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Weiterer BSE - Fall in Bayern bestätigt
Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit in Riems hat einen weiteren BSE-Fall in Bayern bestätigt. Es handelt sich um ein am 27.03.2001 geborenes weibliches Fleckviehrind aus Mittelfranken. Das Tier wurde im Rahmen der Schlachtung untersucht. Bei der endgültigen Abklärung durch das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit in Riems wurde TSE-typisches Prion-Protein eindeutig nachgewiesen.
Die epidemiologischen Untersuchungen vor Ort über die möglichen Ursachen wurden sofort nach Bekanntwerden des BSE-Falls routinemäßig aufgenommen. Zu den Untersuchungen gehören beispielsweise die Überprüfung des Tierbestandes hinsichtlich Zukäufen, Verkäufen, Vita der Tiere und ihrer Verwandtschaftsbeziehungen, daneben die Überprüfung der Fütterungspraxis und der eingesetzten Futtermittel über Lieferbelege und Probenahmen. Vor Ort ist ein Team ausgebildeter Fachleute tätig.
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Die Ernährungsindustrie kämpfte in den ersten drei Monaten dieses Jahres mit einer schwächelnden Inlandsnachfrage und hohem Preisdruck durch den Handel. Nach Angaben der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) ist der Umsatz in Deutschland nominal um 0,4% gesunken. Die Zahlen spiegeln die allgemeine Konsumzurückhaltung der Verbraucher wieder. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes schrumpfte der private Konsum insgesamt um 0,2 Prozent.
Positive Signale gehen zwar weiter vom Auslandsgeschäft aus, aber auch das Exportwachstum hat sich deutlich abgeschwächt. Die Ausfuhr von Lebensmitteln und Getränken stieg im 1. Quartal um 3,2% auf 6,4 Mrd. Euro, im Vergleichszeitraum des Vorjahres hatte das Wachstum noch 4,9% betragen.
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Effizientes Warehousemanagement in der Logistik
Die BVE-Logistik-Fachtagung "Effizientes Warehousemanagement in der Logistik - Konzepte, Instrumente, Umsetzung" am 14.06.2004 informierte ausführlich anhand von Best-Practice-Beispielen aus Handel und Industrie über Optimierungspotentiale und Umsetzungsmöglichkeiten im Lager- und Bestandsmanagement.
Warehousemanagement umfasst die Steuerung, Kontrolle und Optimierung komplexer Lager- und Distributionssysteme. Effizientes Warehousemanagement ermöglicht es, Kostenreduktionen zu erzielen und gleichzeitig die reibungslose Bewirtschaftung der Rohstoffe und der Fertigwaren sowie die pünktliche Auslieferung der Waren sicherzustellen und zu optimieren.
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Zertifizierte Klassifizierungshard- und -software im Besitz der Klassifizierungsdienste
Die AMA hat heute den verpflichtenden Einsatz einer unabhängigen EDV-Hard- und Software für eine elektronische Dateneingabe im Bereich der Rinder- und Schweineklassifizierung beschlossen, welche ab 2007 (Kleinbetriebe ab 2008) angewendet werden muss. „Jeder Landwirt und jeder Schlachtbetrieb hat in Zukunft die Sicherheit, dass bei der Klassifizierung eine EDV-Lösung zum Einsatz kommt, die hohe Sicherheitsstandards entspricht“, erläuterte der Vorstandsvorsitzende der Agrarmarkt Austria, Mag. Georg Schöppl. „Neu ist auch, dass die EDV-Systeme in Zukunft im Besitz der Klassifizierungsdienste selbst sein müssen. Bisher wurden zum Teil auch Systeme der Schlachtbetriebe selbst verwendet“, so Schöppl weiter.
Auf Grund des fortschreitenden Einsatzes von technischen Hilfsmitteln bei der Erfassung von Klassifizierungsdaten am Schlachtbetrieb wurden geeignete, rechtliche Rahmenbedingungen für ein elektronisches Dateneingabesystem geschaffen. Um die Unverfälschtheit der erhobenen Klassifizierungsdaten zu gewährleisten und Manipulationen zu vermeiden wurden eine Reihe von Sicherheits- und Funktionalitätskriterien vorgegeben, die ein elektronisches Dateneingabesystem erfüllen muss.
