringer als angenommen

Durch die EU-Erweiterung im Mai 2004 ergeben sich sowohl Chancen als auch Risiken. Mitunter sind die Befürchtungen größer, als sie sein müssen. Eine Analyse der Schweinemärkte in Polen, Tschechien und Ungarn zeigt mögliche Trends und Entwicklungen auf. Bestände teils drastisch abgebaut

Fast 60 Prozent der Schweine aller Beitrittsländer bringt Polen in die EU ein. Damit rangiert Polen hinter Deutschland und Spanien an dritter Stelle innerhalb der erweiterten EU. Relevant sind weiterhin noch Ungarn und Tschechien.

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