Putenaufzucht: Bedingungen tiergerechter Haltung weiter erforschen
Verordnungsentwurf von NRW und Schleswig-Holstein kritisiert
Die auf der Grünen Woche vorgestellte Bundesratsinitiative der Länder NRW und Schleswig-Holstein zur Neuregelung der Putenhaltung basiert auf einem überholten wissenschaftlichen Kenntnisstand. "Die Vorschläge überraschen uns, weil sie nach eigenem Bekunden der Länder ein vier Jahre altes Gutachten aufgreifen. Die wissenschaftliche Forschung und die Erkenntnisse zur tiergerechten Aufzucht von Puten gehen bereits weit darüber hinaus", kritisiert Klemens Heitmann, Präsident des Verbandes Deutscher Putenerzeuger e.V. (VDP), den Entwurf.Kern des vorliegenden Verordnungsentwurfs ist die Festlegung einer neuen Obergrenze für die so genannte Besatzdichte in den Ställen. Die Besatzdichte regelt, wie viel Platz die Tiere in der Aufzucht zur Verfügung haben müssen. Die Landwirtschaftsministerien aus Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben jetzt vorgeschlagen, die Besatzdichte auf maximal 38 Kilogramm pro Quadratmeter festzulegen. Derzeit sehen Bundeseinheitliche Eckwerte zur Putenhaltung vor, dass bei Einhaltung strenger Managementauflagen und unabhängigen Kontrollen 52 Kilogramm (Hennen) beziehungsweise 58 Kilogramm (Hähne) Besatzdichte je Quadratmeter zulässig sind. Diese Festlegung wurde 1999 vom Bundeslandwirtschaftsministeriums mit den Bundesländern, Tierschützern und der Geflügelwirtschaft getroffen. Die Bundeseinheitlichen Eckwerte werden von den Putenhaltern strikt befolgt und sind europaweit ohne Beispiel, was die langjährige Vorreiterrolle der deutschen Geflügelwirtschaft bei der Putenaufzucht unterstreicht. Bundesverbraucherministerin Renate Künast hat die Eckwerte deshalb zur Grundlage für ihre Forderung gemacht, Haltungsvorschriften für Puten in der Europäischen Union einzuführen. Dies wird vom VDP unterstützt.