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Erste Erfolge für QS
Nach dem Ende vergangenen Jahres in der Auseinandersetzung mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) keine akzeptablen Lösungen in Sicht waren, musste QS einschneidende Maßnahmen ergreifen. Neben dem vorläufigen Verzicht auf die Auslobung von QS-Rindfleisch gegenüber den Verbrauchern wird auf eine gerichtliche Klärung umstrittener Probleme hingearbeitet. Seit Januar 2005 laufen die entsprechenden Verfahren vor dem Kölner Verwaltungsgericht. Dabei geht es um folgende Fragen: Darf die BLE auf den landwirtschaftlichen Betrieben durch eigene Prüfer erscheinen? Sie hatte angekündigt, durch eigene Prüfer Kontrollen bei Landwirten durchführen zu wollen. Darf (oder muss) die BLE Verstöße gegen Cross Compliance-relevante Kriterien des QS-Systems an die Prämienbehörden melden? Der Staatssekretär im BMVEL hatte dies bestätigt. Darüber hinaus soll geklärt werden, ob die Stufe Landwirtschaft überhaupt Teil der Etikettierungsspezifikation sein muss.
In zwei dieser drei Fragen hat die BLE nach Einleitung der Gerichtsverfahren ihre Ansicht geändert:
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Erzeugerpreise weiter gesunken
Das reichliche Angebot an Lebendware hat die Preise für Schlachthennen in Deutschland weiter gedrückt. Die Schlachtungen sind nicht nur saisonbedingt umfangreich; auch wegen der äußerst niedrigen Eierpreise bemühen sich die Hennenhalter um zusätzliche Schlachttermine. Inzwischen sind Schlachtereien und Aufkäufer auf absehbare Zeit voll ausgebucht, der Absatz der Suppenhühner aber läuft schleppend.
Die Althennenpreise am deutschen Markt haben daher im Mai erneut etwas nachgegeben. Für 1,7 bis 1,9 Kilogramm schwere Hennen bekamen die hiesigen Halter nur noch drei Cent je Kilogramm Lebendgewicht. Das war ein Cent weniger als im April und genau so wenig wie ein Jahr zuvor. Auch in den Niederlanden und Belgien kam es zu weiteren Ermäßigungen. Dort erzielten die Hennenhalter im Mai sogar nur noch einen Cent je Kilogramm Lebendgewicht. Für leichtere Tiere tendierten die Preise meist gegen Null.
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Jahresbericht des Landesveterinär- und Lebensmittel-Untersuchungsamtes veröffentlicht
"Mecklenburg-Vorpommern wird seine Konzepte zum aktiven Verbraucherschutz, einschließlich umfassender Verbraucherinformationen, auch künftig umsetzen", reagierte heute der Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei, Dr. Till Backhaus unter Verweis auf den kürzlich auf Bundesebene gescheiterten Versuch, die Ansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Informationen durch die Behörde im neuen Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch zu fixieren.
Beispielhaft vermittelt der heute veröffentlichte Jahresbericht des Landesveterinär- und Lebensmitteluntersuchungsamtes Mecklenburg-Vorpommern (LVL) einen Eindruck von der qualifizierten Arbeit der Behörde. Ausgewählte Themen zeigen Ergebnisse zu den laufenden Untersuchungen von Lebensmitteln und zur Tierseuchendiagnostik. Diese verbraucherrelevanten Informationen sind ab sofort unter www.mv-regierung.de/lm (dort Rubrik "Aktuelles") abrufbar.
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Auftakt am Vorabend der ANUGA
Mit ihrer hochkarätig und international besetzten Auftaktveranstaltung setzt die Anuga bereits am Vorabend des ersten Messetages traditionell ein Zeichen: Top-Manager der Ernährungswirtschaft kommen in Köln zusammen, um im Vorfeld der größten und wichtigsten Messe der Branche nicht nur ihren Standort zu bestimmen, sondern auch zukünftige Szenarien und Strategien zu diskutieren. Keine andere Rahmenveranstaltung unterstreicht mehr die besondere Funktion und Bedeutung der Anuga für das weltweite Food-Business.
