Geplantes Gesetz zum Lebens- und Futtermittelrecht hält nicht was es verspricht
DBV sieht in Neuordnung keinen Fortschritt für die praktische Anwendung
Mit dem Ziel, mehr Verbrauchersicherheit zu erreichen, sollen bisher eigenständige Gesetze aus den Bereichen Lebensmittelhygiene, Futtermittel, Bedarfsgegenstände und Kosmetika in einem Regelwerk zusammengefasst werden. Das teilte Bundesverbraucherschutzministerin Renate Künast am 19. Mai 2004 in einer Pressekonferenz in Berlin über das geplante Gesetz zur Neuordnung des Lebens- und Futtermittelrechts mit. Nach Ansicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) wird das zukünftige Gesetz jedoch durch die Einbeziehung der Vielzahl von Produkten auf Kosten der Übersichtlichkeit und der Anwenderfreundlichkeit unnötig aufgebläht. Zugleich kann nach Meinung des DBV von einer angestrebten Erleichterung der Rechtsanwendung nicht die Rede sein.Bundesministerin Künast schießt damit deutlich über das Ziel hinaus, welches die EU-Basisverordnung zum Lebensmittelrecht vorgibt, nämlich die einheitliche Betrachtung von Lebens- und Futtermitteln. Zwar unterstützt der DBV den Grundsatz, wonach Futtermittel und deren Be- und Verarbeitung ein wichtiger Teil der Produktionskette für Lebensmittel sind. Dem Futtermittelhersteller und Futtermittelverwender kommt eine große Verantwortung für die Beschaffenheit und Sicherheit der Nahrungsmittel zu. Eine zukünftige weiterhin getrennte Betrachtung von Lebens- und Futtermittelrecht steht aber keinesfalls diesem Prinzip entgegen, sondern erhält die Übersichtlichkeit für die Rechtsanwendung.