Geflügelfleisch: Pflicht zur Herkunftskennzeichnung von Geflügel
Verbraucherzentrale Bundesverband fordert Engagement des Verbraucherschutz - Ministeriums
Obligatorische Herkunftsangaben für Geflügelfleisch hat der Verbraucherzentrale Bundesverband gefordert. "Der Geflügel-Boom muss durch zusätzliche Verbraucherschutzmaßnahmen flankiert werden, um die Wahlfreiheit und die Lebensmittelsicherheit bei Geflügelfleisch zu gewährleisten", so Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Der Verbraucherzentrale Bundesverband unterstützt den Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Ausweitung der Kennzeichnungspflichten für Importgeflügel, fordert darüber hinaus verpflichtende Herkunftsbezeichnungen auch innerhalb Europas. "Bei europäischem Geflügel gibt es überhaupt keine Angaben, woher das Fleisch tatsächlich kommt", so Müller.Der Pro-Kopf-Verbrauch von Geflügelfleisch lag 2003 in Deutschland 2004 bei 18,2 Kilogramm pro Kopf und Jahr, der Marktanteil von Import-Geflügel laut ZMP bei etwa 60 Prozent. Die Vermarktungsnormen für Geflügel in der Europäischen Union schreiben eine Herkunftskennzeichnung lediglich für unbehandeltes Geflügelfleisch aus Drittländern vor. Behandeltes und verarbeitetes Fleisch - Salzen, Würzen oder Anbraten genügt - muss hingegen nicht gekennzeichnet werden. Innerhalb der Europäischen Union reicht die Angabe der Zulassungsnummer des Schlacht- und Zerlegebetriebes und bei verpackter Ware zusätzlich die Angabe des Herstellers (z.B. Verarbeiter) oder Anbieters. Angaben zum Ort der Aufzucht sind freiwillig.