Mit E. Neville Isdell, Chairman & Chief Executive Officer, The Coca-Cola Company, Atlanta, und Dr. Hans-Joachim Körber, Verstandsvorsitzender Metro AG, Düsseldorf, ist es erneut gelungen, zwei herausragende Persönlichkeiten als Referenten für die renommierte Veranstaltung zu gewinnen. Das Thema 2005 lautet "Retail & Brand Leadership in a fast changing Market!"
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Fresenius Konferenz diskutierte Kennzeichnungspflicht für Allergene in Lebensmitteln
Hilfe und bessere Informationen für Allergiker: Die EU-Richtlinie 2003/89/EC verpflichtet ab November 2005 die Lebensmittelhersteller dazu, auf den Produktverpackungen die Zutaten und bei zusammengesetzten Zutaten auch deren Bestandteile ausführlich anzugeben. So haben Allergiker künftig die Möglichkeit, bereits am Etikett zu erkennen, ob im Lebensmittel allergene Zutaten enthalten sind. „Sinnvoll wird die neue Richtlinie aber erst durch wirksamere Kontrollen und gesetzlich festgelegte Höchstwerte“, betont Moderator Professor Stefan Vieths vom Paul-Ehrlich-Institut (Langen). So lautet sein Fazit zur Konferenz "Food Allergens" am 13. und 14. Juni in Darmstadt.
18 Medizin- und Lebensmittelexperten aus dem In- und Ausland diskutierten den Handlungsbedarf für Lebensmittelindustrie und –handel. Auf dem Tagungsprogramm standen nicht nur aktuelle Untersuchungen über Schwellenwerte, Höchstmengen und Auswirkungen allergener Bestandteile. So berichteten außerdem Manager von General Mills (USA), Nestlé und Unilever über Erfahrungen und neue Anätze des Risikomanagements und der Erstellung eines „Allergie-Kontrollplanes“.
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Plattform für Erfahrungsaustausch
Vertreter aus den Bundesländern und der Lebensmittelwirtschaft haben Ende Mai 2005 mit dem Fachkreis Geo-Schutz eine Plattform geschaffen, die auf Anregung der Länder erstmals in Deutschland Know-how und Erfahrungen mit der Nutzung der EU-Verordnungen 2081/92 und 2082/92 bündelt. Damit soll erreicht werden, die Produktkennzeichnung mit einer geschützten geografischen Herkunftsangabe (g.g.A.) oder geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) als Instrument der Absatzförderung, das bislang vor allem die Lebensmittelwirtschaft im romanischen Raum ausgiebig einsetzt, auch in Deutschland stärker zu verankern. „Die entsprechenden Zeichen bieten Verbrauchern, die Herkunfts- mit Qualitätsaspekten verbinden, eine Entscheidungshilfe“, so die Fachkreismitglieder. Allerdings könne eine Zeicheneintragung nicht nur Vorteile, sondern auch Risiken bergen. Unternehmen und Verbünden hier eine realistische Einschätzung zu ermöglichen, sei daher zentrales Ziel.
Vor allem der Diskurs über Erfahrungen und der Austausch von Informationen über die Nutzung der Bezeichnungen g.g.A. sowie g.U. stehen dabei im Mittelpunkt. Mit der Beschaffung und Verbreitung von Informationen will der Fachkreis die Kenntnisse über die Möglichkeiten bei interessierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft verbessern. Dabei gelte es auch, diese in den Kontext aktueller wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen zu stellen. Darüber hinaus ist eine weitere Aufgabe, rechtliche Fragen, etwa im Zusammenhang mit der Antragstellung, sowie geeignete Kommunikations- und Marketingkonzepte zu erörtern. Weiterhin fungiert der Arbeitskreis als Ansprechpartner für nationale und europäische Institutionen. Ergänzt wird die Expertise des Gremiums durch Hinzuziehung weiterer Fachleute aus den Bereichen Agrar- und Ernährungswirtschaft, Wissenschaft, Politik und Recht.